Zürich

Jugendliche dürfen draussen bleiben

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 04.09.2008 9 Kommentare

Ab September sollte es Jugendlichen verboten sein, sich nachts in Dänikon zu versammeln. Das Verbot sorgte für grossen Wirbel. Doch in Kraft getreten ist es bisher nicht.

Jugendliche drüfen sich nachts weiterhin in Dänikon versammeln.

Jugendliche drüfen sich nachts weiterhin in Dänikon versammeln. (Bild: Beat Marti)

Ausgangssperren bereits eingeführt

Gemeinden mit Verboten

Nächtliche Ausgangssperren für Jugendliche sind in einzelnen Schweizer Gemeinden bereits in Kraft, vor allem im Kanton Bern. Seit April dürfen sich auch im aargauischen Zurzach und Umgebung Jugendliche unter 15 Jahren nur in Begleitung der Eltern nach 23 Uhr noch auf öffentlichen Strassen und Plätzen aufhalten.

Parlamente dagegen

In verschiedenen Kantonsparlamenten sind entsprechende Vorstösse eingereicht worden. Im Zürcher Kantonsrat hat kürzlich EDU-Vertreter Hans Egli einen ähnlichen Vorstoss eingereicht; bei den andern Parteien hat er kaum Chancen.

Im Kanton Schwyz sprach sich die Regierung gegen ein Verbot aus, das sei ein Eingriff in die Grundrechte der Jugendlichen. In der Stadt Zürich ist ein Ausgehverbot bisher kein Thema. (TA/ep)

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Die Gemeindeversammlung von Dänikon hatte im Juni entschieden, dass sich die Jugendlichen nach 22 Uhr nicht mehr draussen treffen dürfen. Das Verbot sollte Anfang September in Kraft treten. Der Entscheid sorgte für grosses Aufsehen, da es die erste Regelung dieser Art im Kanton Zürich ist.

Doch vorerst bleibt die Situation in der 1800 Einwohner zählenden Gemeinde zwischen Regensdorf und Würenlos unverändert. Die Jugendlichen treffen sich nachts weiterhin beim Dorfbrunnen und in der Nähe des Gemeindehauses.

Jugendangebote diskutiert

Grund für den Aufschub sind zwei Rekurse gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung. Einen Rekurs gegen das Versammlungsverbot eingereicht hat die Primarlehrerin Regula Lächler, Mutter von zwei 15- und 17-jährigen Jugendlichen.

Sie traf sich vergangene Woche mit dem Gemeinderat und diskutierte unabhängig vom Rekurs über mögliche Angebote für die Jungen in den Gemeinden. Über die Vorschläge will die Gemeinde erst später informieren, da umliegende Stellen und weitere Gemeinden involviert sind.

Behörde hält an Verbot fest

Derzeit liegen die beiden Rekurse beim Bezirksrat. Als zuständige Instanz beurteilt er die zwei Rekurse als einen, da diese gleich lauten. Solange das Verfahren hängig ist, tritt das Ausgangsverbot vorerst nicht in Kraft. Nun muss der Däniker Gemeinderat gegenüber dem Bezirksrat begründen, weshalb die neue Regelung eingeführt werden soll.

Das entsprechende Traktandum wird laut dem Gemeindepräsidenten von Dänikon, Daniel Zumbach, an der Gemeinderatssitzung von nächster Woche besprochen. «Der Gemeinderat wird an der Regelung festhalten», sagt Zumbach bereits heute. «Die Behörde kann keinen Volksentscheid kippen.» Wann der Bezirksrat entscheiden wird, steht derzeit nicht fest.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 03.09.2008, 15:02 Uhr

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9 Kommentare

Paul Hediger

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Je bünzliger desto mehr Verbote. Es ist bedauerlich, aber es sieht so aus, dass sich die meisten Schweizer nur wohl fühlen, wenn sie regiert werden wie in einer Diktatur und es von Verboten nur so hagelt. Dieses Dänikon macht sich nur lächerlich wegen ein paar Jugendlichen so einen Aufwand zu betreiben. Offensichtlich können sie den Jugendlichen NICHTS aber auch gar NICHTS bieten. Sehr bedauerlich diese Gemeinde! Antworten


Bei Verstand

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Willkommen in denselben Verhältnissen wie in den USA. Eine Schande wie in Dänikon die Demokratie ausgehöhlt wurde und noch viel die grössere Schande ist das Verbot. Es ist auf dem selben tiefen Niveau wie in irgendeinem Provinnest in den USA. Anstatt, dass man endlich die Verantwortlichen, nämlich die laschen und unzuverlässigen Eltern, züchtig, betreibt man in Dänikon Symptombekämpfung. Am besten wählt Dänikon auch gleich noch einen neuen Gemeindepräsidenten. Wie wäre es mit John McCain? Antworten



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