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4000 wollen ans Massenbesäufnis, aber Zürich will es verbieten

Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 19.08.2008 456 Kommentare

Die Zürcher Polizei will alles unternehmen, um ein geplantes Massenbesäufnis von Jugendlichen zu verhindern. Auch die Mutter des 17-jährigen Organisators hofft, dass die Saufparty verboten wird.

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Sich treffen, um sich zusammen die Birne zu füllen: Botellón kam Mitte der 90er-Jahre in Spanien auf.

   
Ein organisiertes Massenbesäufnis wie in Granada, Spanien, soll es am 29. August auf der Zürcher Blatterwiese nicht geben.

Ein organisiertes Massenbesäufnis wie in Granada, Spanien, soll es am 29. August auf der Zürcher Blatterwiese nicht geben. (Bild: Keystone)

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Die Internet-Kontaktbörse Facebook ist 2004 von Mark Zuckerberg gestartet worden. Der Student der Harvard-Universität in den USA wollte für sich und seine Mitstudenten die Kommunikation erleichtern. Das Netzwerk hat sich seither für Benutzer auf der ganzen Welt geöffnet. Wer sich - gratis - als Benutzer einschreibt, kann sich auf einer persönlichen Facebook-Seite mit Texten und Fotos vorstellen. Zudem ist die gezielte Kontaktaufnahme mit Personen möglich, mit denen man ein Hobby oder ein Interesse teilt. Über diese Funktion wurde in Genf und jetzt in Zürich zu gemeinsamen Besäufnissen aufgerufen.

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Organisiert wird das geplante Massenbesäufnis vom 29. August auf der Blatterwiese beim Chinagarten vom 17-jährigen Jan Fröhlich aus Nänikon bei Uster. Der Aufruf des KV-Stifts im dritten Lehrjahr zusammen mit drei Freunden in der Internetplattform Facebook hat ein grosses Echo ausgelöst. Bereits haben sich fast 4000 Personen aus der ganzen Schweiz angemeldet - und es werden immer mehr.

Wie die Mutter des 17-Jährigen auf Anfrage sagt, habe das grosse Echo auch ihren Sohn überrascht. Die Eltern sind erst nach der Rückkehr aus den Ferien am Sonntag von ihrem Sohn über das geplanten Massenbesäufnis informiert worden. Jan sei von den Reaktionen und den Presseanfragen überrumpelt worden. Er habe sich den Anlass eher als Fest vorgestellt und habe nicht gedacht, dass es ausarten könne. Jan sei wohl zu naiv und zu blauäugig an die ganze Sache herangegangen. Ihr Sohn trinke manchmal ein Bier, aber nie viel, und nehme auch keine Drogen.

Die Mutter ist gar nicht glücklich über den von ihrem Sohn organisierten Anlass. «Ich hoffe, dass es an diesem Tag in Strömen regnet und dass der Stadtrat dem Besäufnis einen Riegel schiebt.» Es könne doch nicht sein, dass eine ganze Stadtregierung einem 17-Jährigen hilflos gegenüber stehe, sagt sie. Man spreche und diskutiere in der Familie nun intensiv über die Angelegenheit. Jan Fröhlich selber war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Botellón ist Thema an Stadtratssitzung

Wie die Stadtregierung das erste Zürcher Botellón (Spanisch: «grosse Flasche») verhindern will, ist noch offen. Der Stadtrat wird sich am Mittwoch an seiner Sitzung mit dem für Zürich neuen Phänomen befassen. Denn der Kampf gegen den Drogen- und Alkoholmissbrauch (Stichwort Komatrinker) ist ein Schwerpunkt der stadträtlichen Politik. Im letzten April hat er eine spezielle Taskforce Jugendgewalt mit einem Achtpunkteprogramm gegründet, welche sich unter anderem mit dem Jugendalkoholismus befasst.

Wie SP-Stadträtin Esther Maurer sagt, gibt es zwei Ansatzpunkte, um das Massenbesäufnis zu unterbinden. Einerseits mit der Allgemeinen Polizeiverordnung (APV) der Stadt Zürich, anderseits im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens.

Artikel 2 der Verordnung schreibt vor, dass die Polizei für die öffentliche Ruhe und Ordnung verantwortlich ist. Mit dieser sogenannten Generalklausel könnte der Anlass verboten werden. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass die Organisatoren bei der Stadt um eine Bewilligung ersuchen müssen. Dies aufgrund des sogenannten gesteigerten Gemeingebrauchs. Wird ein öffentlicher Grund nicht mehr bestimmungsgemäss oder gemeinverträglich genutzt, muss für die Durchführung der Aktivitäten um eine Bewilligung ersucht werden. Gemäss Maurer würde man in diesem Fall den Organisatoren keine Bewilligung erteilen. Würden sie den Anlass ohne Bewilligung durchführen, würde man ihn polizeilich verhindern. Esther Maurer: «Der Stadtrat sollte meiner Meinung nach diese Art von öffentlichen Besäufnissen von allem Anfang an verhindern.»

Felix Uhlmann, Staatsrechtsprofessor an der Universität Zürich, stimmt in seiner Einschätzung mit Esther Maurer überein: «Für eine Veranstaltung von mehreren Tausend Personen ist es keine Frage, dass die Stadt eine Bewilligung verlangen kann.» Ob ein Verbot allein auf die Generalklausel abgestützt werden kann, müsse aber genau abgewogen werden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 19.08.2008, 19:10 Uhr

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456 Kommentare

Herbert Schweizer

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Da kann man wohl nur noch sagen: Menschheit, quo vadis? Antworten


Marco Meier

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Nachdem wir uns nun dem Zenit der Dekadenz nähern schlage ich als weitere, sinnvolle Freizeitbeschäftigung unserer Jugend ein Massenersäufnis, oder alternativ eine Massenkreuzigung in Kombination mit einer Massengeisselung vor. Sollte das Ganze friedlich ablaufen, würde die Polizei die Verhältnismässigkeit eines Einsatzes prüfen. Bei einer geplanten Massenverbrennung sind natürlich die Umweltschutzvorschriften einzuhalten, sowie bei der Auswahl der Brennstoffe die Klimaverträglichkeit zu prüfen. Antworten



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