Dignitas-Chef Minelli sieht Suizidvereinbarung als Schikane

Von Michael Meier. Aktualisiert am 11.07.2009 1 Kommentar

Die Vereinbarung von Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und Exit will die organisierte Suizid-Beihilfe regeln – nur Dignitas lässt sich nicht in die Pflicht nehmen.

Nicht zufrieden: Diginitas-Chef Ludwig A. Minelli stört sich an der zahlenmässigen Beschränkung der Suizidbegleitungen.

Nicht zufrieden: Diginitas-Chef Ludwig A. Minelli stört sich an der zahlenmässigen Beschränkung der Suizidbegleitungen.
Bild: Keystone

Wieder Rückschlag für Ludwig A. Minelli

Seit dem 1. Juli begleitet Dignitas Suizidwillige in einer Liegenschaft in der Pfäffiker Industriezone. Für Minelli ist das nur ein Provisorium. Er beabsichtigt nach wie vor, Schwerstkranke in der letztes Jahr erworbenen Liegenschaft in Wetzikon zu begleiten. Anders als in Pfäffikon könne hier der Personen- und Güterumschlag hinter verschlossenen Türen in einer Garage stattfinden. Die Stadt Wetzikon hatte am 11. März das Umnutzungsgesuch von Dignitas für das Haus an der Talstrasse abgelehnt. Gestern wurde bekannt, dass auch die kantonale Baurekurskommission die Sterbebegleitung im Wetziker Wohnquartier nicht toleriert. (mm.)

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Oberstaatsanwalt Andreas Brunner und Exit-Präsident Hans Wehrli haben die Vereinbarung, die seit Wochen zu reden gibt, bereits am Dienstag unterzeichnet. Das 11-seitige Dokument dient einer klaren und transparenten Regelung der organisierten Suizidbeihilfe. Das sei angesichts der 200 Suizidbegleitungen pro Jahr im Kanton Zürich notwendig, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich in ihrem Communiqué vom Freitag.

Das Dokument regelt den assistierten Suizid minutiös – sowohl die Durchführung als auch die Klärung und Dokumentation der Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung. Eigens festgehalten wird die ausschliessliche Verwendung von Natrium-Pentobarbital als Sterbemittel, die Höhe der Entschädigung für Sterbehelfer bis hin zur Erfordernis einer transparenten Buchhaltung. Gemäss Oberstaatsanwaltschaft erleichtert es die Vereinbarung den Strafverfolgungsbehörden, ihre gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Die Vereinbarung sei aber bloss ein Zwischenschritt. Die Regierung und Exit wollen sich weiter für eine nationale gesetzliche Regelung einsetzen.

Bedenken gab es schon früh

Das Abkommen geht auf einen Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 14. März 2007 zurück, mit den Suizidhilfeorganisationen im Kanton Zürich einvernehmlich Standesregeln abzusprechen. Justizdirektor Markus Notter (SP) hat das Dokument abgesegnet. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) habe «aus gesundheitspolizeilicher Sicht gegen den Abschluss einer solchen Vereinbarung keine Einwände erhoben», heisst es im Communiqué. Allerdings hatte er im Vorfeld Bedenken staatspolitischer Art gegen das Dokument geäussert. Es sei der falsche Weg, wenn der Staat in diesem Bereich mit Privaten eine Vereinbarung eingehe. Bedenken, die renommierte Staatsrechtler teilen.

Ohnehin ist es dem Kanton Zürich nicht gelungen, Dignitas, jene Sterbehilfeorganisation, die für die meisten Schlagzeilen sorgt, in die Pflicht zu nehmen. Generalsekretär Ludwig A. Minelli hatte von Anfang an rechtliche und inhaltliche Bedenken gegen die Vereinbarung geäussert.

Minelli: Seit 1985 kaum Missbrauch

Seiner Ansicht nach müsste einer (standes-)rechtlichen Regelung eine Rechtstatsachenforschung im Bereich der Suizidhilfe vorausgehen. Eine solche würde nämlich zeigen, dass es seit 1985 kaum Missbrauchsfälle und nur ganz wenige Strafverfahren gegen Sterbehelfer gegeben habe. Die Kantone hätten ausreichende gesetzliche Möglichkeiten. Die Missbrauchsgefahr sei kein Grund für weitere gesetzgeberische Massnahmen. Sonst müsste der Staat auch mit den Grossverteilern Migros und Coop eine Vereinbarung über besondere Sorgfaltsmassnahmen beim Verkauf von Küchenmessern abschliessen.

Absurd findet Minelli die Bestimmung, die Zahl der begleiteten Suizide für jeden Sterbehelfer zwecks Vermeidung von Routineabläufen auf 12 pro Jahr zu beschränken. Analog müsste man fordern, so Minelli, dass ein Staatsanwalt jährlich nicht gegen mehr als 12 Mörder ermitteln dürfe.

Scharfe Kritik aus Deutschland

Schikanös ist für den Dignitas-Chef die Bestimmung zur Urteilsfähigkeit, die von Suizidhelfern und Ärzten «mittels wiederholter, länger dauernder und im Abstand mehrerer Wochen geführter persönlicher Gespräche» zu klären sei. Das verkehre den Grundsatz, dass bei jeder Person die Urteilsfähigkeit zu vermuten sei, und laufe darauf hinaus, Ausländer von der Suizidhilfe in der Schweiz auszuschliessen.

Kritik an der neuen Regelung kommt bereits auch aus dem Ausland, allerdings unter anderen Vorzeichen: Laut der Deutschen Hospizstiftung, einer Interessenvertretung Schwerstkranker und Sterbender, wird die Vereinbarung eine «gefährliche Diskussion» auslösen und die organisierte Suizidhilfe erleichtern. Die Stiftung fordert vom deutschen Aussenminister Frank-Walter Steinmeier eine Intervention gegen die staatsrechtliche Regelung. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 10.07.2009, 22:35 Uhr

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1 Kommentar

Stefan Weiss

13.07.2009, 09:07 Uhr
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Die Vereinbarung mit EXIT reduziert offenbar die Kosten. Bei Dignitas rückt weiterhin eine ganze Armada an Leuten aus. Die Sterbehilfe stört mich nicht. Stören tut mich aber enorm, dass durch die rechtlichen Folgen einen solchen Todes der Steuerzahler für ungedeckte Kosten aufkommt. Exit und vor allem Dignitas müssen diese Kosten endlich belastet werden. Antworten



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