Wirtschaft
ZKB kappt alle Beziehungen zu Kunden in den USA
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 05.01.2012 94 Kommentare
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Den Kunden mit Wohnsitz USA, die bei der Zürcher Kantonalbank ein Wertschriftendepot hatten, sagte die Bank schon 2009 Adieu. Jetzt will sie die letzten Verbindungen ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten lösen. Mit einem auf den 23. Dezember datierten Brief schrieb sie alle Kunden in den USA an, die nur eine Kontobeziehung zur ZKB unterhalten.
Die Anrede war unpersönlich, aber korrekt: «Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde.» Im Schreiben selbst ist von Wertschätzung dann nicht mehr viel zu spüren. Die Bank eröffnet den Angeschriebenen, dass sie «künftig keine Dienstleistungen mehr zu erbringen» gewillt ist. Deshalb kündige sie «sämtliche bestehenden Geschäftsbeziehungen».
Bei keiner Bank willkommen
Die Kantonalbank räumt den Noch-Kunden 60 Tage ein, um ein neues Finanzinstitut anzugeben, auf das die bei der ZKB liegenden Vermögenswerte verschoben werden können. Ohne entsprechende Angabe bis 21. Februar behalte sich die Bank weitere Schritte vor. Konkret nennt die Bank die Liquidation der Konten und die Ausstellung eines Checks im Gegenwert, «welchen wir für Sie zur Abholung bereithalten».
Empfänger des Briefes sind zum Beispiel Auswanderer, die in der alten Heimat noch immer ein Konto haben – weil sie ab und zu ferienhalber in die Schweiz zurückkehren, sich ihre AHV darauf auszahlen lassen oder hier Rechnungen zu begleichen haben. Ihr Konto auf eine andere Schweizer Bank zu verschieben, ist kaum möglich. Viele Schweizer Institute sind wegen der Querelen mit den US-Steuerbehörden nicht mehr willens, Kunden mit Wohnsitz USA anzunehmen. Entsprechend gereizt reagiert ein Betroffener auf das ZKB-Schreiben: «Jeder weiss, dass keine andere Bank Kunden übernimmt, es sei denn, dieser bringt eine Million.» Dass dem so ist, bestätigt der Sprecher der Vontobel-Gruppe. Bei ihrer US-lizensierten Tochtergesellschaft Vontobel Swiss Wealth Advisors seien Personen mit US-Bezug willkommen – ab einer gewissen Vermögenshöhe.
Die Kunden werden geopfert
Ein Schweizer, der in den Vereinigten Staaten lebt, ärgert sich grün und blau über die Schweizer Banken. Seit die USA Druck auf den helvetischen Finanzplatz machten, herrsche bei den Instituten die reine Paranoia: «Alle haben die Hosen voll.» Diplomatischer formuliert es Martin Naville, Chef der Schweizerisch-amerikanischen Handelskammer: «Unter dem Druck der USA sind die Schweizer Banken heute lieber übervorsichtig. Und die ZKB ist doppelt vorsichtig.» Weil sie eine der elf Banken sei, die aktuell im Visier der USA stünden. Die ZKB sei aber nicht die einzige Bank, die sich kurzfristig und in rauem Ton von ihren Kunden in den USA verabschiede. Das sei deshalb verständlich, weil auch kleine Kunden für die Banken ein Risiko bei einem relativ hohen Aufwand darstellten.
Für die Banken sei die Situation schwierig, klagt der Vertreter eines international tätigen Instituts. Gleichzeitig räumt er ein, dass die Kunden in dieser Situation oft die Opfer seien. Für Schweizer mit Domizil USA werde es immer schwieriger, eine Beziehung zu einer Schweizer Bank zu unterhalten.
Die ZKB scheint überstürzt vorgegangen zu sein. Sie hat nämlich auch Kunden angeschrieben, die bei ihr lediglich Geld für die Altersvorsorge hinterlegt haben. Darunter ist ein schweizerisch-amerikanischer Doppelbürger, der heute in den USA lebt, früher sein Geld aber in der Schweiz verdiente. Damals zahlte er nicht nur in die Pensionskasse ein, sondern sparte zusätzlich über ein Säule-3a-Konto bei der ZKB. Bei seinem Wegzug in die USA liess er dieses Konto bestehen. Seine Pensionskassengelder überführte er auf ein Freizügigkeitskonto bei der Kantonalbank. Bei einem Anruf ins ZKB-Callcenter sei ihm beschieden worden, dass auch diese Konti von der Kündigung betroffen seien.
Auflösung wäre rechtlich problematisch
Diese Auskunft sei, wenn sie so erteilt worden sei, falsch, sagt ein ZKB-Sprecher. Freizügigkeits- und 3a-Konten seien von der Kündigung nicht betroffen. Die Mitarbeitenden des Callcenters seien entsprechend instruiert gewesen. Diese Aussage steht allerdings im Widerspruch zum Brief der Bank, der die Auflösung «sämtlicher bestehenden Geschäftsbeziehungen» ankündigt.
Rechtlich wäre es der Bank gar nicht gestattet, Altersvorsorgekonten einseitig aufzulösen – schon gar nicht Freizügigkeitskonten mit Pensionskassengeldern. Denn diese Gelder liegen rechtlich nicht bei der Bank, sondern bei der Freizügigkeitsstiftung – einer eigenständigen Rechtseinheit, wie Bankenombudsmann Hanspeter Häni betont.
Auch Beatrix Schönholzer, im Bundesamt für Sozialversicherungen für den Rechtsbereich der beruflichen Vorsorge zuständig, betont, dass die Bank solche Konten nicht einfach saldieren dürfe. Die Stiftung könne das Geld auf Anfrage auf eine andere Freizügigkeitsstiftung übertragen. «Auf keinen Fall darf die Bank das Geld gegen den Willen des Kontoinhabers vor dessen Erreichen des Rentenalters auszahlen», sagt Schönholzer. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.01.2012, 22:37 Uhr
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94 Kommentare
Auslöser dieser Geschichte ist nicht die ZKB sondern die US-Steuerbehörden. Es ist nicht die Pflicht der ZKB, für in den USA lebende Personen - egal mit welchem Pass - Konti zu führen. Es ist nur folgerichtig, wenn die Staatsbank die Beziehungen in die USA kappt. Sollen die unzufriedenen Kunden bei der US-Regierung vorstellig werden, weil sie wegen deren Bestimmungen im Ausland unwillkommen sind. Antworten
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