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Die Schweizer Armee prüft die Wiedereinführung des Hilfsdienstes

Teilinvalide sollen Wehrdienst leisten können. Laut dem Gerichtshof für Menschenrechte ist es nicht haltbar, dass sie Militärpflichtersatz zahlen müssen.

Der Bund ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgeblitzt. Bis zuletzt beharrte er darauf, dass auch Teilinvalide Militärpflichtersatz zahlen müssen. Nun haben die Strassburger Richter abschliessend entschieden, dass dies diskriminierend sei. Denn Dienstverweigerer aus Gewissensgründen dürfen Zivildienst leisten und sind so von der Ersatzabgabe befreit, Dienstwillige mit leichter Behinderung haben jedoch keine Wahl.

«Wir sind überglücklich», sagt Hans Glor aus Dällikon ZH. Er und sein 31-jähriger Sohn Sven haben das Urteil erwirkt. Der an Diabetes leidende Buschauffeur Sven Glor wollte Militärdienst oder Zivilschutz leisten, durfte aber nicht. Und weil die Ärzte Glors Behinderung nicht als «erheblich» einstuften, musste er pro Jahr rund 1000 Franken Ersatzabgabe bezahlen.

Glor focht den Beschluss an, scheiterte vor Bundesgericht - und erhielt im April Recht vor dem Menschenrechtsgerichtshof. Der Bund zog das Urteil an die Grosse Kammer des Gerichtshofs weiter. Wie Glors Anwalt nun bestätigte, ist die Grosse Kammer mit Entscheid vom 6. November nicht auf das Gesuch der Schweiz eingetreten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Laut Kurt Rieder, Leiter der Sektion Wehrpflichtersatzabgabe, befasst sich eine aus Vertretern mehrerer Departemente zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit der Umsetzung des Urteils. Der Entscheid könnte dazu führen, dass dienstwillige Teilinvalide ihre Pflicht künftig in Supportfunktionen erfüllen und so von der Ersatzabgabe befreit werden. Dies wäre eine Art Wiedereinführung des 1991 abgeschafften Hilfsdienstes (HD) in der Armee. Das Problem dieser Lösung ist, dass so der Armeebestand erhöht würde - während der Bundesrat explizit eine kleinere Armee fordert. Bericht Seite 4 (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.11.2009, 02:00 Uhr

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