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Abstimmung über die Tieranwalt-Initiative

Aktualisiert am 04.02.2010

Bürgerliche schlachten Hecht-Fall aus - kippt die Stimmung?

Zürich/Bern - Tierschutzanliegen geniessen in der Schweiz traditionell einen hohen Stellenwert. Doch nun könnte der Wind drehen. Die Fischer und ihre Verbündeten auf dem Politparkett versuchen jedenfalls, den Hecht-Fall von Horgen auszuschlachten. Eindringlich warnte das Komitee «Nein zur nutzlosen Tieranwalt-Initiative» gestern in einer Mitteilung vor einem Ja zur eidgenössischen Tieranwalt-Initiative, die am 7. März zur Abstimmung gelangt. Die rund 100 National- und Ständeräte, die dem Komitee angehören, stammen aus den Reihen von SVP, FDP, CVP, BDP, Liberalen und EDU. Mit der flächendeckenden Einführung des Tieranwalts, so sagen sie, müssten sich in Zukunft Fischer, Jäger sowie Tierhalter auf «zahlreiche ungerechtfertigte Verfahren und zusätzliche Umtriebe gefasst machen». Der Horgner Hecht-Fall zeige, dass es keinen Tieranwalt brauche. Es erstaune nicht, dass ausser Zürich bisher kein anderer Kanton einen Tieranwalt eingeführt habe.

Warnung vor Überreaktion

Im Kanton Zürich ist die Stimmung weniger aufgeladen. Der kantonalen SVP ist der Tieranwalt zwar ein Dorn im Auge, im bürgerlichen Lager insgesamt scheint sich jedoch kein breiter Widerstand abzuzeichnen. Wichtig ist dies, weil bei einem Nein zur Initiative am 7. März der Kantonsrat über die Zukunft des Tieranwalts im Kanton Zürich befinden wird (TA vom Dienstag). Thomas Vogel, Fraktionschef der FDP, warnt vor einer Überreaktion auf einen Einzelfall. «Eine Niederlage sollte die Institution des Tieranwalts nicht gleich infrage stellen.» Der Tieranwalt selbst muss sich laut Vogel allerdings fragen, ob es ihm respektive seiner Institution dienlich ist, wenn er in Verfahren auftritt, «die in der Bevölkerung eher etwas Kopfschütteln auslösen». SP-Fraktionschef Nicolas Galladé glaubt nicht, dass die Institution des Tieranwalts einen Imageschaden erleidet. «Es hat sich im Kanton Zürich bewährt, dass ein spezialisierter Anwalt die Rechte der Tiere vertritt.» Dieser Ansicht ist auch Esther Guyer, Fraktionschefin der Grünen: «Es braucht den Tieranwalt nach wie vor.» Im Horgner Hecht-Fall handelt es sich ihrer Ansicht nach aber nicht um Tierquälerei. Sie sei mit dem Urteil des Bezirksgericht daher zufrieden. (sth)

Erstellt: 04.02.2010, 02:01 Uhr

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