Zürich

Eglisau muss Akten ordnen

Aktualisiert am 07.12.2011

Das Obergericht rüffelt die Vormundschaftsbehörde von Eglisau, weil diese mehr als fünf Kilo ungeordnete Papiere abgeliefert hat.

Von Lorenzo Petrò

Eglisau – Nachdem ein Vater vergeblich Einsicht in seine Akten bei der Vormundschaftsbehörde Eglisau beantragt hatte, wandte er sich Ende November mit einer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung an den Bezirksrat Bülach und gelangte mit seinem Anliegen bis vor das Zürcher Obergericht. Dort war man endlich gewillt, sich seines Anliegens anzunehmen.

Doch mit den Akten, die dem Obergericht inzwischen vorliegen, konnte dieses wenig anfangen. Die Dokumente wiegen rund 5,5 Kilogramm. Die Papiere seien nach keinem erkennbaren System geordnet, und es gebe auch kein Verzeichnis dazu, bemängelt das Obergericht. «Die Kammer kann damit nicht arbeiten, und es muss angenommen werden, dass sich auch der Bezirksrat damit nicht auseinandersetzen konnte», schreibt es. Vor allem weiteren sei hier Abhilfe zu schaffen. Gegenüber dem Bezirksrat und der Vormundschaftsbehörde Eglisau verfügte das Gericht deshalb, die fraglichen Akten innerhalb einer Frist von 10 Tagen geordnet und mit einem vollständigen Verzeichnis versehen erneut einzureichen.Der Vater hatte Einsicht in seine Akten bei der Vormundschaftsbehörde Eglisau nehmen wollen, weil ihm die Behörde den Aufenthaltsort seiner ehemaligen Frau und damit seines Sohnes nicht mitteilen will. Der Mann hat somit keine Möglichkeit, sich bei der entsprechenden neuen Vormundschaftsbehörde für ein Besuchsrecht bei seinem Sohn einzusetzen. Der Mann hatte sich noch vor der Geburt des Kindes von der Frau getrennt. Heute ist das Paar geschieden. Seinen Sohn hat der Mann noch nie zu Gesicht bekommen.

Erstellt: 07.12.2011, 06:20 Uhr

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