Ledergerber: «Verbot wäre Augenwischerei.»
Von Maria Rodriguez. Aktualisiert am 20.08.2008 456 Kommentare
Massenbesäufnis nach spanischem Vorbild (Bild: Keystone)
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Einstimmig hat der Zürcher Stadtrat beschlossen, dass er kollektive Saufveranstaltungen - so genannte Botellóns - in Zürich grundsätzlich missbilligt und ablehnt. Der Stadtrat hält zudem fest, dass zurzeit kein Bewilligungsgesuch für eine solche Veranstaltung vorliege. Eine Bewilligung würde der Stadtrat auch nicht erteilen, heisst es in einer Medienmitteilung.
Missbilligt, aber nicht verboten
Anders als Lausanne hat Zürich jedoch kein Verbot ausgesprochen, bewusst nicht, erklärt der Zürcher Stadtpräsident Elmar Ledergerber auf Anfrage: « Ein Verbot wäre Augenauswischerei. Eine Woche vor dem Oktoberfest hatte ich schliesslich auch keine Medien und auch keine TV-Station bei mir im Büro betreffend eines Verbots».
Mit Polizei vor Ort
Um die negativen Auswirkungen des organisierten Massentrinkens wie Gewalt, Lärm oder Gesundheitsschäden soweit wie möglich zu reduzieren, hat der Stadtrat den Mitarbeitern von sip züri, Schutz & Rettung, der Suchtpräventionsstelle und der Stadtpolizei Zürich entsprechende Aufträge erteilt. Ob am 29. August auf der Blatterwiese mit einem grossen Polizeiaufgebot zu rechnen ist, bleibt offen. «Wir haben den Auftrag des Stadtrates erhalten und werden entsprechende Massnahmen bestimmen. Die Einsatzdoktrin wollen wir jedoch nicht in den Medien kommentieren», meint Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpolizei Zürich.
Eltern müssen betrunkene Kinder abholen
Betrunkene Jugendliche, welche die öffentliche Ordnung stören, oder sich oder andere in Gefahr bringen, würden in Polizeigewahrsam genommen werden. Minderjährige Komatrinker müssen von den Eltern abgeholt werden, andernfalls würden sie von der Polizei kostenpflichtig den Eltern zugeführt, heisst es weiter. Der Stadtrat stützt sich dabei auf das im Frühling vorgestellte Massnahmenpaket der Taskforce Jugendgewalt.
Komatrinker werden zur Kasse gebeten
Die Kosten für Sanität und medizinische Betreuung sollen «den Verursachern vollumfänglich verrechnet werden». Damit sind die Komatrinker gemeint und nicht etwa der Lehrling, welcher ursprünglich über Facebook den Botellón-Aufruf lancierte. Dass jungendliche Trinker wegen Arztkosten zur Kasse gebeten werden ist auch für Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, neu: «Mir sind keine ähnlichen Fälle bekannt. Das ist für mich ein Novum, welches rechtlich jedoch nicht undenkbar ist.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.08.2008, 17:58 Uhr
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456 Kommentare
Nachdem wir uns nun dem Zenit der Dekadenz nähern schlage ich als weitere, sinnvolle Freizeitbeschäftigung unserer Jugend ein Massenersäufnis, oder alternativ eine Massenkreuzigung in Kombination mit einer Massengeisselung vor. Sollte das Ganze friedlich ablaufen, würde die Polizei die Verhältnismässigkeit eines Einsatzes prüfen. Bei einer geplanten Massenverbrennung sind natürlich die Umweltschutzvorschriften einzuhalten, sowie bei der Auswahl der Brennstoffe die Klimaverträglichkeit zu prüfen. Antworten


