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Wer elektronisch wählt, hat nicht die freie Wahl

Aktualisiert am 25.02.2010

Zürich/Winterthur - Erstmals können die Stimmberechtigten in den Zürcher Stadtkreisen 1 und 2 und im Winterthurer Wahlkreis Altstadt alle Stadträte und die Präsidenten elektronisch wählen. Doch ist das E-Voting für sie eingeschränkt: Als Stadtpräsidentin lassen sich in Zürich bloss Corine Mauch (SP) oder Herausforderin Susi Gut (PfZ) anklicken. In Winterthur kann als Stadtpräsident nur Ernst Wohlwend (SP) online im Amt bestätigt werden. Auch für die neun Zürcher und sieben Winterthurer Stadtratssitze lassen sich bloss die offiziellen Kandidaten anklicken. Damit wird die Wahlfreiheit eingeschränkt. Von Gesetzes wegen sind alle volljährigen Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner wählbar - nicht bloss die offiziellen Kandidaten.

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Im «Landboten» vom Mittwoch bezeichnete Andreas Auer, Professor für öffentliches Recht an der Uni Zürich, den Fall als «interessant». Er wolle ihn in seinem Zentrum für Demokratie genauer untersuchen. Der kantonale Projektleiter E-Voting, Felix Bosshard, sieht jedoch kein Problem in dieser Einschränkung. Die Stimmberechtigten könnten ja immer noch schriftlich abstimmen und jeden Namen aufschreiben.

Um alle Wahlberechtigten elektronisch wählbar zu machen, hätte das ganze Stimmregister ins System eingespiesen werden müssen: 225 000 Personen in Zürich und 66 000 in Winterthur. Da viele gleiche Namen vorkommen, hätten viele Zusatzangaben veröffentlicht werden müssen. «Das ist aus Datenschutzgründen verboten», erklärt Bosshard. In Zürich war bereits die Stadtpräsidiums-Ersatzwahl 2009 in den Kreisen 1 und 2 elektronisch durchgeführt worden. Niemand habe sich über Einschränkungen beklagt, sagt Bosshard.

Auch elf kleinere Gemeinden im Kanton Zürich führen dieses Jahr ihre Wahlen elektronisch durch. Dort könnte das ganze Stimmregister aufgeschaltet werden, sagt Bosshard. Doch sei dieser Entscheid den Gemeinden überlassen. (rd)

Erstellt: 25.02.2010, 02:01 Uhr

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