Bundesrat will nationales Krebsregister
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Der Bundesrat hofft, dass so aussagekräftige Daten zur Entwicklung der Krankheit, zu Behandlungen und zur Vorbeugung gewonnen werden können. Der Bundesrat hat beim EDI gesetzgeberische Vorarbeiten in Auftrag gegeben.
Über 35'000 Menschen in der Schweiz erkranken jedes Jahr an Krebs, mehr als 15'000 sterben jedes Jahr daran. Ein nationales Register soll Angaben liefern, wie die Fallzahlen gesenkt und welche Massnahmen wirksam sind.
Es könnte zum Beispiel Aufschluss darüber geben, ob ein Früherkennungsprogramm gegen Brustkrebs die Sterblichkeit reduziert. Solche Fragen interessieren nach Angaben des Eidg. Departements des Innern nicht mehr nur Fachleute, sondern auch die breite Bevölkerung.
Persönlichkeitsrechte wahren
Das Register soll nicht nur helfen, Krebs epidemiologisch zu überwachen und die Prävention zu verstärken. Seine Daten sollen auch die Beobachtung der Behandlungen und die Prüfung von medizinischen Leistungen erleichtern. Das Register soll zudem für die Planung der medizinischen Versorgung beigezogen werden können.
Die zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen sollen es ermöglichen, alle neuen Fälle zu erfassen. Daten will der Bundesrat landesweit unter vereinheitlichten Bedingungen erheben lassen. Dabei sollen die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen gewahrt werden und auf einen sicheren Umgang mit den Daten geachtet werden.
Der Bundesrat will vorläufig nur die landesweite Erfassung von Krebs gesetzlich regeln. Wenn nötig, sollen in einer zweiten Phase auch andere Leiden wie Herzinfarkte oder Diabetes in einem Register erfasst werden.
Kantone sammeln Daten
Krebsregister gibt es in der Schweiz bereits: Die Kantone SG, AI, AR, BS, BL, GR, GL, ZH, GE, VD, NE, VS, TI und FR lassen Fälle in Register eintragen. Der Aargau - in dem Kanton stehen mehrere Atomanlagen - will ab 2011 Daten sammeln und auswerten. Weitere Kantone sind an der Planung von Registern.
Der Bundesrat will die nationale Regelung auf den bestehenden kantonalen und regionalen Registern aufbauen. Die aktuelle Aufgaben- und Finanzierungsaufteilung zwischen Bund und Kantonen werde nicht tangiert, hiess es dazu.
Gute Erfahrungen mit nationalen Krebsregistern machten Norwegen, Finnland und Island, schreibt das EDI. Dagegen werden in den USA, Deutschland, Frankreich und Italien Krebsfälle nur in ausgewählten Gebieten flächendeckend erfasst.
(pbe/sda)
Erstellt: 03.12.2010, 14:29 Uhr
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