Zürich
Wer elektronisch wählt, hat nicht die freie Wahl
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Im «Landboten» vom Mittwoch bezeichnete Andreas Auer, Professor für öffentliches Recht an der Uni Zürich, den Fall als «interessant». Er wolle ihn in seinem Zentrum für Demokratie genauer untersuchen. Der kantonale Projektleiter E-Voting, Felix Bosshard, sieht jedoch kein Problem in dieser Einschränkung. Die Stimmberechtigten könnten ja immer noch schriftlich abstimmen und jeden Namen aufschreiben.
Um alle Wahlberechtigten elektronisch wählbar zu machen, hätte das ganze Stimmregister ins System eingespiesen werden müssen: 225 000 Personen in Zürich und 66 000 in Winterthur. Da viele gleiche Namen vorkommen, hätten viele Zusatzangaben veröffentlicht werden müssen. «Das ist aus Datenschutzgründen verboten», erklärt Bosshard. In Zürich war bereits die Stadtpräsidiums-Ersatzwahl 2009 in den Kreisen 1 und 2 elektronisch durchgeführt worden. Niemand habe sich über Einschränkungen beklagt, sagt Bosshard.
Auch elf kleinere Gemeinden im Kanton Zürich führen dieses Jahr ihre Wahlen elektronisch durch. Dort könnte das ganze Stimmregister aufgeschaltet werden, sagt Bosshard. Doch sei dieser Entscheid den Gemeinden überlassen. (rd)
Erstellt: 25.02.2010, 02:01 Uhr


