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Bund verbietet 24-Stunden-Tankstellenshops

Von Claudia Imfeld. Aktualisiert am 24.12.2008 75 Kommentare

Die Tankstellenshops im Kanton Zürich müssen nächstes Jahr am Morgen früh zwischen 1 und 5 Uhr schliessen. Der Grund: Die Angestellten dürfen dann gemäss Gesetz nicht arbeiten.

Auch der 24-Stunden-Tankstellenshop an der Seebahnstrasse in Zürich-Wiedikon muss bald in den frühen Morgenstunden schliessen.

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Sieben Tankstellenshops im Kanton Zürich sind derzeit Tag und Nacht geöffnet: die BP-Tankstellen an der Seebahnstrasse und am Mythenquai in Zürich sowie jene am Flughafen, die Shops von Esso an der Hohlstrasse und in Schlieren und jene von Shell im Letzipark und im Zentrum Rosenberg in Winterthur. Neben Benzin fürs Auto und Kaffee für den Fahrer gibt es dort unter anderem immer auch Milch, Schoggi und Alkohol zu kaufen. Doch damit soll ab nächsten Juli Schluss sein. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schiebt dem nächtlichen Verkauf zwischen ein und fünf Uhr früh den Riegel.

Kein besonderes Konsumbedürfnis

«Es geht um die Einhaltung des Arbeitsgesetzes», begründet Christiane Aeschmann, Leiterin Arbeitnehmerschutz, den Entscheid des Seco. Die Angestellten der Tankstellenshops dürfen gemäss Gesetz nachts zwischen ein und fünf Uhr nicht arbeiten. Die Bundesstelle hat die Gesuche der betroffenen Shops für einen 24-Stunden-Betrieb abgelehnt und ihnen die Verfügung nun zugestellt. Die Betreiber hatten gehofft, das Seco würde das nächtliche Geschäft als ein «besonderes Konsumbedürfnis» einstufen. Denn gemäss Gesetz müsste das Angebot der Shops genau dem entsprechen: Es müsste für eine Mehrheit der Bevölkerung «unentbehrlich» sein, damit die Nachtarbeit gerechtfertigt wäre. Das Seco befand, dem sei nicht so.

Weiterhin erlaubt ist der Verkauf von Benzin – und auch von Kaffee und Snacks. Dieser fällt unter das Gastrogesetz und ist darum auch nachts erlaubt. Susanna Gubelmann, die seit 1997 in ihrer Tankstelle an der Seebahnstrasse auch einen Shop betreibt, hilft das wenig. «Wir müssten den Café-Bereich mit baulichen Massnahmen vom Rest des Ladens abtrennen. Aber das geht nicht.» Sie fürchtet auch, dass es zu Übergriffen auf das Personal kommen könnte: «Manche Kunden werden nicht verstehen, warum sie etwas nicht kaufen dürfen, das sie im Gestell sehen.» Gubelmann wird darum ab Juli zwischen ein und fünf Uhr voraussichtlich ganz schliessen – und entsprechend Angestellte entlassen.

40 Prozent Umsatzverlust befürchtet

Auch Eduard Zaugg rechnet mit einem Stellenabbau. Seine BP-Tankstelle am Flughafen macht einen Grossteil des Umsatzes nachts, wie er sagt – auch wegen des nahe gelegenen Clubs Alpenrock House. «Fällt das weg, verlieren wir mindestens 40 Prozent des Umsatzes», schätzt er.

Esso-Sprecher Bertrand Cornaz fasst die Meinung der betroffenen Betreiber BP, Esso und Shell zusammen: «Dieses Verbot entspricht einfach nicht dem Zeitgeist.» Dem stimmt auch Rolf Hartl, Geschäftsführer der Erdöl-Vereinigung, zu: «Nachtschwärmer, Taxifahrer und Polizisten – alle versorgen sich in den Shops. Sie entsprechen offensichtlich einem Bedürfnis.» Besonders ärgerlich für die Betroffenen: In den Fokus des Gesetzes kamen die Shops erst 2005 nach der Abstimmung über den Sonntagsverkauf in Bahnhöfen, die eine Diskussion über eine generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten und über deren Auswirkungen auf das Personal auslöste. Die Erdöl-Vereinigung hatte in der Folge im Volkswirtschaftdepartement vergebens für eine Änderung der entsprechenden Verordnung lobbyiert. Laut Aeschmann vom Seco handelt es sich bei den 24-Stunden-Tankstellenshops um ein Phänomen, das nur Zürich kennt, weshalb eine Verordnungsrevision nicht angebracht gewesen wäre.

Den Shop-Betreibern bleibt nun noch die Möglichkeit, den Entscheid des Seco anzufechten und die Umsetzung so zumindest hinauszuzögern. Ob sie dies tun werden, liessen gestern BP und Esso offen. Shell will laut Sprecherin Nadine Rychter darauf verzichten.

Autobahntankstellen auch betroffen?

Offen ist ein weiterer Punkt, welcher der Thematik zusätzliche Brisanz verleiht: Bislang unklar ist, was mit den Autobahn-Tankstellen mit 24-Stunden-Shops passiert. Sie haben Bewilligungen für den nächtlichen Verkauf, die ihnen der Bund vor rund 20 Jahren ausgestellt hat. Laut Aeschmann prüft das Seco derzeit, inwieweit die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes auch für diese Shops gelten. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.12.2008, 11:26 Uhr

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75 Kommentare

Marc Kleiner

24.12.2008, 00:17 Uhr
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Das ausgerechnet das Staatssekretariat für Wirtschaft in dieser Zeit Stellenabbau durchsetzt ist schon sehr verwunderlich. Schützt man jetzt die Arbeitnehmer indem der Staat deren Job amtlich streicht und verbietet? Auch hier sind mehr Jobs betroffen als auf den ersten Moment ersichtlich! Antworten


Marcel Reich

24.12.2008, 00:18 Uhr
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Arbeitnehmerschutz? Gesetzeskonformismus? Evangelikaler Fundamentalismus? Protektionismus? Oder was sonst müssen wir uns nun als Begründung anhören? Solche Entscheide entsprechen schlicht nicht dem Zeitgeist. Zürich nennt sich gerne eine "Weltstatt," Little Big City" etc... Dazu gehört auch der 24/7 Laden an der Ecke. Der markt hat bereits entschieden. Diese Läden entsprechen einem Bedürfnis! Antworten



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