UBS-Kurer wehrt sich: «Das Bankgeheimnis ist nicht durchlöchert»

Aktualisiert am 19.02.2009 459 Kommentare

Die Bank habe Kundendaten herausgegeben, weil es in den Fällen um Steuerbetrug gehe, sagt der VR-Präsident – und räumt Fehler ein. Die Finanzmarktaufsicht gibt ihm Recht.

Verteidigt den Datenaustausch mit den USA: UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer, hier an der Generalversammlung im November.

Verteidigt den Datenaustausch mit den USA: UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer, hier an der Generalversammlung im November. (Bild: Keystone)

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Kurer verteidigte den Deal der UBS mit den amerikanischen Justizbehörden heute Mittag in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens SF. Mit dem Vergleich sei nun die Grundlage für eine definitive Lösung für die UBS im Steuerstreit mit den USA gelegt.

Das Bankgeheimnis sei durch den Vergleich keineswegs durchlöchert worden, sagte Kurer. Bei den betroffenen Fällen gehe es um «Steuerbetrug und ähnliche Sachverhalte», die nicht durch das Bankgeheimnis geschützt seien. Die amerikanischen Kunden, deren Daten nun an die US-Justizbehörden übergeben werden, hätten betrogen, indem sie falsche Angaben über ihr Vermögen machten, sagte Kurer.

Dabei räumte der UBS-Präsident auch ein Versagen der Bank ein: «Wir haben schwere Fehler gemacht. Unsere Kontrolle hat in gewissen Bereichen versagt.» Gewisse UBS-Mitarbeiter hätten gewissen US-Kunden geholfen, die amerikanische Regierung zu betrügen.

Auch die Finanzmarktaufsicht stützt das Geschäft

Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma steht hinter der Einigung der US-Behörden und der UBS. Sie sei eine Schutzmassnahme für die UBS und den Finanzplatz Schweiz. Der von der UBS eingegangene Vergleich bewahre die Bank vor einer existenzbedrohenden Strafanzeige, teilte sie heute mit.

Gemäss einer von der der Finma veröffentlichten Verfügung vom vergangenen Dezember gegen die UBS heisst es unter anderem, die Grossbank habe bei ihren Geschäften mit Privatkunden in den USA schwer gegen bankengesetzliche Gewährs- und Organisationserfordernisse verstossen: Sie habe sich nämlich «nicht beherrschbaren Rechts- und Reputationsrisiken» ausgesetzt.

Gegen Bestimmungen verstossen

Laut der Finma verstiessen einzelne UBS-Angestellte in einer beschränkten Zahl von Fällen gegen Bestimmungen des Qualified Intermediary Agreements (QIA). So akzeptierten sie zu US-Steuerzwecken eingeholte schriftliche Erklärungen ihrer Kunden, von denen sie wussten oder hätten wissen müssen, dass sie den amerikanischen Steuerstatus des Kunden nicht zutreffend wiedergaben. Weiter wurden aufsichtsrechtliche US-Restriktionen missachtet, die für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen an US-Investoren eine Bewilligungspflicht vorsehen.

Daher habe man auch der sofortigen Weitergabe einer begrenzten Zahl von Kundendaten angeordnet, teilte die Finma mit. Es handle sich dabei um Kundendaten, welche auch Gegenstand des amerikanischen Amtshilfegesuches bei den Schweizer Behörden seien. (oku/ap)

Erstellt: 19.02.2009, 14:33 Uhr

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459 Kommentare

Ted Schwaninger

20.02.2009, 11:14 Uhr
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In der Weltpresse ist man sich einig. Jeder informierte zukünftige und bestehende Kunde wird sich fragen müssen, mit wem er in Zukunft geschäftet. Die Folgen werden gravierend sein, auch für die Gegner der Banken. Doch zur Zeit sitzen die grössten Gegner in der Teppichetage: Zuerst die Boni, welche die schweizer Kunden vertreiben, dann der Verrat, für die ausländischen Kunden. Antworten


Kurt Zerzawy

20.02.2009, 10:19 Uhr
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Ist ja toll. Die Regierung verschenkt 60 Milliarden ihre Freunde in der UBS und dann sorgt sie dafür, dass wir später noch für die armen Amerikanischen Opfer nochmals ein paar hundert Milliarden hinblättern können. Antworten



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