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Solaranlagen brauchen Prüfung

Aktualisiert am 12.07.2010

Auch ein Postulat hat nicht viel gebracht. Ortsbild- und Heimatschutz lassen sich nicht aushebeln.

Uster – Die beiden FDP-Gemeinderatsmitglieder Petra Bättig und Matthias Bickel verlangten in einer Motion, die dann ins Postulat «Alternative Heizsysteme in geschützten Ortsbildern» umgewandelt wurde, dass Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen praktisch ohne Einschränkung auf Dächern montiert werden können. Also auch auf Dächern in Kernzonen und geschützten Ortsbildern. Der Zusatz im Artikel 49, mit dem geschützte Ortsbilder erhalten werden sollen, sollte aus der Bauordnung gestrichen werden. Die Grünliberalen rechneten dem Parlament vor, dass auf 97 Prozent aller Hausdächer schon jetzt ohne Baubewilligung Solaranlagen bis 35 Quadratmeter Fläche installiert werden können, was eigentlich genüge. Das Postulat wurde trotzdem überwiesen.

Die Ausführungen des Stadtrats zum Postulat liegen nun vor. Gewonnen haben die Postulanten nicht viel, weil ihre Forderungen übergeordnetes Recht oder Recht auf gleicher Rechtsstufe tangieren. Wie der Stadtrat schreibt, anerkenne er die Stossrichtung des Postulats. Aus rechtlichen Gründen sehe er jedoch von einer Änderung der kommunalen Bau- und Zonenordnung ab. Sein Zugeständnis beschränkt sich darauf, dass er die Bewilligungspraxis «im Rahmen der aufgezeigten Möglichkeiten» etwas lockern will. Weiter kann der Stadtrat den Postulanten nicht entgegenkommen, weil sonst der «Ortsbild- und Denkmalschutz in ungesetzlicher Weise vernachlässigt würde».

Ideelle Zugeständnisse

Auf einigen wenigen zusätzlichen Dächern der Stadt können dank dem FDP-Vorstoss eventuell kleinere Solaranlagen installiert werden – aber eben erst nach «gewissenhafter Prüfung». Das Ziel der beiden Postulanten, dass wegen der drohenden Klimaerwärmung in einer modernen Stadt der Umweltschutz bewusst vor den Heimatschutz gestellt werden müsse, wurde aus rechtlichen Gründen verfehlt. (gau)

Erstellt: 12.07.2010, 21:01 Uhr

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