Darf man sich über den Tod freuen?
Von Peter Schneider. Aktualisiert am 07.12.2011 3 Kommentare
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Lieber Herr R.
Ich kenne die diplomatischen Sprachregelungen nicht, sodass ich auch nicht sagen kann, ob eine solche Bemerkung in dieser Hinsicht unkorrekt ist oder nicht. Schlimmstenfalls handelt es sich um einen etwas peinlichen Ausbruch von nachträglichem Gratismut. Was jedoch den ethischen Aspekt angeht, so sehe ich nicht, was daran bedenklich sein soll, sich über Ghadhafis Tod zu freuen (was nicht bedeutet, dass man damit die Umstände seine Todes billigt). Es ist sowenig anrüchig, wie sich darüber zu freuen, dass Stalin, Hitler, Pol Pot, Mussolini, Mao und auch Ulbricht, Franco, Tito und Salazar von uns gegangen sind.
Was die Gegenwart angeht, so wäre zurzeit ein toter Bashar al-Assad gewiss ein besserer Assad als ein lebendiger. Desgleichen gilt für Kim Jong-il und ein paar weitere Diktatoren. Dass solche Herrscher (und ihre willigen Schergen) auch Menschen sind, bedeutet nämlich nicht, dass sie neben ihrer Monsterexistenz noch eine zweite Existenz – die «als Mensch» – besitzen, wobei man vor Letzterer, wenn sie denn zu Ende gegangen ist, in trauervoller Respektbezeugung den Hut zu ziehen hätte. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 07.12.2011, 11:18 Uhr
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3 Kommentare
Schwierig. Freuen darf man sich schon, wenn's auch nicht speziell nett ist. Als Diplomat sollte man aber offiziell etwas zurückhaltend sein, so was kann zurückfallen.
Ob es für die Menschheit ein Gewinn ist, da wird es schon schwieriger, wir wissen nicht was wäre, wenn es diese Personen nicht gegeben hätte. Um ein Urteil fällen zu können, müsste man das aber.
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