Comagic-Zwillinge müssen vorläufig nicht ausreisen
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Das Migrationsamt des Kantons Zürich hatte im vergangenen November entschieden, dass die Frau und die beiden Töchter bis Mitte Februar aus der Schweiz ausreisen müssen. Der Anwalt der Familie, Peter Bolzli, hatte gegen diesen Entscheid beim Regierungsrat Rekurs erhoben.
Dieser wurde noch nicht behandelt, weshalb die Familie vorläufig in der Schweiz bleiben kann. Die Aussetzung der Ausreisefrist habe für den Ausgang des Rekursverfahrens aber keine präjudizielle Wirkung, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.
Gemäss Migrationsamt kein Härtefall
Der Fall der Familie Comagic hatte die Öffentlichkeit bewegt. Nach einem bereits negativen Entscheid des Regierungsrats vom Mai 2008 hatten Mitschülerinnen und Mitschüler der beiden Mädchen eine Petition für ein Bleiberecht der Familie eingereicht.
Der Regierungsrat und auch das Migrationsamt hatten argumentiert, dass bei der Familie die Kriterien eines Härtefalls nicht erfüllt sind. (fsc/sda)
Erstellt: 12.02.2009, 10:52 Uhr


































