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Schlappe vor Gericht für den Tieranwalt

Aktualisiert am 03.02.2010

Das Bezirksgericht Horgen hat gestern einen Hobbyfischer freigesprochen, der vor einem Jahr einen kapitalen Hecht aus dem Zürichsee gezogen hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Tierquälerei vor, weil er mit dem Hecht 10 Minuten gekämpft hatte. Unter Fischern sorgte der Fall für grosses Aufsehen. Sie rechneten im Falle eines Schuldspruchs mit strengen Auflagen. 50 Fischer verfolgten die Verhandlung und quittierten das Urteil mit Applaus. Der Richter beurteilte den Fang nach dem geltenden Fischereigesetz. Er kam zum Schluss, man könne dem Fischer keinen Vorwurf machen. Der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel, der vor Gericht die Interessen des Tierschutzes vertrat, zieht den Fall weiter. Begründung: Der Richter habe die Frage noch nicht beantwortet, wie das Tierschutzgesetz bei der Fischerei greife. (pag) - Seite 15

Erstellt: 03.02.2010, 02:00 Uhr

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