Wirtschaft

Wieso Insiderhandel kein Kavaliersdelikt mehr ist

Mit Insiderwissen beglückten in der Schweiz Bankiers ihre Mätressen und besserten Finanzjournalisten ihr Gehalt auf. Doch dann kam Dennise Levine – und auch in der Schweiz wurde einiges anders.

Zockten mit unterschiedlichem Erfolg: Ivan Boesky, Raj Rajaratnam, Gordon Gecko (v.l.).

Zockten mit unterschiedlichem Erfolg: Ivan Boesky, Raj Rajaratnam, Gordon Gecko (v.l.).

«Niemand wird ja geschädigt», lautet die Entschuldigung bei Insider-Delikten. In der Schweiz war diese Ansicht bis in die 80er Jahren nicht nur üblich, sondern auch gesetzteskonform. Insiderhandel war nicht strafbar, sondern im schlimmsten Fall ein Gentleman's Delikt. Alle machten mit. Man besserte mit dem Insiderwissen nicht nur das eigene Gehalt auf, sondern hielt damit auch seine Geliebte bei guter Laune. Der Doyen der Schweizer Bankier, Hans Bär, schildert denn auch in seinen Memoiren, wie auch in seiner Bank ungeniert mit Insiderwissen Geld verdient wurde. «So etwas wie ein Bewusstsein für eine Insider-Problematik gab es nicht», stellt Bär fest. «Dass ein Nationalbankdirektor zwei bis drei Tage vor Diskontsatzänderungen bei uns vorbeischaute und in weiser Voraussicht sein Portefeuille justierte, fanden wir wunderbar: «Ist ja phantastisch, was wir für Beziehungen haben.»

Insiderwissen liess sich auch mit dem rechten Timing beim Kauf von Aktien vergolden. Auch von dieser Möglichkeit wurde ausführlich Gebrauch gemacht: «Bezeichnend für die frühkindliche Unschuld waren die gewaltigen Kursfluktuationen der Maggi-Papiere vor der Fusion mit Nestlé am 5. Dezember 1947», schreibt Bär. «Hinter diesen Bewegungen steckten nur Insider, und verdient haben sie mit ihrem Wissensvorsprung alle prächtig. Es war lange gang und gäbe, dass Verwaltungsräte unmittelbar nach bewegenden Nachrichten aus der Sitzung hinausliefen, um ihre Börsenorders zu platzieren.»*

«Gier ist gut»

Der jetzt geplatzte Insider-Skandal mit dem Hedge-Fund Galleon Group weist viele Parallelen mit dem Fall von Ivan Boesky auf, der in den 80er Jahr Wall Street erschütterte. Boesky war ein Wertschriftenhändler, der innert sehr kurzer Zeit sehr reich und mit dem Spruch berühmt wurde: «Gier ist gut». Er gilt als Vorbild für Gecko, den Held in Oliver Stones Film «Wall Street», von dem derzeit eine Fortsetzung gedreht wird. Boesky hatte einen Gehilfen namens Dennis Levine, und dieser Levine ist indirekt dafür verantwortlich, dass auch die Schweiz ein Gesetz gegen den Insiderhandel erhalten hat. Und das kam so:

Levine wollte reich werden um jeden Preis. Der Börsenhändler baute sich deshalb ein Informantennetz aus – die «Firma», wie er sie nannte – die ihn mit Insiderwissen versorgte. Levine wickelte seine illegalen Insidergeschäfte über die Filiale der Bank Leu auf den Bahamas ab. Er wähnte sich so durch das Schweizer Bankgeheimnis geschützt. Levine und Boesky machten tatsächlich eine Reihe von sehr einträglichen Deals. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC konnte sie jedoch rekonstruieren. Sie verlangte deshalb von der Bank Leu den Namen des Kontoinhabers auf den Bahamas. Als sich die Schweizer Bank mit Hinweis auf das Bankgeheimnis zunächst weigern wollte, machte das SEC kurzen Prozess: Es drohte mit dem Einfrieren aller Vermögen und dem Schliessen aller Filialen der Bank in den USA. Die Bank Leu gab nach. Levine und Boesky wurden verhaftet und später auch verurteilt.

Corporate Governance auch hier

Auch die politische Schweiz reagierte auf den Fall Levine/Leu. 1988 trat auf amerikanischen Druck ein Insidergesetz in Kraft. Bisher wird es jedoch als eher zahnlos belächelt. Trotzdem sind Insidergeschäfte keine Gentleman's Delikte mehr. Als die Chefredaktoren von «Finanz und Wirtschaft» und der «Bilanz» anfangs der 90er Jahre des Insiderhandels verdächtigt wurden, war der Sturm der Entrüstung gross. Heute müssen Finanzjournalisten bei grösseren Verlagen eine Erklärung unterschreiben, wonach sie Insiderwissen nicht nutzen dürfen. Die Corporate Governance ist auch in der Schweiz angekommen. *Hans J. Bär, «Seid umschlungen, Millionen», orell füssli Verlag, Zürich, 2004. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 20.10.2009, 19:12 Uhr

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4 Kommentare

robert steffen

21.10.2009, 12:08 Uhr
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Wirklich sehr interressant und aufschlussreich. Meine Einwendung dazu: Wieviel gültige Gerichtsentscheide existieren in der Schweiz? Meines Wissens immer noch keines!!!!!!!! Noch weitere Fragen? Antworten


Jürgen Warmbrunn

21.10.2009, 12:02 Uhr
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Die Gier der Investment Banker lässt trotz Appellen von Allen nicht nach im Gegenteil sodass nur noch strenge Richtlinien über solche Geschäfte,Boni helfen können, bei nicht befolgen dieser Richtlinien müssen diese Ignoranten stärker bestraft werden mit Berufsverbot bis zum Verlust Ihrer Banken Lizenz ansonsten werden diese Banker immer dreister und die Gier kennt keine Grenzen. Antworten


Walter Grimm

21.10.2009, 07:46 Uhr
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Wahr oder Unwahr? «Niemand wird ja geschädigt». IW ist Wissensvorsprung. IW verleitet zu Manipulation. Mit dem «BVG-Kässeli» wurde der Wirtschaft viel Kapital entzogen, ergo muss es zurück. IW hat es zielgerichtet zurückgebracht. Der «Leistungslohn» sind die Boni und «werden» die Schrottpapiere. Der Verlierer ist das «BVG-Kässeli». Wahr oder Unwahr? Antworten


alfred bleuler

20.10.2009, 20:35 Uhr
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was nützen all die gesetze? solange die garde der unersättlichen glaubt sie seien viel mehr wert als die otto-normalverbraucher. es gibt ein insidergesetz, doch geplündert und ausgebeutet wird heute mehr denn je. von korruption zu insiderwissen zu den bonis und überhöhten löhnen --- hauptsache die kasse stimmt --- am sozialsmus sind nur die kommunisten schuld (aus lauter neid und missgunst) Antworten



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