Kloten - Die Reaktionen auf den Bundesverwaltungsgerichtsentscheid über die Nachtflugsperre (TA von gestern) fallen bei den Schutzverbänden und der Flughafenbetreiberin unterschiedlich aus: So sagte die Flughafen Zürich AG auf Anfrage, dass sie mit den sieben Stunden Nachtruhe gut leben könne. Der grössere Brocken, den sie nun schlucken müsse sei: «Durch diesen Entscheid ist es uns nicht möglich, die Pisten zwischen 21 und 22 Uhr flexibel zu benützen», sagt Flughafensprecher Marc Rauch. Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen zeigt sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über die Verbesserung der Lärmsituation. Auch der Dachverband Fluglärmschutz (DVFS) freut sich über den Entscheid des Bundesgerichts. Der Verband zeigt zudem Verständnis dafür, dass bei ausserordentlichen Ereignissen, wie beim Vulkanausbruch auf Island, das Nachtflugverbot gelockert werden könne. Doch DVFS-Präsidentin Priska Seiler Graf warnt: «Es hat sich gezeigt, dass solche Ausnahmen leider schnell zur Regel werden», und das wolle der Verband unter allen Umständen verhindern. Zudem verurteilt der Verband die Forderung nach Entschädigungszahlungen der Airlines sowie der Flughafen Zürich AG infolge des Vulkanausbruchs.
Neu dürfen Flugzeuge zwischen 23 Uhr und 6 Uhr weder starten noch landen. Verspätete Landungen sind bis 23.30 Uhr zulässig. (db)