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Kinder und Schweinegrippe: Händewaschen nützt mehr als Küssliverbot

Von Jürg Schmid. Aktualisiert am 13.08.2009

Zürcher Kindergärten, Schulen, Krippen und Horte müssen erkrankte Kinder sofort nach Hause schicken, falls eine Schweinegrippe-Pandemie ausbricht. Dies hat der Kantonsarzt angeordnet.

Eine Lehrerin erklärt ihren Schülern (in Basel), wie sie sich die Hände waschen sollen - um sich zu schützen.

Eine Lehrerin erklärt ihren Schülern (in Basel), wie sie sich die Hände waschen sollen - um sich zu schützen.

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Schwangere: Dispens ist möglich

Bei einer Schweinegrippe-Pandemie gehören Kinder, Kranke und Schwangere zur Gruppe mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Dies hat den Partner einer Lehrerin, die im fünften Monat schwanger ist, aufgeschreckt. Er hat den Arzt Felix Dinkelmann, Leiter des schulärztlichen Dienstes des Kantons, gefragt, wie seine schwangere Partnerin in Zeiten der Schweinegrippe geschützt werde und ob sie zum Unterrichten gezwungen werde könne.

Spezielle Regelungen für schwangere Frauen gibt es im Kanton Zürich nicht. Aber: «Selbstverständlich hat eine schwangere Frau das Recht, ihrer Arbeit fernzubleiben, wenn sie sich aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht fähig fühlt, ihren Beruf auszuüben», antwortete Mediziner Dinkelmann dem Mann, der anonym bleiben will.

Für eine Dispensation vom Unterricht braucht es ein Zeugnis des Hausarztes. Allerdings müsse eine schwangere Lehrerin während der Schweinegrippe-Pandemie oder bis zur Geburt auch Kontakte ausserhalb ihres Hauses vermeiden. «Gefährdet sind schwangere Frauen auch bei einer saisonalen Grippe», sagt Felix Dinkelmann. «Bei der Schweinegrippe ist das Risiko einer Ansteckung allerdings viermal grösser.» (smd)

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Nächste Woche beginnt für rund 130'000 Kindergärtler und Volksschüler im Kanton Zürich wieder der Schulalltag. Sie alle gehören zur Gruppe mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, Gemäss Pandemieplan des Kantons wird damit gerechnet, dass bei einer ersten Pandemiewelle von sechs bis zwölf Wochen Dauer rund 315 000 Personen erkranken könnten.

Wie sollen sich Eltern, Lehrpersonen und Schulkinder verhalten? Antworten darauf geben der schulärztliche Dienst und der Kantonsarzt in Merkblättern. Diese hat der Kanton bereits letzte Woche an 1600 Schulen verschickt, zusammen mit verbindlichen Richtlinien, welche der schulärztliche Dienst des Kantons und der Kantonsarzt erlassen haben. Zudem hat das Volksschulamt Musterbriefe an die Eltern verfasst, übersetzt in die wichtigsten Sprachen.

Ob Empfehlungen wie die im Kanton Thurgau etwas nützen, Händeschütteln oder herzliche Umarmungen mit Küsschen zu unterlassen: Davon ist der Arzt Felix Dinkelmann, Leiter des schulärztlichen Dienstes des Kantons Zürich, nicht überzeugt. «Schön wärs», sagt er. Aber solche Massnahmen könnten weder wirksam angeordnet noch kontrolliert werden. Mehr verspricht er sich von der Pflicht, dass Kinder bis zur dritten Primarklasse zu Hause bleiben müssen, falls ein Familienmitglied erkrankt ist. Ab der vierten Klasse können Kinder zur Schule, wenn sie die Hygienemassnahmen konsequent beachten.

Aufgepasst bei diesen Symptomen

Krankheitszeichen sind akut auftretendes Fieber mit 38 Grad und mehr sowie eines oder mehrere der folgenden Symptome:

  • Schüttelfrost, Muskel-, Kopf- oder Gelenkschmerzen.
  • Halsschmerzen, Husten, Schnupfen.
  • Starkes Gefühl von Krankheit und Schwäche.
  • Besonders bei Kleinkindern: Übelkeit, Erbrechen und Durchfall.

Klar ist für Dinkelmann, dass Handtücher in Schulen nichts zu suchen haben, nur noch Papiertücher, die in geschlossene Behälter entsorgt werden. «Stofftücher sind eine Katastrophe, das sind Infektionsschleudern.» Im Kanton sind in einem Fall mehrere Personen an Hepatitis A erkrankt, die dasselbe Handtuch benutzt hatten. Masken sollen Gesunde laut Dinkelmann nicht tragen, nur Kranke, wenn sie nach draussen gehen. Allenfalls seien Masken für Leute empfehlenswert, die an Schaltern Kunden bedienen. Sämtliche Richtlinien für Schulen sowie Merkblätter zum richtigen Verhalten und zur Hygiene sind im Internet unter www.bildungsdirektion.zh.ch «Gemeinsam gegen Grippe» abrufbar.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.08.2009, 09:10 Uhr

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