Zürich
20 Monate für tödlichen Unfall einer Geisterfahrerin
Von Eduard Gautschi. Aktualisiert am 10.09.2009
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Uster. - Laut Anklageschrift hatte die Geisterfahrerin mindestens 1,92 Promille Alkohol im Blut und stand unter Kokaineinfluss, als sie am 29. April 2008 um 3 Uhr in Zürich in den Wagen stieg. Es war ein Mietwagen der Marke Honda. Die damals 19-jährige Angeklagte hatte zusammen mit einer Freundin einen feuchtfröhlichen Abend im Klub Saint Germain hinter sich. Nun wollte sie ihre Freundin nach Hause bringen. Sie fuhren hinauf zur Forch. Den Vorschlag, doch bei ihr zu übernachten, schlug sie aus und fuhr weiter nach Uster.
Bei der Autobahnausfahrt Uster-West missachtete sie das Verkehrsschild «Einfahrt verboten» und fuhr statt in die Autobahneinfahrt in die Autobahnausfahrt und als Geisterfahrerin Richtung Zürich. Sie kam 3,5 Kilometer weit. Dann krachte sie frontal gegen einen Ford Ka, der mit vier jungen Menschen besetzt war. Die 23-jährige Lenkerin überlebte schwer verletzt. Die 19-jährige Beifahrerin wurde auf der Stelle getötet, und die beiden 23-jährigen Mitfahrer auf dem Rücksitz wurden ebenfalls schwer verletzt. Alle drei Verletzten befanden sich in Lebensgefahr. Die Folgen des Unfalls werden sie noch lange spüren. Die Geisterfahrerin wurde beim Unfall mittelschwer verletzt.
Ein Schuldenberg wartet
Gestern wurde sie vom Bezirksgericht Uster zu 20 Monaten bedingt verurteilt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Verurteilt wurde die heute 20-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung, vorsätzlichen Fahrens in angetrunkenem und fahrunfähigem Zustand sowie mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Für Letzteres erhielt sie eine Busse von 1000 Franken. Zudem wird sie die Gerichtsgebühr von 3000 Franken sowie 15 300 Franken Prozessentschädigung an die Geschädigten bezahlen müssen. Doch das ist nur ein kleiner Teil der Kosten, die die Geisterfahrerin wird bezahlen müssen.
Sie ist schadenersatz- und genugtuungspflichtig. Diesbezügliche Forderungen müssen auf zivilrechtlichem Weg gestellt werden. Wie hoch alleine die Genugtuungssumme ausfallen könnte, lässt der Antrag des Vertreters der Familie der getöteten jungen Frau erahnen. Für die Eltern und deren Sohn forderte er eine Genugtuungssumme von total 220 000 Franken. Anzunehmen ist auch, dass die Versicherungen Regressansprüche Stellen werden. Die Versicherung des Autovermieters hat dies bereits getan.
Das Leben der am Unfall Beteiligten hat sich nach der Frontalkollision grundlegend verändert. Nicht nur wegen der physischen Unfallfolgen, sondern auch in psychischer Hinsicht. Alle leiden an einem Trauma. Alle sind sie gezeichnet. Sie haben überlebt, aber der Preis dafür ist hoch.
Das Leben der Geisterfahrerin verlief bis zu ihrem Eintritt in die UBS unspektakulär und unauffällig. Ihr Leumund war gut. Als sie nach Abschluss der Lehre inklusive Berufsmittelschulabschluss in die UBS eintrat, kam sie mit Kokain in Kontakt. Ihr Chef spendierte ihr die Droge. Sie lernte das Leben der Banker kennen, besuchte Klubs, trank Champagner und konsumierte Betäubungsmittel. Heute ist sie wieder sauber. Sie hat eine 90-Prozent- Stelle und absolviert berufsbegleitend eine Ausbildung. Auf sie wartet ein Schuldenberg und lebenslang das Bewusstsein, schuld am Tod eines Menschen zu sein. Gerichtspräsident Stephan Keller sagte abschliessend: «Diese Gerichtsverhandlung macht leider nichts rückgängig, sie ist nur der Abschluss eines Verfahrens.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.09.2009, 02:02 Uhr
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