Polanski hat dreifach Glück

Von Iwan Städler und René Lenzin. Aktualisiert am 26.11.2009

Das Bundesstrafgericht will Roman Polanski gegen eine Kaution von 4,5 Millionen aus der Auslieferungshaft entlassen - mit elektronischer Fussfessel. Das ist erst seit einem Monat möglich und nur in wenigen Kantonen.

Fast auf den Tag genau zwei Monate nach seiner Festnahme kann sich Regisseur Roman Polanski berechtigte Hoffnungen auf eine baldige Entlassung aus dem Winterthurer Gefängnis machen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sein Kautionsangebot von 4,5 Millionen Franken als hoch genug eingeschätzt, «um die hohe Fluchtgefahr nach menschlichem Ermessen zu bannen». Polanski sei daher in den elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Ferienhaus in Gstaad zu entlassen, befand das Gericht. Zudem müsse er seine Ausweispapiere abgeben.

Das Bundesamt für Justiz will laut Mediensprecher Folco Galli rasch entscheiden, ob es die Haftentlassung verfügt oder das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte gegenüber dem Schweizer Fernsehen, sie sehe keine Veranlassung, Rekurs einzulegen. Polanskis Chancen, von der Gefängniszelle in sein Chalet in Gstaad zu ziehen, stehen also recht gut. Diese Möglichkeit verdankt er dreifachem Glück:

Es ist nämlich - erstens - erst seit dem 13. Oktober dieses Jahres möglich, die Auslieferungshaft mit einer Fussfessel zu Hause zu verbringen. Das entschied das Bundesgericht - gerade rechtzeitig für Polanski - in einem anderen Fall. Bis anhin waren Fussfesseln nur bei kurzen Haftstrafen erlaubt.

Zweitens wird der Bundesrat die kantonalen Versuche mit «Electronic Monitoring», die bis Ende dieses Jahres befristet sind, demnächst verlängern. Dies hat der «Tages-Anzeiger» aus zuverlässiger Quelle erfahren. Ansonsten hätte Polanski wohl nicht mehr davon profitieren können.

Drittens hat der Regisseur Glück, dass sein Chalet in Gstaad und damit im Kanton Bern steht. Dieser führt als einer der wenigen Kantone «Electronic Monitoring» durch. In Zürich gibts das nicht. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.11.2009, 02:00 Uhr

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