Zürich
Mike B. beschreibt sich vor Gericht als grundsätzlich nicht aggressiven Menschen
Von Stefan Hohler, München. Aktualisiert am 09.03.2010
Gestern hat in München der Prozess um die drei Zürcher Schläger begonnen. Mike B., Benji D. und Ivan Z. müssen sich vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Prozess gegen die heute 17-Jährigen wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Der Eingang zum Gerichtssaal war mit einem Sichtschutz versehen. Zudem wachten Polizisten darüber, dass keiner der Medienleute die Verhandlung mitverfolgen konnte.
Von Öffentlichkeit abgeschirmt
Die drei Angeklagten sowie deren Eltern betraten den Saal durch einen separaten Gang. Zuvor hatten die rund 50 Medienvertreter aus der Schweiz und Deutschland Gelegenheit, den leeren Saal zu betreten, zu filmen und zu fotografieren. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft und eine Sprecherin des Landgerichts informierten sie vor Prozessbeginn und in der Mittagspause. Das Gericht werde klären, was dazu führte, dass junge Menschen auf den Kopf eines Menschen eintraten wie auf einen Fussball.
Zum Prozessauftakt am Montagmorgen stellte die Verteidigung den Antrag, das Verfahren nicht am Tatort (in München), sondern am Wohnort der Angeklagten (in der Schweiz) durchzuführen. Die Verteidiger taten dies in der Hoffnung auf ein milderes Urteil, denn die maximale Strafe für jugendliche Täter beträgt in Deutschland zehn Jahre, in der Schweiz vier Jahre. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.
Nach dem juristischen Geplänkel wurde erst der elfseitige sogenannte Anklagesatz verlesen: Darin wird den drei Angeklagten versuchter Mord in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen zur Last gelegt. Danach wurden die drei Teenager zur Person und Sache befragt. Aber nur Mike B. äusserte sich, seine Komplizen Ivan Z. und Benji D. schwiegen. Die Angeklagten hätten «sehr jugendlich gewirkt», sagte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel. Man habe gemerkt, dass sie «Hosenflattern» gehabt hätten und sehr aufgeregt gewesen seien.
In Stadelheim inhaftiert
Laut Wolf Dietrich Kohler, dem Anwalt eines der fünf Prügelopfer, hat Mike B. sich als grundsätzlich nicht aggressiver Mensch beschrieben. Er sei ein lustiger und fröhlicher Typ. Entschuldigt hat sich Mike B. offenbar nicht. Er erzählte laut Kohler in der richterlichen Befragung vom Gefängnisalltag. Der Junge, der als Haupttäter gilt, ist im Gefängnis Stadelheim in München inhaftiert. Mike B. gab an, dass es ihm den Umständen entsprechend gut gehe. Er werde von seinen Mithäftlingen anständig behandelt. Und er arbeite in Haft. Kohler: «Er musste Vogelhäuschen bauen.»
Die Atmosphäre im Gerichtssaal wird von Kohler und Nötzel als entspannt und angenehm beschrieben. Das fünfköpfige Gericht besteht aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern (Schöffen).
Am Rande der Verhandlung kritisierte Christian Finke, der Verteidiger von Benji D., dass die Staatsanwaltschaft Vorverurteilungen gemacht habe. Er verwies auf die kurz nach der Schlägerei im Sommer 2009 gemachte Aussage, wonach es sich bei der Tat um einen «Amoklauf ohne Waffe» gehandelt habe. «Diese Schlagworte sind nicht angemessen.» Er hoffe, dass die Tat nicht von Politikern instrumentalisiert werde und zu einer Verschärfung des Rechts führe. Die Aussage, so gab sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft überzeugt, werde keinen Einfluss auf den Prozessverlauf haben. Gefragt, wie er den Fall verglichen mit ähnlichen Vorfällen bewerte, sagte er: «Die Tat sticht aus der Masse heraus bezüglich dem Alter der Täter und der Brutalität.»
Am heutigen zweiten Prozesstag werden nochmals Benji D. und Ivan Z. zur Person befragt werden. Der Prozess findet im Sitzungssaal B 177 des Landgerichts München statt. Foto: Key (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.03.2010, 02:01 Uhr


