Zürich
Tanne reicht als Adresse
Von Margrith Widmer (SDA)
Am 1. Juni sollten in Bühler AR erstmals Strassenschilder montiert werden. Doch dazu kam es nicht. Die Betroffenen wehrten sich und erhielten jetzt recht:Die Gemeinde muss über die Bücher.
Bühler mit seinen 1600 Einwohnern ist ein typisches Appenzeller Dorf mit Streusiedlungen und Flurnamen wie Hohe Buche, Egg, Tanne, Steig oder Böhl. Strassennamen hingegen gibt es nicht. Es gibt ja auch nur zwei öffentliche Strassen: die Kantonsstrasse von Teufen nach Gais und die nach Trogen. Alle übrigen Strassen, Strässchen und Wege gehören privaten Flurgenossenschaften.
Flurnamen sind Kultur
Und so gab es in Bühler bisher keine Strassennamen und folglich auch keine Hausnummern. Die einzige Nummer, welche die Häuser trage, ist die Assekuranznummer der kantonalen Gebäudeversicherung, die jedes Gebäude eindeutig identifiziert. Da Assekuranznummern aber chronologisch verteilt werden, muss man Bühler schon kennen, um eine Adresse finden zu können. Moderne Navigationsgeräte finden sich in der 1600-Seelen-Gemeinde beispielsweise meist nicht zurecht.
Deswegen müssten jetzt Strassen und Nummern her, fanden die Gemeindebehörden: «Jedem Gebäude sollte eine konkrete Adresse zugewiesen werden. Wir wollten es richtig machen», sagte Gemeindepräsidentin Ingeborg Schmid (SVP).
Im Oktober 2009 informierte die Gemeinde kurz über das Adressenprojekt, das sie dann mit einem Fachmann von der Post durchzog. Doch es hagelte Proteste. Die Betroffenen wollten ihre Flurnamen behalten: Diese Namen, in denen sich historische und sprachliche Entwicklungen widerspiegeln, seien ein Stück Appenzeller Kultur.
Die Opponenten wehrten sich gegen die radikale Umadressierung erst vergeblich mit Petitionen, Initiativen und Rekursen. Der Landammann Jakob Brunnschweiler schaltete sich ein und schlug Gespräche zwischen Rekurrenten und Gemeinde vor. Die Gegner waren einverstanden; die Gemeinde verweigerte das Gespräch.
Kompletter Wirrwarr
Schliesslich war die Verwirrung komplett: Die Gemeinde verschickte das eidgenössische Abstimmungsmaterial vom 26. September an die neuen Adressen. Die Rekurrenten allerdings erhielten es an ihre alten Adressen.
Jetzt hat das zuständige kantonale Departement für Bau und Umwelt entschieden: Es hiess die Rekurse gut. Die angefochtenen Adressänderungsverfügungen wurden aufgehoben. Allerdings kann der Kanton nicht direkt über die Neuadressierung entscheiden. Das wäre ein Eingriff in die Gemeinde-Autonomie.
Die Angelegenheit wurde deshalb an die Gemeinde zurückgewiesen. Sie wird angewiesen, «eine sachgerechte Lösung zu realisieren». Das Departement empfiehlt, «sich an den Nachbargemeinden zu orientieren und sich durch eine Fachperson beraten zu lassen».
Sachgerecht wäre beispielsweise, die strassenweise Hausnummerierung auf das Dorfzentrum zu beschränken und Gebäude mit Flurnamen mit fortlaufenden Hausnummern zu versehen. Solch sanfte Neuadressierungen haben die Gemeinden Teufen und Gais vorgenommen ohne Zoff.
Erstellt: 10.10.2010, 22:50 Uhr
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