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Comagic-Zwillinge müssen vorläufig nicht ausreisen

Bis Mitte Februar hätte die Familie Comagic aus der Schweiz ausreisen müssen, verlangte das Migrationsamt. Vorläufig darf die serbische Familie bleiben, weil der Rekurs beim Zürcher Regierungsrat noch immer hängig ist.

Dürfen vorläufig bleiben: Solange der Rekurs beim Regierungsrat noch hängig ist, muss die Familie Comagic nicht ausreisen. (Bild: Sabina Bobst)

Dürfen vorläufig bleiben: Solange der Rekurs beim Regierungsrat noch hängig ist, muss die Familie Comagic nicht ausreisen. (Bild: Sabina Bobst)

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Das Migrationsamt des Kantons Zürich hatte im vergangenen November entschieden, dass die Frau und die beiden Töchter bis Mitte Februar aus der Schweiz ausreisen müssen. Der Anwalt der Familie, Peter Bolzli, hatte gegen diesen Entscheid beim Regierungsrat Rekurs erhoben.

Dieser wurde noch nicht behandelt, weshalb die Familie vorläufig in der Schweiz bleiben kann. Die Aussetzung der Ausreisefrist habe für den Ausgang des Rekursverfahrens aber keine präjudizielle Wirkung, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.

Gemäss Migrationsamt kein Härtefall

Der Fall der Familie Comagic hatte die Öffentlichkeit bewegt. Nach einem bereits negativen Entscheid des Regierungsrats vom Mai 2008 hatten Mitschülerinnen und Mitschüler der beiden Mädchen eine Petition für ein Bleiberecht der Familie eingereicht.

Der Regierungsrat und auch das Migrationsamt hatten argumentiert, dass bei der Familie die Kriterien eines Härtefalls nicht erfüllt sind. (fsc/sda/)

Erstellt: 12.02.2009, 10:52 Uhr

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