Der Kantonsrat soll die Sterbehilfe-Initiative für ungültig erklären - doch das wird er kaum tun
Zürich - Die evangelikalen Christen wollen es Auswärtigen aus anderen Kantonen und Ländern verbieten, in den Kanton Zürich zu kommen und sich hier beim Suizid helfen zu lassen. Die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) hat im Herbst die Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich» eingereicht - unterschrieben von fast 9000 Stimmberechtigten.
Doch nun droht Ungemach. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat bereits im Oktober beantragt, das Volksbegehren für ungültig zu erklären. Und gestern hat sich die Geschäftsleitung des Kantonsrates dieser Meinung angeschlossen. Wie der Sprecher Bernhard Egg (SP) sagte, ist die Geschäftleitung der Ansicht, dass die Initiative gegen übergeordnetes Bundesrecht verstösst. Die Initiative verlangt in Form einer allgemeinen Anregung, dass Sterbehilfe an Personen, die nicht im Kanton Zürich wohnhaft sind, verboten und bestraft werden soll. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch ist Sterbehilfe aber nur verboten, wenn ein Helfer selbstsüchtig handelt. Diese Bestimmungen sind gemäss Regierungsrat abschliessend. In der Geschäftsleitung des Kantonsrates ist dies umstritten. Sie beantragt dem Kantonsrat die Ungültigerklärung darum nicht einstimmig, sondern im Stimmenverhältnis von 9:4.
Am 11. Januar 2010 wird der Entscheid im Kantonsrat fallen. Dort braucht es zwei Drittel oder 120 Stimmen, um die Initiative für ungültig zu erklären. Doch die werden kaum zusammenkommen, wenn EDU, EVP und SVP wie in der Geschäftsleitung anderer Meinung sind. Das bestätigt Bernhard Egg: «Wahrscheinlich wird über die Initiative abgestimmt.»
Es wäre möglich, die Abstimmung juristisch anzufechten. Einer solchen Beschwerde räumt Tobias Jaag, Staatsrechtsprofessor an der Universität Zürich, allerdings wenig Chancen ein. Anders sähe es aus, wenn das Volk die Initiative annehmen sollte. Dann müsste der Kantonsrat eine Gesetzesänderung ausarbeiten, die im Widerspruch zum Bundesgesetz stünde. Dagegen könnte etwa die Sterbehilfeorganisation Dignitas rekurrieren - laut Tobias Jaag mit guten Aussichten auf Erfolg. Dignitas könnte sich aber auch über die neue Bestimmung hinwegsetzen und erst die erste Busse anfechten. Auch in diesem Fall hätte Dignitas nach Einschätzung von Jaag gute Chancen. Wie sich die Sterbehilfeorganisation verhalten wird, wollte deren Gründer, Ludwig A. Minelli, gestern nicht sagen: «Ich rede nicht über nicht gelegte Eier.»
Von Notter gewarnt
Die Frage ist noch, warum die Justizdirektion die Initianten bei der Vorprüfung des Begehrens nicht auf ihre rechtlichen Bedenken aufmerksam machte. Wie Michael Rüegg, Sprecher von Justizdirektor Markus Notter, gestern sagte, ist lediglich eine formelle Überprüfung einer Initiative vorgeschrieben. Dabei wird etwa auf eine verständliche Sprache, auf die Einheit der Materie, auf die Titelgebung geachtet. Eine materielle Prüfung sei vor der Unterschriftensammlung nicht vorgesehen. Rüegg betonte allerdings, dass die Initianten «mündlich und freiwillig» stets auf mögliche rechtliche Probleme aufmerksam gemacht würden. Das ist laut Rüegg auch im Fall der Sterbehilfe-Initiative so gewesen. Daniel Schneebeli
Erstellt: 18.12.2009, 02:02 Uhr



