Zürich
Das Volk darf über die Sterbehilfe abstimmen
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 12.01.2010
Zürich - Es war die SVP, welche die Volksinitiative der EDU gestern Montag praktisch im Alleingang für gültig erklärt hat. Denn um eine Initiative für ungültig zu erklären, braucht es zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder. Die SVP-Fraktion verfügt im 180-köpfigen Kantonsrat allein über 56 Sitze. Für eine Gültigerklärung waren sonst nur EDU und EVP.
Die Initiative verlangt, dass Suizidhilfe im Kanton Zürich dann strafbar sein soll, wenn der Sterbewillige vorher nicht mindestens ein Jahr im Kanton gewohnt hat. Damit wollen die Initianten vor allem der streitbaren Sterbehilfeorganisation Dignitas einen Riegel vorschieben, die sich in den letzten Jahren darauf spezialisiert hat, Menschen aus dem Ausland zum Freitod zu verhelfen.
Regierungsrat und Geschäftsleitung des Kantonsrates beantragten dem Parlament, die Initiative für ungültig zu erklären. Denn das Begehren widerspreche dem Strafrecht. Dieses stellt Suizidbeihilfe nur dann unter Strafe, wenn sie aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt. Die Kantone könnten das Strafrecht nicht einfach nach eigenem Gutdünken ergänzen, sagte Bernhard Egg (SP, Elgg): «Die Regelung im Strafgesetzbuch ist abschliessend.» Überdies verletze die Initiative das Gebot der Rechtsgleichheit, weil Zürcher anders behandelt würden als die übrigen Schweizer und die Ausländer.
«Pervertierte Sterbehilfe»
SVP, EDU und EVP zweifelten an dieser Auslegung. Die SVP argumentierte vor allem mit der Demokratie. «Bei uns hat das Volk immer das letzte Wort», erklärte Jürg Trachsel (Richterswil). Es könne nicht sein, dass in mühsamer Kleinarbeit Unterschriften gesammelt würden, nur damit die Initiative dann für ungültig erklärt werde. Claudio Zanetti (Zollikon) räumte sogar ein, dass die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstosse und kündigte an, die SVP werde sich dereinst dagegen aussprechen: «Die Initiative ist falsch.» Dennoch müsse das Volk darüber befinden können. Dem übrigen Rat warf er vor: «Sie suggerieren, dass irgendwelche Verwalter, Richter oder Justizdirektoren bessere Entscheide fällen als das Volk.»
EVP und EDU warfen dem Regierungsrat und dem übrigen Kantonsrat vor, die Initiative aus politischen Gründen abzulehnen und die Bedenken im Volk nicht ernst zu nehmen. «Der Sterbetourismus ist die pervertierteste Form der Sterbehilfe», sagte Heinz Kyburz (EDU, Oetwil am See).
Sie waren der Meinung, mit gutem Willen liesse sich die Vorlage durchaus umsetzen. «Das Strafgesetzbuch ist nicht abschliessend», sagte Stefan Dollenmeier (EDU, Rüti). «Der Gesetzgeber konnte nicht voraussehen, dass die Sterbehilfe zum Gewerbe würde, als er das Strafgesetzbuch erliess.» Ohnehin wollten die Initianten ja gar nicht das Strafgesetzbuch ergänzen, sondern das Gesundheitsgesetz, erklärte Kyburz. Das sei zulässig. Walter Schoch (EVP, Bauma) sagte, die Regierung müsse den Text der Volksinitiative, die ja nur als allgemeine Anregung gedacht sei, nicht wörtlich nehmen und könne dann im Gesetz noch Korrekturen anbringen.
Die übrigen Parteien waren der Ansicht, dass es keinen Spielraum für Interpretationen gebe. «Man sagt ja immer, die Juristerei sei keine exakte Wissenschaft», sagte Markus Bischoff (AL, Zürich), «aber hier ist sonnenklar, dass die Initiative übergeordnetes Recht verletzt.» Der Kanton Zürich dürfe auch kein «Eingeborenenstrafrecht» schaffen. Philipp Kutter (CVP, Wädenswil) verhehlte nicht eine gewisse Sympathie für das Anliegen: «Aber der Kanton hat die Kompetenz nicht, hier neues Recht zu schaffen.»
Harte Schelte musste die SVP über sich ergehen lassen. Sie lasse den Respekt vor dem Rechtsstaat vermissen, sagte Bischoff; und Ralf Margreiter (Grüne, Zürich) mahnte, es gebe keinen Spielraum für das Parlament: «Es ist nicht so, dass der Kantonsrat diese Initiative ungültig erklären kann, sondern er muss.» Am Ende stimmten nur 98 Ratsmitglieder für eine Ungültigerklärung, nötig wären 114 gewesen.
Auch beim Bund ein Thema
Die Suizidhilfe ist derzeit nicht nur im Kanton Zürich ein Thema. Der Bundesrat hat Ende Oktober eine Revision des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt, die einschneidende Regeln für die organisierte Sterbehilfe vorsieht. So dürften nur noch Menschen in den Suizid begleitet werden, bei denen der Tod unmittelbar bevorsteht. Auch eine zweite Version ist in Vernehmlassung, welche die Sterbehilfe ganz verbietet. Die Zahl der Sterbewilligen, die mit Dignitas aus dem Leben scheiden, ist 2009 gegenüber 2008 um mehr als 30 Prozent zurückgegangen. Das könnte damit zu tun haben, dass Sterbewillige im Kanton Zürich gemäss einer neuen Regelung heute mehrmals einen Arzt aufsuchen müssen, bevor dieser ein Rezept für das tödliche Natriumpentobarbital ausstellen darf. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 12.01.2010, 02:01 Uhr
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