Whistleblower oder Denunziant?
Von Peter Schneider. Aktualisiert am 09.02.2012 2 Kommentare
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Liebe Frau M.
Wer Schwarzgeld für ein Menschenrecht hält, die amerikanische oder deutsche Steuerbehörde fast schon für das ökonomische Pendant der Gestapo und jeden am Fiskus vorbeigeschmuggelten Franken für einen geretteten Franken, wird dazu neigen, zum Beispiel die Aufdeckung der systematischen illegalen Geldakquise bei ausländischen Steuer-«Flüchtlingen» durch einen Whistleblower als Akt der Denunziation zu betrachten. Aber die Zeiten haben sich geändert, der Stellenwert des Bankgeheimnisses erst recht, und darum hat die alte Banker-Maxime «Wo der Staat seine reichen Bürger mit mehr als einem Minimum besteuert, da wird Widerstand Pflicht» an Charme verloren.
Das Bankgeheimnis war einmal ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Geschäftsmodells, so wie die Omertà, das Schweigegebot, für die Mafia. Inzwischen kann der Staat die Banken kaum noch davon abhalten, ihre ausländischen Kundendaten auszuliefern und die einst willkommenen Steuer-«Sünder» zu betrogenen Betrügern zu machen. Sie sehen: Der Unterschied zwischen Whistleblower und Denunziant scheint recht variabel zu sein und wird nicht zuletzt im Auge des Betrachters liegen.
Ganz frei flottierend und rein subjektiv ist er dennoch nicht: Die Mutter aller Whistleblower war die Quelle «Deep Throat», die in den frühen 70er-Jahren den Journalisten der «Washington Post» ermöglichte, den Watergate-Skandal publik zu machen und den Rücktritt Richard Nixons herbeizuführen. Die Identität des Informanten Mark Felt, des ehemaligen stellvertretenden Direktors des FBI, blieb bis zum Jahr 2005 geschützt.
Der Watergate-Fall zeigt die drei wesentlichen Elemente ehrbaren Whistleblowings geradezu idealtypisch: Die Motive des Enthüllers sind erstens nicht egoistischer Natur, er strebt weder nach einem persönlichen Vorteil noch nach medialer Aufmerksamkeit; er enthüllt zweitens einen gravierenden Missstand oder Gesetzesverstoss aufseiten der Mächtigen (und nicht etwa nur die Tatsache, dass der Nachbar sein Auto im Parkverbot abgestellt hat); und es gibt drittens ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Enthüllung (es geht also nicht um die Befriedigung voyeuristischer Interessen des Publikums).
In dem Masse, wie ein Enthüllungsakt von diesen drei Kriterien abweicht, verflüchtigt sich dessen Ehrbarkeit und verschiebt sich das Whistleblowing zum Denunziantentum. Und aus dem Helden wird eine selbstsüchtige Petze, ein querulatorischer Rechthaber oder eine sonst wie tragische Figur. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.02.2012, 14:23 Uhr
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