Die Fragen, die Rita Fuhrer nicht beantworten will
Von Res Strehle und Patrick Kühnis . Aktualisiert am 12.06.2009 19 Kommentare
Spürt politischen Gegenwind: Rita Fuhrer – hier unterwegs zur SVP-Bundeshausfraktion Ende November 2008. (Bild: Keystone)
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Regierungsrätin Fuhrer schreibt, sie habe sich für das Kindermädchen eingesetzt, weil sie vom damaligen Stadtpräsidenten Elmar Ledergerber darum gebeten worden sei.
Dass sie in einem persönlichen Brief an den Direktor des Bundesamts für Migration, Eduard Gnesa, um eine erneute Prüfung des Falls ersuchte, obschon dieser vom Bundesamt schon zweimal ablehnend beurteilt worden war, hält sie für zulässig. Fuhrer schreibt: Damals sei bereits klar gewesen, dass Familie Hartmann bald nach Wien weiterziehen und also nur noch kurze Zeit in der Schweiz leben werde. Vor diesem Hintergrund habe sie sich dafür einsetzen wollen, «dass die Betreuung der Kinder durch eine vertraute Person für diese Zeit nicht unterbrochen» werde. Zudem sei Hartmann «ein wichtiger Standortfaktor für unsere Stadt» gewesen – auch deshalb habe sie sich engagiert.
Als dann Gnesas negative Antwort eingetroffen sei, habe sie diese «selbstverständlich respektiert». Sie habe «zu keiner Zeit widerrechtlich oder unmoralisch» gehandelt, schreibt die Regierungsrätin.
Vor diesem Hintergrund wehrt sich Fuhrer auch gegen die im TA gemachte Aussage, sie habe eine Schwarzarbeiterin unterstützt. Zum Zeitpunkt ihrer Intervention bei Gnesa im Januar 2007 sei «die Annahme der Schwarzarbeit nur eine Vermutung» gewesen. «Der Strafbefehl gegen Herrn Hartmann in dieser Sache erging erst Ende 2007.»
Unbeantwortete Fragen
Gerne hätte der «Tages-Anzeiger» ergänzende Fragen an die Regierungsrätin und das betroffene Amt gerichtet. Doch die kantonale Volkswirtschaftsdirektion erteilt dem TA seit Ende April keine Auskunft mehr auf konkrete Anfragen. Anlass dazu war ein missliebiger Artikel in der Ausgabe vom 28. April («Waffen im Schrank lassen»), den Regierungsrätin Rita Fuhrer in einer Reihe von früheren Beiträgen mit «haltlosen Vorwürfen» an ihre Adresse und ihr Amt sah. Der TA erachtet diese Praxis als Widerspruch zur Informationspflicht der Verwaltung. Nächste Woche soll darüber eine Aussprache stattfinden.
Die Fragen im Fall Hartmann, die Rita Fuhrer dem TA nicht beantworten will:
Frau Regierungsrätin, waren Sie persönlich darüber informiert, dass das Kindermädchen der Schwarzarbeit verdächtigt wurde, als Sie den Brief an BFM-Direktor Gnesa schrieben?
Wann hat man Sie über den Verdacht informiert?
Was unternahmen Sie in dieser Sache, nachdem man Sie informiert hatte?
Wendet die Volkswirtschaftsdirektion bei Prominenten die Gesetze weniger kompromisslos an als bei Nicht-Prominenten?
Sind behördliche Gefälligkeiten der Preis, den ein Standort bezahlen muss, wenn er prominente und hochqualifizierte Personen anziehen möchte?
Ihre Partei, die SVP, plädiert für einen kompromisslosen Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht an die Gesetze halten. Wie verträgt sich Ihr Einsatz für das Kindermädchen mit der Linie Ihrer Partei?
Der Chef des Amts für Wirtschaft und Arbeit hat die Briefe für «nichtig» erklärt, mit der eine Ex-Rechtsdienstmitarbeiterin den Verdacht auf Schwarzarbeit an die zuständigen Ämter gemeldet hatte. Ist dieser Chef für Sie noch tragbar?
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 11.06.2009, 22:36 Uhr


































