Boppelsen - Im Gegensatz zu den Städten Zürich und Winterthur haben in Boppelsen die Stimmberechtigten, welche elektronisch wählen (E-Voting), am 7. März die freie Wahl unter allen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern. Das heisst, sie können auch jemanden wählen, der nicht auf der offiziellen Wahlliste steht und sich in letzter Minute für eine Kandidatur entscheidet. Dies gilt aber nur für die Wahlen in den Gemeinderat, ins Gemeindepräsidium, die Rechnungsprüfungskommission, die Primarschulpflege und das Wahlbüro, nicht jedoch für die Wahlen in die Oberstufenschulpflege (mehrere Gemeinden) und die Kirchenpflege. Möglich ist diese freie Wahl, weil in Boppelsen das ganze Stimmregister mit den rund 800 Stimmberechtigten für das E-Voting hinterlegt ist. Auch in Bülach hat der Souverän am 25. April die freie Wahl, allerdings auch nur beim Stadtrat und dem Stadtpräsidenten. In Bülach gibt es 10 549 Stimmberechtigte.
Keine freie Wahl haben dagegen die E-Voter in den Städten Zürich (Kreis 1 und 2) und Winterthur (Altstadt). Sie können nur die offiziellen Kandidaten anklicken, weil die umfangreichen Stimmregister im System nicht hinterlegt sind. Boppelsen und Bülach sind zwei von elf Gemeinden, die das E-Voting kennen. Am letzten Abstimmungswochenende vom 29. November hat in Boppelsen ein Drittel der Stimmbürgerschaft elektronisch abgestimmt, in Bülach war es ein guter Fünftel. (rrm)