Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Bussen, Lärm, Wasserpfeifen - Fragen rund ums Rauchverbot

Von Stefan Häne. Aktualisiert am 28.04.2010

Was droht Gästen, die trotz Verbot weiterrauchen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz.

Aschenbecher: Aufstellen auf öffentlichem Grund verboten.

Aschenbecher: Aufstellen auf öffentlichem Grund verboten.
Bild: Keystone

Gäste, die beim Qualmen erwischt werden, müssen mit einer Busse von 80 Franken rechnen. Dieselbe Strafe erhält in einem solchen Fall der Wirt des betreffenden Lokals, weil er den Gast nicht vom Rauchen abgehalten hat. Bis zu 1000 Franken müssen Beizer bei happigeren Vergehen hinblättern, etwa wenn ihr Fumoir eine ungenügende Lüftung hat oder sie mehrere Male gegen das Rauchverbot verstossen. Im Extremfall droht der Patententzug.

Macht die Polizei nun Jagd auf widerspenstige Gäste?

Sowohl in Zürich als auch in Winterthur hat die Stadtpolizei angekündigt, das Rauchverbot mit Augenmass durchzusetzen. Grundsätzlich wird die Polizei im Rahmen der normalen wirtschaftspolizeilichen Kontrollen überprüfen, ob sich Wirte und Gäste ans Rauchverbot halten. Darüber hinaus werden die Polizisten, speziell in der Anfangsphase, vermehrt einen Blick in die Gastrobetriebe werfen, dies während der gewöhnlichen Patrouillengänge. Sicher ausrücken wird die Polizei, sobald sie Kunde von Verstössen hat, etwa wenn sich bei ihr ein Nichtraucher über einen Raucher am Nebentisch beschwert.

Dürfen Gäste Wasserpfeife rauchen?

Nein. Wasserpfeifen fallen ebenfalls unter das Rauchverbot. Diese Frage tangiert allerdings nationales, nicht kantonales Recht. Das Bundesgericht musste sich im vergangenen Jahr mit einem Fall aus dem Kanton Bern beschäftigen. Dabei ging es um die Frage, ob das Rauchverbot für eine Shisha-Bar einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstelle und diese deshalb vom Rauchverbot befreit werden könne. Das Bundesgericht taxierte den Eingriff als verhältnismässig. Damit gilt das Rauchverbot auch für Wasserpfeifen beziehungsweise in sogenannten Shisha-Bars.

Müssen die Gäste im Winter frieren, wenn sie draussen rauchen?

Nicht unbedingt. Die Zürcher Regierung macht sich bei der Revision des kantonalen Energiegesetzes für eine Ausnahme beim geplanten Verbot für Heizpilze stark: Wirten soll es künftig freistehen, ob sie einen Heizpilz aufstellen wollen oder nicht. Das letzte Wort in dieser Frage hat der Kantonsrat. In Zürich und Winterthur werden die Raucher auf die C02-intensive Wärmequelle so oder so verzichten müssen: In beiden Städten gilt auf öffentlichem Grund heute schon ein striktes Verbot.

Gibt es künftig Raucherklubs?

Die Zürcher Regierung hält Raucherklubs für gesetzeswidrig. Gemäss Volkswirtschaftsdirektion muss bei einem Verein oder privaten Klub genau definiert sein, wer dazugehören kann und wer nicht. Zudem verliere eine Bar, die sich in einen Raucherklub umwandle, die Privilegien eines Gastrobetriebs wie etwa längere Öffnungszeiten. Für die Durchsetzung des Verbots sind die Gemeinden zuständig. Fraglich ist, ob sie sich auf denselben Standpunkt wie die Regierung stellen. In Basel, wo seit dem 1. April ein Rauchverbot herrscht, haben sich über 100 Gastronomiebetriebe im Verein Fümoar zusammengeschlossen. Deren Besucher können für zehn Franken einen Mitgliederausweise kaufen. Mit ihrer Unterschrift verzichten sie auf den Schutz vor dem Passivrauchen und dürfen weiterrauchen.

Welche Betriebe planen ein Fumoir?

Das Rauchverbot gilt ab 1. Mai ohne Übergangsfrist. In der Stadt Zürich haben bislang 20 der insgesamt rund 1800 Gastrobetriebe eine Bewilligung für ein Fumoir eingereicht. In der Meyer’s Bar beim Lochergut etwa weicht die Küche einem Raucherabteil. In der Kronenhalle wird ein Sitzungszimmer im 1. Stock umgenutzt. Eine Ausnahme bilden Betriebe, die wie das Hotel Greulich im Kreis 4 ein Fumoir schon vor Jahren eingerichtet haben. Kein Fumoir geplant haben das Si o No, das Xenix, das Odeon und das Volkshaus.

Müssen die Beizer Lärmklagen befürchten, wenn ihre Gäste draussen rauchen?

Das ist möglich, wie Erfahrungen in anderen Kantonen zeigen. Im Kanton Bern etwa gilt das Rauchverbot seit dem 1. Juli 2009. Bislang sind elf Wirte angezeigt und vier Raucher gebüsst worden. Die Kantonspolizei Bern spricht von einem marginalen Problem. In Basel gab es bislang rund 60 Lärmklagen - doch keine davon steht im Zusammenhang mit dem Rauchverbot. Nicht zufällig: Wenn es allmählich sommerlich wird, sitzen die Gäste gerne draussen und plaudern - ob mit oder ohne Zigarette. Zudem ist es an den Wochenenden in Ausgehvierteln wie dem Niederdorf oder der Langstrasse heute schon teilweise sehr lärmig. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.04.2010, 07:34 Uhr

Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Grillsaison
homegate Besser grillieren mit unseren Experten-Tipps Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.