Zürich
«Bagatellstrafen für schwerste Verbrechen»
Von Michael Lütscher. Aktualisiert am 16.03.2009 52 Kommentare
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Aus Anlass der Tötungsfälle Lucie und «Volketswil» von letzter Woche kritisiert Professor Killias in einem Aufsatz in der heutigen «NZZ» den Umgang der Justiz mit jugendlichen Gewalttätern als viel zu large. Killias spricht im Zusammenhang mit drei Fällen von «Fehlerquellen, die mehr Aufmerksamkeit» verdienen würden. Der Kriminologie- und Strafrechtsprofessor wundert sich, wieso der mutmassliche Täter im Fall Lucie für seine versuchte Tötung vor sechs Jahren nicht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Fall FCZ-Fan Roland Maag: Zum Invaliden geprügelt
Die gleiche Frage wirft Killias im Zusammenhang mit dem Prozess gegen jenen Mann auf, der im Mai 2006 in jener Nacht, als der FCZ die Meisterschaft gewann, den FCZ-Fan Roland Maag mit einem Faustschlag niederstreckte. Das Opfer erlitt als Folge des Schlages Hirnverletzungen und ist heute schwer behindert. Killias kritisiert, dass der Täter nur wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagt und verurteilt wurde – und nicht wegen eventualvorsätzlicher. Denn der Mann hatte vor und nach seinem Hieb gegen den FCZ-Fan weitere Personen attackiert. Die Anklage sei «bagatellisierend». Killias: «Wer schon mehrfach Menschen verletzt hat, kann doch nicht im Ernst behaupten, von der Schwere der Folgen überrascht worden zu sein.»
Leute wie dieser Täter seien «Zeitbomben», schreibt Killias. Das gleiche gelte für zwei Schläger, die im Bahnhof Stadelhofen einen Mann niederstreckten und ihn auf die Geleise warfen. Passanten retteten diesen vor dem nächsten Zug; die Täter wurden von der Staats- und Jugendanwaltschaft per Strafbefehl zu bedingten Strafen (ein Monat bzw. 75 Tagessätze) verurteilt – wegen Unterlassung der Nothilfe.
Mutmassliche sehr gefährliche Täter in Freiheit
«In all diesen Fällen», schliesst SP-Mitglied Killias, «wurden mutmassliche sehr gefährliche Täter in Freiheit belassen». Solche Urteile würden auch das Vertrauen der Justiz als Ganzes untergraben. So müsse man sich nicht wundern, wenn Jugendliche, die häufiger als andere Opfer brutaler Gewalt werden, die Einschaltung der Justiz für zwecklos halten. Auch die Polizisten, die etwa die Stadelhofen-Täter mit viel Aufwand ermittelten, müssten sich fragen, ob sich dies gelohnt hätte.
In diesem Sinne kritisiert Killias die «Leitidee» der Reform des Strafgesetzbuches, möglichst viele Täter vor den «ungünstigen Einflüssen des Strafvollzugs» zu verschonen. Killias fordert, dass das Strafrecht dem natürlichen Rechtsempfinden («Billigkeit») Nachdruck verleiht – auch «gegenüber Jugendlichen, die für schwerste Verbrechen mit absoluten Bagatellstrafen wegkommen». (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.03.2009, 16:38 Uhr
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52 Kommentare
Die Aussagen von Prof(!) Killias überraschen. Schliesslich ist er ein Vertreter der "Waffen töten und nicht Menschen" Theorie und versucht das auch immer wieder durch Zurechtbiegen irgendwelcher Statistiken zu belegen. Er gehört auch einer Partei die jahrelang das Justizsystem unterminiert hat, Strafen an den Schulen abschaffen will, usw. usf. Antworten
Wir in Westeuropa haben einfach einen "Sozialtick". Den hat uns der deutsche Nationalsozialismus vor 70 Jahren eingebrockt. Wir wollen allen helfen, alle aufnehmen, allen immer wieder eine Chance geben usw. Nur eines wollen wir nicht; die eigenen Menschen Sitten und Gebräuche schützen. Es wäre endlich an der Zeit den alten Mist abzuschütteln und wieder einmal wie vernünftige Menschen zu denken. Antworten
Zürich
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