Wo die UBS ihre Hoffnungen begraben muss
Es gibt keine 10'000 Selbstanzeigen von UBS-Kunden: Donald Beyer.
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Dass eine Datenlieferung gar nicht nötig sein wird, weil sich bereits 10'000 amerikanische UBS-Kunden freiwillig bei den US-Behörden gemeldet haben, darauf sollte die Schweiz nicht setzen, so Donald Beyer, US-Botschafter in Bern zum «Sonntag». Ingesamt sei in US-Medien von 14'700 Selbstanzeigen von Steuersündern die Rede. «Es ist absolut unwahrscheinlich, dass darunter 10'000 UBS-Kunden sind», sagte er.
Für Beyer ändert das Bundesverwaltungsgerichtsurteil nichts am Abkommen der beiden Länder über die Herausgabe von UBS-Kundendaten. Die Schweizer Regierung werde alles tun, um den Staatsvertrag einzuhalten, ist er überzeugt.
Keine neuen Verhandlungen
Das Urteil, das die Lieferung von Daten amerikanischer UBS-Kunden, die der Steuerhinterziehung verdächtig werden, verbietet, stelle den Staatsvertrag nur marginal in Frage, sagte Beyer in einem Interview mit der Zeitung «Sonntag». Neue Verhandlungen zum Abkommen brauche es daher nicht.
Beyer hält es für unvorstellbar, dass die Schweiz und die USA keinen Weg finden werden, das Abkommen zwischen den beiden Ländern zu erfüllen. Nach dem Gerichtsurteil müsse die Schweizer Regierung nun aber eine Lösung finden, wie sie die 4450 Datensätze von UBS- Kunden dennoch aushändigen könne.
Vertrag gegen Verzicht auf Klage
Mit dem Staatsvertrag zwischen den USA und der Schweiz wurde letzten Sommer eine Lösung für den Streit zwischen den US-Behörden und der Grossbank UBS um nicht versteuerte Kontoguthaben gefunden: Im Gegenzug zur Herausgabe der Datensätze verzichtete die amerikanische Justiz auf die Durchsetzung einer Klage gegen die Bank. (cpm/sda)
Erstellt: 07.02.2010, 10:51 Uhr
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