Bonuspflicht? Im Arbeitsvertrag der UBS steht davon nichts

Von Rahel Koerfgen . Aktualisiert am 30.01.2009 203 Kommentare

Die UBS ist vertraglich nicht dazu verpflichtet, ihren Angestellten einen Bonus zu zahlen. Sie will dies trotzdem tun – um die Leistungen zu honorieren.

Was muss die Bank zahlen, und was ist freiwillig? UBS-Hauptsitz am Zürcher Paradeplatz.

Was muss die Bank zahlen, und was ist freiwillig? UBS-Hauptsitz am Zürcher Paradeplatz.
Bild: Keystone

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Das sagt der Vertrag

Klartext. Die UBS ist vertraglich nicht dazu verpflichtet, einen Bonus zu leisten. Dies zeigt folgender Auszug aus einem Arbeitsvertrag:
«UBS kann dem Arbeitnehmer (...) einen Bonus ausrichten. Der Bonus stellt eine freiwillige, variable Sondervergütung (...) dar; ein Anspruch auf Ausrichtung besteht nicht (...). Der Bonus wird nur ausgerichtet, wenn die im Personalreglement aufgeführten Bedingungen erfüllt sind (...). Die individuelle Leistung des Arbeitnehmers wird dabei nicht nur an den wirtschaftlichen Resultaten gemessen. Ebenso berücksichtigt wird, ob die Kundeninteressen gewahrt werden, (...) gute Teamarbeit und ein beruflich und persönlich korrektes Verhalten gegeben sind. Auch wenn über mehrere aufeinanderfolgende Jahre ein Bonus entrichtet worden ist, kann dadurch kein Anspruch auf künftige Zahlungen oder eine bestimmte betragliche Höhe des Bonus abgeleitet werden.» (rak)

Seit Tagen wird darüber spekuliert, wie viel die Grossbank für Bonifikationen aufwenden will. Am Mittwoch hatte der Bundesrat nun reinen Tisch gemacht: Er bestätigte indirekt die Spekulation, dass die Bank zwei Milliarden Franken zahlt. Bundesratssprecher Oswald Sigg betonte dabei allerdings, dass davon 1,3 Milliarden Franken an vertragliche Verpflichtungen geknüpft sind.

Und was ist mit den restlichen 700 Millionen? Viele Politiker und ein grosser Teil der Bevölkerung sind sich einig: Keine Boni für die UBS! Um diese Forderung zu unterstreichen, gründete etwa SP-Präsident Christian Levrat sogar Gruppen auf Internetplattformen. Andere gehen auf die Strasse, so geschehen am Mittwochabend auf dem Zürcher Paradeplatz, als die Jungsozialisten ihrem Ärger Luft machten.

Klare Formulierung

Tatsächlich ist die UBS im Normalfall nicht dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Bonus zu entrichten. Dies zeigt der Auszug aus einem UBS-Arbeitsvertrag (siehe Kasten). «Klarer kann man es nicht formulieren», sagt Advokat Conradin Cramer, der ein Fachbuch über den Bonus geschrieben hat. Auch nach einer mehrjährigen Bonuszahlung habe ein Mitarbeiter keinen Anspruch, wie aus dem letzten Abschnitt ersichtlich würde.

Die UBS wäre somit aus dem Schneider. Die Schwierigkeit liegt laut Cramer aber darin, dass Gerichte schon Bonusansprüche bejaht haben, wenn der Bonus einen grossen Anteil an der Gesamtvergütung ausmachte. «Das ist im Gesetz nicht geregelt. Die Gerichte haben hier einen grossen Interpretationsspielraum», so Cramer. Tatsächlich wurden die Fixlöhne bei der UBS im Vergleich zur Konkurrenz in den letzten Jahren eher tief gehalten. Im Gegenzug war die Bank bei den Boni umso grosszügiger. Es könnte also durchaus sein, dass UBS-Mitarbeiter, welche auf ihren Bonus bestehen, vor Gericht Erfolg haben könnten.

«Die Frustration intern ist sehr gross»

Doch eigentlich steht dies gar nicht zur Debatte. Die UBS beabsichtigt nämlich, dem Gros der Mitarbeiter für 2008 einen Bonus zu zahlen. Dies bestätigt Sprecherin Eveline Müller gegenüber der BaZ. Die Lohnkosten würden zwar um mehrere Milliarden abnehmen, weil der variable Teil nur noch einen Bruchteil der vergangenen Jahre ausmache. «Trotzdem wollen wir unseren Mitarbeitern einen variablen Anteil ausbezahlen, weil viele in dieser Krise sehr hart gearbeitet und ihre persönlichen Leistungsziele erfüllt haben», sagt sie. Und diese persönliche Leistung, zeigt der Auszug aus dem Arbeitsvertrag, ist eine Komponente bei der Berechnung des Bonus.

Die UBS will so wohl auch verhindern, dass sich Mitarbeiter nach einer neuen Stelle umsehen. Denn beim Personal liegen die Nerven derzeit blank. «Die Frustration intern ist sehr gross», sagte Elli Planta, Vertreterin der internen Arbeitnehmervertretung. Am WEF in Davos war das Thema «Boni» ebenfalls in aller Munde. (Basler Zeitung)

Erstellt: 30.01.2009, 09:50 Uhr

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203 Kommentare

Hans Müller

30.01.2009, 11:19 Uhr
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"Für Boni darf kein einziger Franken aus dem Volksvermögen aufgewendet werden." ist völlig richtig. Die 6 Mia sind ein verzinstes Darlehen an die UBS, sie bringen der SNB 2 Mio pro Tag, und die anderen Gelder hat die SNB in den USA geholt, zu einem Zins von 1,4 Mio pro Tag. Da bleibt ein Gewinn für die SNB. (Ausserdem werfen diese Papiere zur Zeit Geld ab) Antworten


karl meier

30.01.2009, 11:18 Uhr
Melden

Es wird sich nichts ändern, in diesem kaputten verfaulten Bananenstaat. Der Betrug und die Verlogenheit gehen weiter. Neu , wird es zusätzlichen Psychoterror geben. Antworten



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