Zürich

Die Kontroverse: Ist das Amtsgeheimnis heilig?

Balthasar Glättli, Grüne, und FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger debattieren über das Thema: Soll der Zürcher Polizisten, der vertrauliche Protokolle im Fall Nef aufgedeckt haben soll, als couragierten Whistleblower gefeiert werden?

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Zivilcourage ist nicht immer legal
Von Balthasar Glättli

Mit der verbreiteten Einführung des Öf­fentlichkeitsprinzips sollten die Zeiten vor­bei sein, in denen das Amtsgeheimnis zur Vertuschung von lu­schen Verwaltungs­vorgängen und Regie­rungsaktivitäten missbraucht werden kann. In bestimmten Situationen bleibt das Amtsgeheimnis aber grundsätzlich sinn­voll. Gerade bei Strafuntersuchungen. Denn in einer Anklage können beliebige Vorwürfe geäus­sert werden. Wenn sie bekannt wer­den, kann dies – unabhängig von der tatsächlichen Schuld – gravierende Konsequenzen für die betroffenen Perso­nen haben. Erst im Verfahren wird näm­lich die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe ge­prüft und ein Urteil gefällt.

Gerade Polizeiangehörige – die Hüter des Gesetzes – müssen sich selbst auch korrekt verhalten und das Amtsgeheimnis wahren. Allerdings kann kein Gesetz alle Eventualitäten abdecken. Darum hätte sich im Fall Nef am besten die Staatsan­wältin selbst angesichts der brisanten Aus­gangslage im höheren Interesse vom Amtsgeheimnis entbinden lassen und das VBS informieren sollen. Nun hat dies – möglicherweise – ein Stadtpolizist getan. Dies wäre eine klare Verletzung des Amts­geheimnisses.

Aber Zivilcourage ist nicht immer legal. Darum muss die Justiz nun alles daranset­zen, fair und unter Einsicht in alle Unterla­gen abzuwägen, ob nicht höhere Interes­sen die Amtsgeheimnisverletzung recht­fertigen. Wenn nun aber genau jene Staatsanwältin, die den Fall Nef eingestellt hat, die aktuelle Untersuchung leitet, ga­rantiert dies definitiv keinen unvoreinge­nommenen Start dieses Verfahrens.

Mutig, aber strafbar
Von Filippo Leutenegger

Der eigentliche Skan­dal am Fall Nef ist wie in vielen ähnlich gelagerten Fällen die misslungene politi­sche Bewältigung.

Alle Involvierten rei­chen den schwarzen Peter herum. Nie­mand ist verantwort­lich, und alle jagen den schon Gehetzten, obwohl er schon lange politisch und medial erlegt ist.

Aber schauen wir doch die Fakten an: Roland Nef ist zwar strafrechtlich un­schuldig, aber als Armeechef war er für unser Land ein Sicherheitsrisiko und des­halb untragbar. Die politische Verantwor­tung dafür trägt Alt-Bundesrat Schmid. Er hat grobe Führungsfehler begangen. Indi­rekt hat er dafür die Verantwortung über­nommen und nach einigen Monaten Rück­zugsgeplänkel den Hut genommen. Ob er beim Durchpauken seines Kandidaten auch die Zürcher Justiz direkt oder indi­rekt beeinflusst hat, muss nun im Lichte der neuesten Erkenntnisse schonungslos geklärt und gegebenenfalls aufgedeckt werden.

Schwierig wird die Beurteilung beim Cheffahnder, dem Zürcher Polizisten Fredi Hafner. Sollte er die Akten – bislang gilt die Unschuldsvermutung – wirklich herausgegeben haben, hat er sich strafbar gemacht. Denn die Vertraulichkeit von po­lizeilichen Protokollen muss in jedem Rechtsstaat gewahrt werden, und dieser Schutz gilt auch für Roland Nef.

Aber derjenige, der die Akten weiterlei­tete, hatte offenbar zu wenig Vertrauen in die Justiz. Und dieser Umstand ist ein grosses Alarmzeichen. Das müssen wir sehr ernst nehmen. So gesehen war die Weitergabe an die Medien mit allen Konsequenzen strafbar, aber trotz­dem mutig.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 07.01.2009, 08:35 Uhr

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