Zürich
Lange Haft für Messerstecher von Wädenswil
Von Daniela Haag
Wädenswil &endash Nur gerade sechs Minuten dauerte am 15. Februar 2010 der Streit, der das Leben an der Holzmoosrütistrasse in Wädenswil veränderte. Doch als er vorbei war, lag einer der sechs beteiligten Männer erstochen im Untergeschoss eines Mehrfamilienhauses.
Wie schnell alles gegangen war, zeigte eine Rekonstruktion von Telefonanrufen, auf die Gerichtspräsident Reto Nadig gestern bei der Urteilseröffnung am Bezirksgericht Horgen verwies. Es sei traurig, dass eine Hilfsaktion für einen Kollegen derart masslos eskaliert sei, und eindrücklich, wie schnell alles gegangen sei.
Helfen darf man &endash aber nicht so
Die vier Angeklagten hatten an jenem Tag einen Bekannten befreien wollen. Wegen eines Streits um die Beute aus einem Einbruch wurde dieser von zwei Männern festgehalten und gequält &endash einer davon war das spätere Todesopfer. Jemandem in der Not beizustehen, sei grundsätzlich zulässig, sagte der Gerichtspräsident. Die Frage sei aber, wie die Angeklagten dies getan hätten. Sie seien mit Messer, Armierungseisen und Schraubenzieher bewaffnet gewesen. «Wer so aggressiv auftritt, muss mit einer Eskalation rechnen», sagte er. Die vier, von denen drei Brüder sind, seien viel weiter gegangen, «als nötig, sinnvoll und angemessen» gewesen wäre. Er nannte die Tat einen Notwehrhilfe-Exzess und sprach alle des Raufhandels schuldig.
Für zwei der Männer war es damit aber noch nicht getan: Den 26-jährigen Haupttäter, der mit dem Messer zugestochen hatte, verurteilte das Gericht wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu 7 Jahren Gefängnis. Es verpflichtete ihn zudem zu Genugtuungszahlungen. Vater und Mutter des Todesopfers erhalten je 40 000 und die vier Geschwister je 10 000 Franken.
Es war keine Notwehr
Der Staatsanwalt hatte 11 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung gefordert. Das Gericht befand aber, der Beschuldigte habe nicht die Absicht gehabt zu töten. Er habe auch kein Motiv gehabt und das Opfer nicht einmal gekannt. Die Notwehrversion, die der Mann zu seiner Verteidigung vorgebracht hatte, nahm ihm das Gericht jedoch nicht ab. Zwar sei er verletzt und sein Kontrahent grösser und stärker gewesen. Doch er und seine Kollegen hätten zu dritt gegen einen gekämpft. Zudem habe das Opfer einen Schlag auf den Kopf erhalten und sei eingeschränkt gewesen. Wer mit einem Messer auf den Oberkörper eines Menschen einsteche, müsse damit rechnen, diesen tödlich zu verletzen.
Den jüngeren Bruder des Haupttäters verurteilte das Gericht wegen Körperverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe &endash ein Jahr mehr, als der Staatsanwalt gefordert hatte. Es entschied so, weil der Mann seine Tat abstritt. Er hatte seinen beiden Kontrahenten ein Armierungseisen über den Kopf geschlagen.
Der Älteste der drei Brüder sowie der vierte im Bunde &endash ein gemeinsamer Bekannter &endash erhielten je ein Jahr Freiheitsentzug wegen Raufhandels.
Ausser dem Haupttäter können alle Verurteilten ihre Strafe in Halbgefangenschaft verbüssen, auch der jüngste Bruder, der als Einziger nicht vorbestraft war. Ihm wurden zwei der drei Jahre Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.
Erstellt: 16.11.2011, 06:23 Uhr


