«Wie die UBS auch arbeitet, die Manager-Boni können nur steigen»
Interview: Markus Diem Meier. Aktualisiert am 22.03.2010 33 Kommentare
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Die UBS
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sagt, ihre Vergütungen ans Management würden höchsten Standards genügen. Trotzdem wollen Sie den Vergütungsbericht an der Generalversammlung zur Ablehnung empfehlen. Weshalb?
Das Vergütungssystem, über das im letzten Jahr abgestimmt wurde und das damals angenommen wurde, entspricht nicht dem, was die UBS danach eingeführt hat. Damals hat man uns versprochen, dass die variabel und verzögert ausbezahlten Boni wieder gemindert werden und sogar auf null fallen können, wenn die Leistung entsprechend schlecht ausfällt.
Sie sprechen das nachträglich eingeführte Bonusprogramm an, den so genannten «Incentive Performance Plan»?
Genau. Die UBS hat dieses Aktienprogramm entgegen dem damals Versprochenen eingeführt. Denn dieses Programm enthält keinen Malus. Das heisst, egal wie schlecht das Management wirtschaftet, der Wert der zugeteilten Boni wird nicht unter den Anfangswert fallen, er kann nur steigen. Es ist nicht akzeptabel, dass solche Änderungen eingeführt werden, die vom Beschluss an der letztjährigen Generalversammlung derart fundamental abweichen.
Sie kritisieren in Ihrer Pressemitteilung explizit auch den Lohn von Carsten Kengeter, dem Co-CEO der UBS Investmentbank, der mit insgesamt 13,2 Millionen Franken bei der Grossbank die höchste Zahlung für 2009 erhält.
Nur 5 Prozent der Vergütung von Herrn Kengeter besteht aus einem Fixlohn. Das allein widerspricht allgemeinen Grundsätzen und fördert risikoreiches Verhalten besonders stark. Ausserdem wird der Bonus bezahlt, obwohl die Investmentbank im letzten Jahr einen Verlust von 6 Milliarden Franken erleiden musste.
Aus der UBS ist zu hören, die Bank würde heute einen solchen Vertrag wohl kaum mehr abschliessen.
Carsten Kengeter kam im Herbst 2008 zur UBS. Erst Anfang 2009 übernahm er die Rolle als Co-Chef der Investmentbank. Da hätte man seinen Vertrag ohne weiteres ändern können.
Weiter wird auch argumentiert, der einstige Goldman-Sachs-Mann Kengeter sei sein Geld wert. Er hätte ohne weiteres bei einer anderen Grossbank das Doppelte kassieren können.
Wenn der Mann so viel wert ist, wieso hat man ihm dann ein Fixgehalt von 669'000 Franken angeboten, das im Vergleich zu seiner Gesamtentschädigung geradezu bescheiden ausfällt? Die exorbitanten Zahlungen fallen bei allen Finanzinstituten im Investmentbanking an. Das führt zur Frage, ob dieser Bereich tatsächlich zu einer Bank passt, die das klassische Bankgeschäft betreibt – Kredite, Depositen, Vermögensverwaltung.
Sie wollen zurück zur alten Regelung in den USA, nach der das Investmentbanking nicht durch Geschäftsbanken mit Kundengeldern betrieben werden darf.
Ja. Das Investmentbanking ist bisher immer die grössten Risiken eingegangen und hat sogar die Finanzkrise zu verantworten – auch die Milliardenverluste der UBS. Die hohen Löhne des Bereichs sind aber auch ein Problem für die Kultur der gesamten Bank. Die Leute im klassischen Kredit- und Kleinkundengeschäft und auch jene in der Vermögensverwaltung können kaum nachvollziehen, wieso ihre Kollegen im Investmentbanking so viel besser bezahlt werden.
Im letzten Jahr verdanken die meisten Grossbanken – ausser der UBS – dem Investmentbanking hohe Gewinne. Aktionäre, die Sie vertreten, könnten daher gegen eine solche Trennung sein.
Die Aktionäre können selber entscheiden und auch nach einer Trennung in die Investmentbank investieren, wenn sie das wünschen. Doch dann wüssten sie besser, wem sie ihr Geld anvertrauen. Wer die UBS-Aktie kauft, denkt in erster Linie an deren Vermögensverwaltungs- und an das Kreditgeschäft, nicht an die Risiken einer Investmentbank.
Sie empfehlen der Generalversammlung auch, die Entlastung des Verwaltungsrats abzulehnen. Und zwar gilt das nicht nur für die alte Garde unter Marcel Ospel und Peter Kurer, sondern selbst für die aktuelle unter Kaspar Villiger.
Wir sind nicht damit einverstanden, dass der neue Verwaltungsrat nichts unternimmt, um eine rechtliche Verantwortung des alten Management zu klären. Die UBS hat gute Gründe, als Unternehmen gegen ihre einstigen Verantwortlichen vorzugehen und sie hat im Gegensatz zu Aktionären und Aktionärsgruppen auch die Mittel dazu. Dass sie es nicht tut, verstehen wir nicht und können wir nicht akzeptieren. Die Entlastung für das vergangene Jahr wollen wir auch verweigern, weil während der ersten Monate noch Peter Kurer Präsident war.
Weiter wenden Sie sich auch gegen die Zuwahl von Wolfgang Meyrhuber in den Verwaltungsrat.
Wir haben grosse Bedenken betreffend der Verfügbarkeit des Kandidaten. Denn wir bezweifeln, dass ihm genügend Zeit bleibt, um seinen Aufgaben im UBS-Verwaltungsrat seriös nachzugehen. Immerhin ist er Chef der Lufthansa, die mit eigenen Problemen kämpft. Darüber hinaus ist er bereits Verwaltungsrat von weiteren weltweit tätigen, börsenkotierten Konzernen: bei BMW, Munich Re, Fraport und Heico Corp. Diese Ämterhäufung entspricht nicht den Richtlinien der Corporate Governance, wie sie etwa in Deutschland gelten. Da ist von höchstens drei Verwaltungsratsmandaten die Rede, die ein CEO maximal eingehen soll.
Ihre Stimmkraft ist zu gering, um alleine ein Abstimmungsresultat deutlich beeinflussen zu können. Welche Chancen sehen Sie für Ihre Vorstösse?
Um unsere Chancen zu erhöhen, haben wir diesmal sehr früh umfassend informiert. Wenn nur schon 10 bis 20 Prozent gegen den Vergütungsbericht stimmen, muss der Verwaltungsrat faktisch noch einmal über die Bücher. Die grössten Chancen haben wir mit einer Verweigerung der Entlastung des Verwaltungsrats. Ich halte es für möglich, dass die UBS den Entlastungsantrag wieder zurückzieht. Das kann bis 5 Minuten vor der Abstimmung noch geschehen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 22.03.2010, 15:44 Uhr
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33 Kommentare
Der Artikel entspricht erneut der Arroganz der UBS-Spitze. Diese unmoralischen Vorhaben und Absichten dieser Banken kann nur mittels einer hohen Bankensteuer gestoppt werden. Mittels einer Bankensteuer könnten diese ihre gemachten Fehler mindestens moralisch ein stückweit gutmachen. Mit diesem System würde wenigstens ein Teil des überschüssigen Kapitals zurückfliessen und als Bonis vorenthalten. Antworten
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