Zürich
Kopftuch-Entscheid Basketball-Talent muss zuschauen, TA vom 28. 1.
Zweifel am Urteil.
Gerade die Tatsache, dass Frau Shawk eine bestens integrierte Gymnasiastin ist, lässt mich am Urteil von Richter Schumacher zweifeln. Weshalb sollte gerade einer gut integrierten Muslimin die symbolische Ausübung ihres Glaubens während des Basketballs verwehrt werden? Und weshalb soll eine gut integrierte Muslimin, die sich für ein Leben in der westlichen Gesellschaft entschieden hat, beim Basketballspiel kein Kopftuch mehr tragen können?
Oliver Weingartner, Zürich
Meinung nicht Verband aufzwingen.
Sura al-Shawk darf kein Kopftuch tragen, wenn sie in der Basketball-Meisterschaft mitspielt. Sie findet, das gehöre zu ihrer Religion, und darum müsse das der Verband zulassen. Religionsfreiheit ist eine Form der Meinungsfreiheit, und darum darf sie diese Meinung haben - aber sie darf ihre private Meinung nicht dem Verband aufzwingen.
Laurenz Hüsler, Egg
Lächerliches Verbot.
Einerseits finde ich es schlimm, dass Menschen dermassen indoktriniert sind, dass sie es nicht schaffen,
ein Kopftuch abzulegen. Doch sind wir Schweizer ja vor Normendruck auch nicht gefeit. Weshalb sonst betrinken sich am 31. Dezember abends so viele Leute, obwohl am 1. Januar astronomisch gesehen mit Sicherheit kein neues Jahr beginnt? Warum veranstalten scheinbar ganz normale Bürger am 1. August ein Feuerwerk? Und warum glauben viele Menschen, dass ein um den Hals gehängtes Kreuz sie beschützt? Nach dem Luzerner Kopftuchverbot könnte man als nächsten Schritt das Tragen von roten Hemden oder weissen Socken verbieten, was nicht weniger lächerlich wäre.
Martin Hofer, Chur
Erstellt: 29.01.2010, 02:00 Uhr


