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Freudentränen bei Aleksandra Comagic

Die 15-jährige Aleksandra kann es kaum fassen: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass sie und ihre Familie in Zürich bleiben dürfen. Eigentlich wollte sie das Telefon gar nicht abnehmen, als ihre Mutter anrief.

Die Comagic-Zwilinge (Aleksandra links) an einer Solidaritäts-Kundgebung.

Die Comagic-Zwilinge (Aleksandra links) an einer Solidaritäts-Kundgebung.
Bild: Keystone

Jugendliche engagieren sich für Schwestern

Artikel zum Thema

Die Geschichte der Comagics

Die Familie Comagic war 1995 in die Schweiz eingereist, als die Zwillingsmädchen 18 Monate alt waren. Nachdem der Bund das Asylgesuch abgelehnt hatte, musste die Familie im Jahr 2000 das Land aber wieder verlassen.

Nach der Scheidung in Serbien reisten beide ehemaligen Ehepartner wieder nach Zürich und heirateten Schweizer Staatsangehörige, allerdings ohne jemals mit ihnen zusammenzuleben. Laut Regierungsrat hatten sie sich damit in missbräuchlicher Weise den Aufenthalt in der Schweiz gesichert. Ende Februar wies der Regierungsrat den Rekurs der Familie gegen die Ablehnung des Wiedererwägungsgesuchs ab.

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Es war Mittwochabend als Aleksandra Comagics Handy immer und immer wieder läutete. «Ich wollte gar nicht abnehmen, weil ich unterwegs war», erzählt die 15-Jährige gegenüber Tagesanzeiger.ch. Schliesslich sagte sie ihrem Kollegen, er solle ans Telefon gehen. «Er sagte: ‹Du kannst bleiben›», erzählt Aleksandra. «Und ich antwortete: ‹Wo bleiben?› Ich begriff gar nicht, was er meinte.» Als ihr klar wurde, dass sie in der Schweiz bleiben darf, umarmte sie ihren Kollegen, weinte, eilte nach Hause, umarmte ihre Mutter und ihre Zwillingsschwester Tijana und dann wurde gefeiert. «Ich ging sehr spät ins Bett», sagt die 15-Jährige und grinst.

Und dennoch: So richtig trauen sich die Comagics noch nicht, sich zu freuen. «Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann noch weitergezogen werden. Wir müssen noch die 30-tägige Frist abwarten», sagt Ronny Stocker, Sprecher der Vereinigung «Pro Comagic». Die Familie will das Urteil im Moment denn auch nicht gross persönlich kommentieren. «Wir fühlen uns derzeit erst einmal vorsichtig als stille Sieger.» Comagics werden am Samstag ein paar Tage in die Ferien fahren und sich dann langsam an den Gedanken gewöhnen, dass das lange Hin und Her um ihre Aufenthaltsbewilligungen nun vermutlich ein Ende findet.

Anwalt: «Menschenrechte berücksichtigt»

Peter Bolzli, Anwalt der Familie, zeigt sich sehr zufrieden mit dem Urteil. «Es sieht nun wirklich so aus, als wenn sich die Comagics endlich wieder auf ihren Alltag konzentrieren könnten.» Was ihn besonders freut: Das Verwaltungsgericht halte fest, dass bei einer Wegweisung vor allem der Kinder deren Menschenrechte verletzt würden. «Das Gericht hat erkannt, dass das Privatleben der beiden jungen Frauen, die so gut integriert sind, geschützt werden muss.» Bei einer Rückkehr wäre dies nicht der Fall gewesen.

Bolzli glaubt, dass der Entscheid auch bei künftigen Beschlüssen der Behörden Einfluss haben wird. Denn: «Jugendliche, die ihre Teenager-Jahre in der Schweiz verbracht haben, gelten nun laut Gerichtsentscheid als besonders integriert.»

Töchter nicht mehr als Kinder betrachtet

Wie der Generalsekretär des Verwaltungsgerichts, Claude Wetzel, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte, hat das Gericht im Gegensatz zu früheren Verfahren sein Augenmerk auf die eigenen Persönlichkeitsrechte der bald 16-jährigen Töchter gerichtet. Bisher seien diese als Kinder betrachtet und daher nicht selbstständig beurteilt worden. Aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung sei dies aber nicht länger angezeigt. Die Sicherheitsdirektion sei jetzt angewiesen worden, den beiden Töchtern und der Mutter eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.

Peter Bolzli geht davon aus, dass auch Olivera Comagic ihre Aufenthaltsbewilligung nicht wieder verlieren wird. Theoretisch wäre es möglich, dass die Bewilligung der Mutter nicht mehr verlängert würde, wenn der Zweck ihres Aufenthaltes - die elterliche Sorgepflicht - wegfällt. «Das halte ich für unwahrscheinlich, denn auch sie ist sehr gut integriert.»

Ok aus Bern «Formsache»

In einem nächsten Schritt muss der Kanton Zürich nun dem Bund die Anträge für die Aufenthaltsbewilligungen zustellen. Die Genehmigung durch den Bund bezeichnet Bolzli allerdings als reine Formsache.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 16.07.2009, 16:07 Uhr

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114 Kommentare

Alfred Pfister

20.07.2009, 22:04 Uhr
Melden

Anwalt Bolzli hat mal wieder einen Sieg errungen.Es wäre auch lobenswert, wenn er auch auf sein Honorar in dieser Angelegenheit verzichten würde. Die Steuerzahlen zollen ihm unendlichen Dank Antworten


Hans Schweizer

20.07.2009, 10:36 Uhr
Melden

@R.Richard, vielleicht überlegen Sie sich einmal, wieso die Schweizer Mehrheit nicht mehr viel von Ihrer Multikulti-, Kuschelpolitik hält. Verantwortlich dafür sind genau solche Personen wie die Comagics, die alle nur möglichen Winkeladvokats-Kunststücke versuchen, um unsere Gesetzgebung zu umgehen. Wir Schweizer werden mit Anzeigen/Bussen bedacht, halten wir uns nur ein Müh nicht an die Gesetze. Antworten


Reto Richard

20.07.2009, 09:45 Uhr
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Ich finde es wirklich traurig wie viel Rassenhass hier wieder schamlos rausposaunt wird. "Wer sich nicht an die Gesetze halten muss soll gehen". Also ob die beiden Mädchen verantwortlich für die Fehler ihrer Mutter wären. Früher war die Schweiz mal ein Zufluchtsort und das Zentrum der Friedensbewegungen dieser Welt. Mittlerweile sind wir nur noch ein von Neid und Hass erfülltes Völkchen - schade. Antworten


Michael Gabathuler

17.07.2009, 16:16 Uhr
Melden

rechte des kindes erbärmlich ist die argumentation des gerichts, hat doch die schweiz 1997die kinderrechtskonvention ratifiziert: höchste zeit also, dass die kinder als eigenständige persönlichkeiten mit eigenen rechten wahrgenommen werden - dies hätte bereits viel früher geschehen müssen... scheinehen sind illegal - über die gerichtskosten liesse sich streiten. Antworten


Christoph Geiser

17.07.2009, 15:03 Uhr
Melden

Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes ist in Ordnung, was jedoch nicht heisst, dass das Asyl- und Ausländergesetz in Ordnung ist. Denn eigentlich hätte es gar nie so weit kommen dürfen. Als die Mutter hierher zog, war der Krieg ja schon vorbei. Die Gesetze stammen aus Zeiten wo die Flüchtlinge noch interniert und bei Kriegsende postwendend zurück gehen mussten. Eine Anpassung tut not. Antworten


Andreas Keller

17.07.2009, 14:56 Uhr
Melden

Jedes Jahr nehmen wir tausende von Asylbewerbern definitiv bei uns auf, welche nie vorher in der Schweiz waren und vor der Einreise kein Wort Deutsch sprachen. Wenn sich all diese Asylbewerber in der Schweiz zurecht finden können, dann ist das Argument einer unmöglichen Rückkehr der 3 Serbinnen in ihr Heimatland schlicht lächerlich. Antworten


Rüdiger Kraus

17.07.2009, 14:36 Uhr
Melden

Das ehem. Jugoslawien wurde zerschlagen und die nachfolgenden Staaten sind im Aufbau.Sprich es herrscht kein Krieg mehr. Was sind das auch für Patrioten, welche immer noch hier bleiben, anstatt zurück in ihrer Heimat zu helfen (aber dafür voller Spot und Hohn für die CH...zmindest oftmals). Antworten


Rüdiger Kraus

17.07.2009, 14:29 Uhr
Melden

Ich bezahle Steuern und halte mich an die Gesetze.Dies gibt mir ein Recht mich zu solchen Personen,wie Frau C.zu äussern HansPeter,welche sich nicht an die Gesetze gehalten hat.Und ah ja,mein Grossvater hat an der Grenze Dienst geleistet als Adolf beinahe"gekommen"war und ich verpöhne unsere Kultur und Tradition auch nicht non-stop(als CH-ler stünde mir dies zwar eher zu als gew. Gästen).Perfid Antworten


Stefan Jost

17.07.2009, 14:25 Uhr
Melden

Also einerseits ist ab nächstem Jahr Serbien im Schengenraum (Visum-freier Personenverkehr). Und andererseits soll Serbien ein Land sein, bei welchem ausgewanderten Serbinnen die Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Hab ich da was verpasst?? Gibt es zwei verschiedene Serbien?? Antworten


Michael Meier

17.07.2009, 14:23 Uhr
Melden

Ich finde es richtig, dass die Familie Comagic in der Schweiz bleiben darf. Dieser Entscheid ist menschlich und einer Schweiz würdig. Was mich hingegen nerft ist unser Rechtssystem. Alles muss von den 'Ämter vs. Ämter' über Jahre vor Gericht erstritten werden und am Schluss müssen die Steuerzahlenden die Kosten tragen. Antworten


Karin Gut

17.07.2009, 14:22 Uhr
Melden

Die Tränendrüse hat das Gesetz besiegt. Antworten


Joe Green

17.07.2009, 12:47 Uhr
Melden

"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, in der sie gelten." Das ist von Goethe und stimmt immer noch, ausser in der Schweiz, da ists umgekehrt. Antworten


Thomas Bisang

17.07.2009, 12:11 Uhr
Melden

Natürlich habe ich nichts geleistet um in diesem Land geboren zu werden. Aber ich habe mir auch nichts zu schulden kommen lassen. Für die Mädchen freut es mich; für die Mutter weniger. Diese Fall wird nun als Präjudiz verwendet und belohnt renitentes Verhalten sowie auch kriminelles Verhalten. Dies höhlt die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates aus und verleitet zur Nachahmung. Antworten


Gerda Koher

16.07.2009, 19:55 Uhr
Melden

Wir haben hier in Zollikon, noch mehrer Serbien Faelle, die auf ein Urteil warten. Die Familien haben bis 6 Kindern und alle Familien haben die Wegweisungs- Urteile angefochten. Nun nach dem Verwaltungsgericht brauchts keine Aufnahmeverfahren mehr, keine Beamte, so sparen wir Geld oder nicht? Antworten


Ernst Hutter

16.07.2009, 19:43 Uhr
Melden

Was ist die Schweiz fuer ein wundervolles Land. Alle wollen hin und hier leben. Das soll recht sein, solange es Platz hat. Ich war in den USA und wurde wegen Diebstahls(hatte 5 Pack Bier aus einem Walmart gestohlen..) ausgewiesen und die Green Card annuliert. In der Schweiz ist noch alles moeglich. 71 % der Insassen in Schweizer Gefaengnissen sind Auslaender und werden nie ausgewiesen... Antworten


Karin Gut

16.07.2009, 19:06 Uhr
Melden

@Mirko Lulic: Irrtum, auch Schweizer Gesetzesbrecher werden bestraft. 35% der Insassen in den Schweizer Gefängnissen sind Schweizer. Klar kann man bei 65% Ausländern in unseren Gefängnissen den Eindruck haben, Schweizer würden geschont. Aber es ist wohl eher so, dass einfach sehr viele Kriminelle unser Land für Straftaten aufsuchen. Antworten


Dani Schwarz

16.07.2009, 19:06 Uhr
Melden

Ich finde es ein riesen Skandal, dass diese Familie nun bleiben kann. Die Behörden wurden vorsätzlich getäuscht mit der Scheinehe der Mutter. Die Mutter hat noch vor laufender Kamera gelogen, was ihre Ehe betrifft. Und so jemand soll ein Bleiberecht erhalten? Die Familie müsste für die Kosten der endlos langen Wiedererwägungsgesuche aufkommen!!! Antworten


Marcel Zürcher

16.07.2009, 18:50 Uhr
Melden

Ich bin normalerweise nicht Fan von solchen Zwängeleien und im grossen und ganzen schon gar nicht von LEuten aus dem Balkan. In diesem FAlle jedoch denke ich, ist das Urteil völlig in Ordnung. Die 2 Mädchen haben nichts, aber auch gar nichts dafür was die Mutter geboten hat. Warum sollen Sie darunter leiden? Ich wüsste da in paar andere Fälle welche man Konsequent anfassen sollte. Antworten


Fabian Grigis

16.07.2009, 18:50 Uhr
Melden

Es ist einfach unfassbar dass jemand, der unsere Gesetze hintergeht und betrügt noch in der Schweiz bleiben darf! In einem Rechtsstaat wie der Schweiz dürte keine Möglichkeit bestehen die Gesetze so einfach zu umgehen! Antworten


Maria David

16.07.2009, 18:47 Uhr
Melden

Hass, Missgunst und Frustration kann doch kein Rezept für unser Land sein. Ich freue mich, dass die beiden Mädchen und die Mutter bleiben dürfen! Hand aufs Herz, hat nicht jeder von uns auch schon mal einen Fehler gemacht?! Für einmal hat gesunder Menschenverstand gesiegt und das ist erfreulich. Antworten


Kurt Gsell

16.07.2009, 18:45 Uhr
Melden

@ Yves Jäggi: Der "Schweizer" mit dem sie die Scheinehe eingegangen ist, war ja selbst eingebürgert. Sie hat aber nach dieser "Heirat" weiter mit ihrem geschiedenen Mann zusammen gelebt. Antworten


Kurt Gsell

16.07.2009, 18:39 Uhr
Melden

@ Lukas Lautenschlager: Besser die Mädchen wären, mit einer Beiständin, alleine hier, als mit so einer Mutter. Mindestens bezüglich der Mutter muss der Entscheid weitergezogen werden. Mehrfacher Betrug darf nicht so belohnt werden! Antworten


Beat Imhof

16.07.2009, 18:31 Uhr
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Herzlichen Dank an die Adresse der Linken und Netten. Die Mutter wird für ihre Scheinehe und das jahrelange Verschleppen ihrer Ausweisung noch belohnt. ...und dass uns diese Familie bis jetzt schon weit über 1 Million gekostet hat (Verfahrens-, Gerichts-, Anwaltskosten etc. ) interessiert die Linken und Netten auch keinen Dreck. Antworten


Stefan Nuber

16.07.2009, 18:15 Uhr
Melden

Langsam wird es Zeit dass wir Schweizer uns Richtung Baumgrenze ca. ab 1800m ansiedeln, damit die armen und schlecht behandelten Asylanten Platz haben. Antworten


Peter Illert

16.07.2009, 18:01 Uhr
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Diese Mädchen beherrschen bestimmt gut Schweizerdeutsch und ihre Muttersprache. Zudem wurden sie in schweizer Schulen bestens ausgebildet, auch in internationalem Englisch. Das sind doch die besten Vorraussetzungen um das Ursprungsland zu fördern und erfolgreich zu werden. Was dem Ursprungsland bestimmt hilft. Ich verstehe nicht warum diese Familie bleiben darf (die Mutter bleibt ja auch noch)? Antworten


Sonia Burkart

16.07.2009, 17:52 Uhr
Melden

Ich freue mich einfach sehr für die Familie und wünsche ihr ein schönes Leben in der Schweiz. Antworten


Hans Peter

16.07.2009, 17:48 Uhr
Melden

Einige Kommentare hier sind das Letze ... was haben Sie schon dafür getan, dass Sie in der Schweiz geboren wurden? es handelt sich hier um voll integrierte Menschen ... und würden Sie nicht auch illegal in ein Land flüchten, wenn in Ihrem Land nullkommakeine Chance erdenklich ist? ... es gibt genug Andere die Sie von mir aus rausgeworfen haben können ... mich nervt diese Intoleranz Antworten


Evcem Patya

16.07.2009, 17:42 Uhr
Melden

Unerträglich. Betrug und Beschiss wird belohnt. "Stille Verlierer" sind alle Schweizer und Nichtschweizer die sich an die Regeln halten. Antworten


Roger Walser

16.07.2009, 17:36 Uhr
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@ Adrian Engler: Im Prinzip haben Sie recht, nur blenden Sie aus, dass wenn die Schweiz Ihre Gesetze konsequent angewendet hätte die Mädchen in Serbien eingeschult worden wären, weill die Familie im Jahr 2000 die Schweiz verlassen musste. Sie hätten Ihr Leben also in Serbien, ihrem Heimatland gelebt. Antworten


Elsa Muster

16.07.2009, 17:36 Uhr
Melden

Wie schön. Offenbar ist es ein Menschenrecht, in der Schweiz sein zu dürfen. Das gilt vor allem für Verbrecher. Und das sind alle, die sich nicht an die Gesetze halten, per Definition, der nicht? Offenbar gelten unsere Gesetze nur für Schweizerbürger, und zwar auch nur für solche, die schon seit ein paar Generationen Schweizer sind. Antworten


Mirko Lulic

16.07.2009, 17:34 Uhr
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Scheinehe ja; aber dass es dazu kommen konnte, musste ein Schweizer Bürger geheiratet werden. Auch ein Schweizer hält sich nicht immer an das Gesetz! Soll man diesen nun ausbürgern? Antworten


FRANCOIS MERCIER

16.07.2009, 17:31 Uhr
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Der- oder diejenige, der/die für diesen Fall eine Lösung präsentieren kann, die unter allen relevanten Kriterien "richtig" ist, möge sich melden ...... Antworten


Franz Brunner

16.07.2009, 17:29 Uhr
Melden

Die Schweiz ist schon lange ein RECHTSMITTELSTAAT-Taktik: "negative Entscheide konsequent weiterziehen, möglichst lange herauszögern"-und falls dann auch die letzte Instnaz ablehnt, dann appelliert man an Vernunft etc etc, sind jetzt schon so lange da und gut integriert-in die Schweiz zu kommen scheint für niemanden unzumutbar, aber in Länder zurück, auch wenn seit Jahren kein Krieg, unzumutbar Antworten


Felix Egli

16.07.2009, 17:23 Uhr
Melden

Hier wird etwas schnell und auf sehr tiefem Niveau verurteilt. Ich hoffe die Comagic lesen nicht was hier alles geschrieben wird. Versetzt Euch doch mal in die Lage eines Menschens der nicht aus Zufall in der Schweiz geboren wurde. Etwas mehr Leben und Leben lassen bitte den viele die hier so gross den Mund auf machen würden auch alles versuchen um Ihr Leben zu verbessern. Pro Mensch !!!! Antworten


Hans Meier

16.07.2009, 17:22 Uhr
Melden

Was haben eigentlich all die Leute die hier lauthals motzen spezielles geleistet, dass sie in der Schweiz zur Welt kommen durften?!? Ein grundsätzliches Problem (von mehreren) ist doch, dass von der Einreise bis zur Ausschaffung geschlagene *fünf* Jahre verstrichen sind. Da müssen wir uns wohl selber auch ein bisschen an der Nase nehmen. Macht man aber nicht so gern, gell Herr und Frau Schweizer! Antworten


Mine Yigit

16.07.2009, 17:16 Uhr
Melden

Liebe Leute, wo lebt ihr eigentlich??? Merk ihr noch wie bescheuert sic heure Kommentare anhören?? Habt Ihr schon mal einen Krieg miterlebt?? Wisst Ihr was es heisst sich nirgends wirklich zuhause zu fühlen?? @Patricia Suter Wie stellen Sie sich das vor zwei 16-jährige ohne Eltern?? Man denkt halt nur bis zu der eigenen Nasenspitze oder? Antworten


Stephan Fehlmann

16.07.2009, 17:14 Uhr
Melden

Der ehrliche Bürger in diesem Land ist immer der Betrogene. Ehrlichkeit lohnt sich bei uns nicht, auch der Unehrliche kriegt am Schluss Recht. Schizofrenie ohne Ende in diesem Land. Die Gerichte haben eh keine Glaubwürdigkeit mehr. Antworten


Patrick Tigri

16.07.2009, 17:11 Uhr
Melden

a) wer die Gesetze missachtet, soll dafür büssen. Ob das bei den Comagics der Fall war, bezweifle ich, ich weiss es aber nicht, urteile darum nicht b) die Kinder sind integriert und unschuldig an irgendwas, also sollen sie bleiben c) sie haben Eltern, die sich um sie kümmern, also sollen sie nicht von den Eltern getrennt und Pflegeeltern gegeben werden. Ergo: alle bleiben hier. Sehr einverstanden. Antworten


Andreas Keller

16.07.2009, 17:08 Uhr
Melden

Jedes Jahr nehmen wir tausende von Asylbewerbern definitiv bei uns auf, welche nie vorher in der Schweiz waren und vor der Einreise kein Wort Deutsch sprachen. Wenn sich all diese Asylbewerber in der Schweiz zurecht finden können, dann ist das Argument einer unmöglichen Rückkehr der 3 Serbinnen in ihr Heimatland schlicht lächerlich. Antworten


Yves Jäggi

16.07.2009, 17:06 Uhr
Melden

Wir sind selber schuld, dass es soweit kommen konnte: Wieso gehen Schweizer/innen Scheinehen ein? Wieso werden Scheinehen nicht rigoros bestraft, wenn sie auffliegen? Wieso werden Rekurse nicht schneller behandelt? Wieso kann man so oft rekurrieren? Wieso? – Das Ganze ist ein unsägliches Debakel für alle. Jetzt heisst es aus den Fehlern lernen, so dass es in Zukunft nicht mehr soweit kommen kann. Antworten


Peter Ringger

16.07.2009, 16:56 Uhr
Melden

Ist in der Schweiz heimlich die Sippenhaft eingeführt worden ohne das ich das mitbekommen hätte? Seit wann müssen Kinder für die Verbrechen ihrer Eltern bestraft werden? An welches Gesetz haben sich die Mädchen nicht gehalten, Herr Bühler? Ist ein Rekurs ein Missbrauch? Warum? Rechtsmittel nur für Schweizer? Warum? Rechtfertigt ein Unrecht ein anderes? Antworten


Beat Keller

16.07.2009, 16:52 Uhr
Melden

Was nützt es, die Mutter auszuweisen? Die ist doch hops illegal wieder da. Sie braucht ja neuerdings kein Visum mehr. Ich denke, es bleibt nichts, als die Rechtsverdehung zu akzeptieren und die Faust im Sack zu machen. Man kann ja dann 2011 wieder wählen gehen. Antworten


Beat Stirnimann

16.07.2009, 16:49 Uhr
Melden

Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und zum Glück gibt es bei uns weise Richter und Behörden. Es wäre absurd gewesen, die Mädchen auszuschaffen. Wir sollten uns bewusst sein, dass in Zürich mehr als 50% "Ausländer/innen" zur Schule gehen, und dass diese Kinder unsere Gesellschaft bereichern. Zürich gehört ohne Zweifel zu den vitalsten Städter der Welt, eben deshalb. B.S. Antworten


Patrick Meyer

16.07.2009, 16:40 Uhr
Melden

Schöner Rechtsstaat! Was ist nur aus der Schweiz geworden. Wahrscheinlich erhalten die beiden Girls jetzt noch den CH-Pass obendrauf und die Mutter wird für die Scheinehe noch mit einer Ehrenbürgerschaft oder einem Sitz als Chefin des Sozialdepartements ZH belohnt. Antworten


Urgent Azizi

16.07.2009, 16:38 Uhr
Melden

Wenn ich diese Kommentare lese, wird mir schlecht...so viel Fremdenhass!! Antworten


Reto Sigrist

16.07.2009, 16:22 Uhr
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Was soll da der ehrliche Schweizer noch denken.., hoffentlich finden sich bald noch mehr Nachahmer !! Antworten


Stefan Meier

16.07.2009, 16:21 Uhr
Melden

Und einmal mehr bewahrheitet sich: Der Ehrliche ist der Dumme. Antworten


Albert ulrich

16.07.2009, 16:20 Uhr
Melden

Unser Rechtsstaat richtet es immer wieder so, wie es die Rechtsverdreher hinbiegen. Nun müssen wir Schweizer uns noch integrieren und möglichst schnell die Werte des Balkans, aber auch korrupter Länder leben lernen, ansonsten sind wir bald die Randständigen. Es wird zunehmend schwieriger, unsere Behörden und Richter zu verstehen. Antworten


Lukas Lautenschlager

16.07.2009, 16:19 Uhr
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@ Laura Petri: «den beiden jungen doch so integrierten frauen hätte man es durchaus zumuten können sich ohne die mutter hier aufzuhalten.» Ich nehme an, Sie haben keine Kinder, oder? Als Vater einer 14jährigen Tochter sage ich Ihnen ganz klar: Nein, es ist ihnen nicht zuzumuten. Antworten


Ezer Torrico

16.07.2009, 16:16 Uhr
Melden

Jeden Tag werden viele Leute aus dem Land ausgewiesen, Leute die in manche fälle mit Mordrohngen und Verfolgung leben müssen. Für diese Leute gilt das Gesetz, nicht so für diese beide Frauen (Mädchen sind sie nicht mehr) Ich halte gar nichts mehr von unsere so genannte Rechtsstaad. Mit medien Terror kann man alles erreichen, wie wäre es wenn die Medien sich neutral und Objektiv halten würden Antworten


Patricia Suter

16.07.2009, 16:11 Uhr
Melden

Ich kann Marcel Reinhard nur zustimmen! Die Kinder können nichts für das was die Mutter getan hat, deshalb finde ich es in ordnung dass sie bleiben dürfen. Die Mutter sollte allerding sofort zurückgeschickt werden, die Fälle müssen ja separat betrachtet werden.. Antworten


Micha Terol

16.07.2009, 16:08 Uhr
Melden

Es ist verständlich, dass die beiden 16-Jährigen bleiben dürfen, da ihr Lebensmittelpunkt hier in der Schweiz ist. Dies ist jedoch nur so, weil sich ihre Mutter mit illegalen Mitteln hier befand. Wenn jetzt die Mutter auch eine Aufenthaltsbewilligung kriegt, wird sie dafür belohnt, dass sie das Gesetz gebrochen hat. Dies ermuntert doch alle abgewiesenen Asylbewerber zu einer Scheinehe! Antworten


Walter Kunz

16.07.2009, 16:06 Uhr
Melden

@Lara Lauber. als stille Verliererin. Mit den wenigen Worten nennen sie das Übel beim Namen. Antworten


Thomas Landis

16.07.2009, 15:52 Uhr
Melden

Multikulti ist etwas was die Schweiz auszeichnet, seit je her. Integrierte Personen missbrauchen weder den Sozialstaat besonders, noch belasten Sie die IV enorm. Integration geht nicht nur die Ausländer etwas an. Integration ist auch die Aufgabe von uns Schweizern! Ich freu mich, dass das Verwaltungsgericht so entschieden hat! Antworten


Andreas Bühler

16.07.2009, 15:47 Uhr
Melden

Wozu haben wir ihn unserer schönen Schweiz überhaupt ein Gesetz ? Das man sich nicht daran halten muss ? Einfach genug jammern und man kann alles machen. Hauptsache es dient der sozialen Intergration. Ohne klare Konsequenzen müssen wir uns nicht Wundern das die Jugendlichen keine Grenzen mehr kennen. Einfach schade. Antworten


laura petri

16.07.2009, 15:47 Uhr
Melden

lukas lautenschlager und silvia büsch - schön ihre zustimmung zu den machenschaften von frau comacic: diese frau darf nun doch bleiben - es lebe die gerechtigkeit und die ehrlichkeit. damit sind diesem teiben tür und tor geöffnet. den beiden jungen doch so integrierten frauen hätte man es durchaus zumuten können sich ohne die mutter hier aufzuhalten.. Antworten


Maria Furrer

16.07.2009, 15:40 Uhr
Melden

Es ist zu hoffen, dass der absurde Entscheid des Verwaltungsgerichtes an die nächst höhere Instanz weitergezogen wird... Antworten


Hugo Meierhans

16.07.2009, 15:39 Uhr
Melden

Die Comaqics haben die Schweiz in die Knie gezwungen. Wehrt euch, Asylanten gegenueber neg. Entscheiden. Wir brauchen nun mehr Verwaltungsrichter um diese Entscheide herzufuehren. Ich freue mich, dass endlich eine Familie aus Serbien, den K t.Zuerich blossgestellt hat. Wir brauchen noch mehr solche Immigranten, dies macht den Beamtenstaat schwach. Antworten


andre neuhofer

16.07.2009, 15:37 Uhr
Melden

So und jetzt nur noch einen Schweizer Namen einholen, z.Bsp. Vreni und Heidi Müller (die SP hilft bestimmt dabei). In was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich, Wunschkonzert für alle ? Zum davon laufen sowas. Antworten


Daniel Lehmann

16.07.2009, 15:35 Uhr
Melden

Schämen sich diese Richter nicht. Wir Schweizer sind die Dummen. Kommt zu uns, es gibt genug Linke und Nette die Euch helfen. Rechtsstaat ade. Soll ich mich als Schweizer noch an die Gesetzte halten und Steuern zahlen. Dumme Frage ja, ich bin ja Schweizer und habe nicht diese Unterstützung. Antworten


Anja Müller

16.07.2009, 15:22 Uhr
Melden

Linke und Rechte müssten beide Kompromisse eingehen, um eine vernünftige Einwanderungspolitik zu ermöglichen: Ausländische Schläger, Mörder und Vergewaltiger sollen raus. Umgekehrt soll es aber auch keine Ausschaffungen von gut integrierten Ausländern geben. Die "Scheinehe" ist unschön, aber noch unschöner ist ein Ausländergesetz, das gut integrierte Leute nicht sowieso bleiben lässt. Antworten


beatz itman

16.07.2009, 15:06 Uhr
Melden

bei der mehrheit der kommentare wird mir schlecht. ist das die christliche leitkultur der schweiz? wilhelm tell hat auch das gesetz missachtet und wurde dafür nicht ausgeschafft, oder? danke an die richter, dass sie noch humanitäre werte hoch halten können. Antworten


Lara Lauber

16.07.2009, 14:50 Uhr
Melden

und ich fühle mich als stille Verliererin... denn ich halte mich "noch" an die Gesetze... Antworten


Peter Meier

16.07.2009, 14:49 Uhr
Melden

Kinder können bleiben. Eltern raus! Weil man ja gemäss Verwaltungsgericht die Fälle seperat betrachten muss. Antworten


Hans Krüsi

16.07.2009, 14:48 Uhr
Melden

Erlichkeit lohnt sich in der heutigen Zeit nicht mehr... es könnte ja falsch verstanden werden... Betrug heisst das Zauberwort und du kannst bleiben... Antworten


Clara Lauener

16.07.2009, 14:43 Uhr
Melden

Gratulation ! Und jetzt ab nach Serbien in den Urlaub... Vater Staat bezahlt ja.... hoffentlich gibt es keine menschnerechtsverletzungen in Serbien... Antworten


Adrian Engler

16.07.2009, 14:41 Uhr
Melden

Es wäre vollkommen absurd gewesen, die Mädchen, die fast ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht haben, auszuweisen. Wenn schon sollte man eher ein paar der Leute, die hier "Missbrauch" schreien und aus blindem Hass die Mädchen, die hier aufgewachsen sind und sich nichts zu Schulden kommen liessen, in ein Land, zu dem sie kaum einen Bezug haben, ausweisen wollten, aus der Schweiz verbannen. Antworten


Kurt Meister

16.07.2009, 14:39 Uhr
Melden

Ich liebe unseren Rechtsstaat ! irgendwann bekommen bei uns Raser aus noch ein Auto als Zugabe geschenkt... Antworten


Lukas Lautenschlager

16.07.2009, 14:37 Uhr
Melden

Endlich! Das Verwaltungsgericht hat nun völlig richtig entschieden, auch wenn es jetzt dafür von vielen hier unreflektierte Kritik hagelt. Jeder andere Entscheid wäre nicht nur unmenschlich, sondern unverständlich gewesen. Habe irgendwo den Satz gelesen: «Manchmal trifft Juristerei auf gesunden Menschenverstand. Man nennt das mitunter auch Gerechtigkeit.» Nicht nur wahr, sondern auch schön gesagt. Antworten


silvia büsch

16.07.2009, 14:21 Uhr
Melden

wunderbar! endlich mal richtig gute nachrichten! hoffentlich wird dieser menschen-würdige entscheid nicht mehr umgestossen! wenn diese zwei jungen frauen nicht integriert sind und endlich definitiv bleiben dürfen, dann versteh ich die welt (überhaupt) nicht mehr! ich wünsche der ganzen familie comagic von herzen alles gute und vorerst mal entspannung und schöne ferien! Antworten


Margit Tobler

16.07.2009, 14:16 Uhr
Melden

Lasst doch alle in die Schweiz.... wir haben ja genug Platz und der Sozialstaat ist sehr grosszügig... Antworten


Anna Friedli

16.07.2009, 14:11 Uhr
Melden

Diese unverständlichen Urteile sind wir ja gewohnt.... es lebe der Rechtsstaat.... Antworten


Hans Obrist

16.07.2009, 14:00 Uhr
Melden

Wie muss sich nur ein echter Flüchtling vorkommen der nach einem negativen Entscheid die Schweiz freiwillig verlässt.... Antworten


Ruedi Bachmann

16.07.2009, 13:58 Uhr
Melden

Es lebe der Schweizer Sozialstaat....missbräuchlicher Aufenthalt in der Schweiz, Scheinehe, Sozialhilfe, IV.... alles ist bei uns möglich... Antworten


Anton Schmid

16.07.2009, 13:48 Uhr
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Kann ich leider so nicht nachvollziehen. Kenne wohl genug balkanische Jugendliche, auf die folgendes bestimmt auch nicht zutrifft. Vielleicht auf die Comagics aber doch nicht im generellen. " Denn: «Jugendliche, die ihre Teenager-Jahre in der Schweiz verbracht haben, gelten nun laut Gerichtsentscheid als besonders integriert.» " Antworten


Albin Pfister

16.07.2009, 13:41 Uhr
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Hier handelt es sich erneut um ein Beispiel für den Missbrauch des Rechtsstaates. Unerträglich! Antworten


Hans Häberli

16.07.2009, 13:32 Uhr
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Und wiedereinmal wird fortgesetzte Rechtsbeugung und Rechtsbrechung mit einem Aufentahltsrecht belohnt! Dieser sogenannte Härtefall wurde künstlich erzeugt. Antworten


walter fuchs

16.07.2009, 13:25 Uhr
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stille sieger? weil betrug in der schweiz belohnt wird? da haben die beiden definitiv recht. Antworten


Daniel Glockner

16.07.2009, 13:20 Uhr
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Ein Skandal diese ganze Geschichte, zweifellos. Einer Familie gelingt es mit allen möglichen Tricks und Medienzuhilfnahme ein Bleiberecht zu erzwingen. Es gab schon einige solche Fälle, die Leute werden jeweils gut beraten (von interessierten Kreisen hierzulande). Die Taktik der Endlos-Rekurse und Einsprachen zeitigt einmal mehr Erfolg. Antworten


Andreas Kyriacou

16.07.2009, 13:15 Uhr
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Na endlich! Dank diesem Verwaltungsgerichtsurteil ist nun hoffentlich auch den Juristen auf dem Migrationsamt klar, dass mit "Härtefallentscheid" nicht gemeint ist, es sei ein möglichst unmenschlich harter Entscheid zu fällen. Antworten


Hans Müller

16.07.2009, 13:11 Uhr
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jaja die Eltern sind ja nur Scheinehen zur Erschleichung des Aufenthaltsrechts eingegangen. Werden die eigentlich strafrechtlich verfolgt? Und was genau ist in Serbien denn so schlimm dass man da nicht zurückkehren kann? Welches Menschenrecht würde da genau verletzt werden? "Besonders integriert", scheint ja ein ganz neuer Begriff zu sein. Antworten


Heinz Oswald

16.07.2009, 12:54 Uhr
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Sich als "stille Sieger" fühlen? Diese Aussage macht mich als in der Sache sonst Unkundigen stutzig: Siegen hat mit Dominieren zu tun - Dankbarkeit wäre was anderes. Diese beiden Charakter-Kriterien scheinen mir in der Vergangenheit bei der Integration vielfach verwechselt worden zu sein. Die Konsequenzen sind längerfristig und nachhaltig. Antworten


Kanlévi Kuhn

16.07.2009, 12:50 Uhr
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Wieder einmal ein sogenannter Härtefall. Man fragt sich wirklich wozu wir Gesetze haben, die immer wieder gebogen werden. Eine absolut unhaltbare Situation. Antworten


Fredy Weiener

16.07.2009, 12:46 Uhr
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Es ist unglaublich was es für einen Aufwand braucht um gegen solch eine Beamtenwillkür anzugehen. Jedem mit gesundem Menschenverstand dürfte es klar sein dass diese Familie hierher gehört. Antworten


Urs Honegger

16.07.2009, 12:28 Uhr
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Die Vernunft und das Herz haben gesiegt! Antworten


Daniel Keller

16.07.2009, 12:15 Uhr
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Faszinierend, wie sich mit Kreativität die Gesetzgebung individuell auslegen lässt. Aber die Mädels sind ja auch wirklich hübsch. Antworten


Stefan Besmer

16.07.2009, 12:13 Uhr
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Es ist stossend, wie die Medien solche Geschichten ausschlachten. Die Comagics halten sich nicht an Schweizer Recht und rekurrieren bis zum geht nicht mehr. Dann werden ganze Schulklassen missbraucht als Solidaritätskundgebung medial inszeniert. Konsequenzen für Lehrer, die während der Schulzeit die Schüler missbrauchen für solche Aktionen - bleiben aus. Rechtstaat ade. Antworten


Max Marillo

16.07.2009, 12:09 Uhr
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Bravo! Womit wieder mal sämtliche Gesetze ad absurdum geführt wurden. Gleichzeitig strahlt man aus: Macht Scheinehen! Hintergeht das Gesetz! Es lohnt sich, die dummen Schweizer behalten Euch dann sowieso! Mir wird schlecht... Antworten


Hans-Joachim HaJo

16.07.2009, 11:53 Uhr
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Es lohnt sich also raffiniert zu sein! Denn steter Tropfen hölt den Stein! Und die professionelle Vermarktung des Familiendramas "Comagic" trägt Früchte. Nun darf diese "arme Familie" doch noch hierbleiben. Mir kommen die Tränen. Aber vor Wut und Unverständnis!!! Antworten


Gion Saram

16.07.2009, 11:37 Uhr
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Damit wurde ein Präzedenfall geschaffen. Scheinheiraten sind ein gangbarer Weg, um sich in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen. Während andere Länder Immigranten mit einem hohen Arbeits- und Integrationswillen mit einer Green Card belohnen, belohnen wir Immigranten die trickreich unsere Gesetze umgehen mit einem Aufenthaltsrecht. Die Schweiz setzt fürwahr tiefe Standards! Antworten


Fredi Heimbach

16.07.2009, 11:36 Uhr
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gibt es den rechtsstaat überhaupt noch? dieses urteil scheint mir völlig unverständlich. eine mutter erschleicht sich mit diversen ungesetzlichen mitteln ihren aufenthalt und wird schlussendlich nicht einmal dafür bestraft. eine grosse ungerechtigkeit. Antworten


Roli Meier

16.07.2009, 11:33 Uhr
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Ein rechtstaatlich sehr bedenkliches Urteil. Da wird die Familie für Ihren Asyl- und Heiratsbschiss schlussendlich gar noch belohnt. Das ist das Bedenkliche und nicht, dass die beiden Mädchen bleiben dürfen, für die zwei freut es mich nämlich. Antworten


HAns Waldmann

16.07.2009, 11:27 Uhr
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Das war ja nicht anders zu erwarten. Wozu haben wir eigentlich noch Gesetze und eine Regierung, wenn mit genügend Druck durch das gesammelte Gutmenschentum (v. allem Medien) jederzeit Ausnahmen erzwungen werden können. In Serbien wird es sich herumsprechen Antworten


tanja huber

16.07.2009, 11:23 Uhr
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Wie kann es sein, dass Personen welche missbräuchlich einen Aufenthalt in der CH ergaunert haben schlussendliche eine Aufenthaltsbewilligung erhalten??! Wieder einmal werden unsere bestehenden Gesetze umgangen und mit Füssen getreten. Antworten


monika wiederkehr

16.07.2009, 11:15 Uhr
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Ich freue mich für die beiden Zwillinge,weil diese ja schliesslich nichts dafür konnten. Dass unsere Justitz jedoch der Mutter eine weitere Aufenthaltsbewilligung gibt obwohl sie diese Justitz hintergangen hat finde ich fahrlässig und eine Schlamperei ..! Prozesse in die Länge ziehen ,damit man Schlussendlich auf die Persöndlichkeitsentwicklung pochen kann,ist meiner Meinung nach keine Lösung Antworten


Daniel Müller

16.07.2009, 11:00 Uhr
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Wozu Gesetze, wenn sich nicht mal die Richter daran halten? Brich das Gesetz, schöpfe jahrelang einfach alle Rechtsmittel aus und alles ist plötzlich vergessen. Natürlich mag das rein juristisch alles korrekt sein, aber sicher nicht so, wie sich das Volk - welches seine Gesetze gemacht hat - dies vorgestellt hat. Serbien ist kein unzumutbarer "Unstaat"! Schweiz, quo vadis? Antworten


Max meier

16.07.2009, 10:59 Uhr
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Ich finde diesen Entscheid ein wenig verwirrend. 1. Hat die Mutter nachweisliche den Aufenthalt erschlichen -> Ausreise Tschüüüsss 2. Verstehe ich die Situation der "Kinder".. Also für mich gibts nur eins.. Mutter Tschüssdibüss und Kinder unter Vormundschaft mit beschr. Beleiberecht.. Antworten


Glaettli Werner

16.07.2009, 10:58 Uhr
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Da sieht man wie weich unsere Gerichte solche Themen behandeln. Die Mutter macht sich dem Betrug strafbar. Die beiden Mädchen werden als Druck auf die Tränendrüse missbraucht. Also: Kommet alle her, hier hat es noch soo viel brach liegende Steuergelder für Sozialleistugnen und schöne Wiesen zum verbauen. Wachstum; wir sind noch nicht bei 10 mio. Guten Nacht schöne CH........ Antworten


Klaus Thomke

16.07.2009, 10:53 Uhr
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Einmal mehr werden illegal anwesenden Ausländern klammheimlich die Aufenthaltsbewilligung erteilt. Es geht wieder unter, dass sich die Mutter das Bleiberecht böswillig ergaunert hat. Sollte dieser Fall als Präjudiz herhalten, kann man Illegalen nur raten, möglichst schnell Kinder in die Welt zu setzen, damit dies zum Bleiben berechtigt. Eine absolute Frechheit dieser Entscheid!!! Antworten


Hans Ineichen

16.07.2009, 10:52 Uhr
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Man sollte die Kinder nicht für die Eltern bestrafen. Und wenn gesichert ist, dass sich die beiden Kids nicht auf dem Level:"ey, wotsch Schnurrebox in Mage" bewegen, dann sollen sie doch bleiben. Sie müssen einfach die Spielregeln der Schweiz einhalten. In diesem Sinne - Guter Entscheid, wenn auch etwas konstruiert. Antworten


Andy Schmid

16.07.2009, 10:46 Uhr
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Nur genügen Lärm machen und die Gesetze gelten nicht mehr, das ist bedenklich. Für die Töchter freut mich dieser Entscheid, die Mutter hingegen, welche einen Schweizer geheiratet hat OHNE mit ihm zusammen zu leben (Scheinehe), sollte ausreisen. Antworten


jens meyer

16.07.2009, 10:44 Uhr
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demfall sind unsere Gesetze wirkungslos.....eine schande....die mutter mueste nach Gesetz ausgeschafft werden, die Kinder koennten hier bleiben! Antworten


babs widmer

16.07.2009, 10:40 Uhr
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Persönlichkeitsrechte der 16-jährigen Töchter bisher nicht als selbständig gerichtet, okay. aber warum darf jetzt die mutter, die den aufenthalt in der schweiz ertrogen hat, bleiben??? Antworten


Roger Sigrist

16.07.2009, 10:37 Uhr
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Ich kann mich nur sehr bedingt für die beiden Mädchen freuen. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack bei dieser Sache. Man könnte es so auffassen, dass sich Betrug an der Schweiz letztendlich doch lohnt. Antworten


Marcel Reinhard

16.07.2009, 10:35 Uhr
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" Nach der Scheidung in Serbien reisten beide ehemaligen Ehepartner wieder nach Zürich und heirateten Schweizer Staatsangehörige, allerdings ohne jemals mit ihnen zusammenzuleben" Wenn ich das lese, kommt mir die Galle hoch !!!!!!!!!!¨ Antworten


cornelia schneider

16.07.2009, 10:32 Uhr
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schön, mit ein bisschen druck machen, kann man also trotz missbrauch unserer rechte in der schweiz bleiben. eine ohrfeige für all jene, welche sich trotz korrektem verhalten keinen aufenthalt "erschleichen" können. eigentlich müsste zumindest die mutter ausgewiesen werden. Antworten


Hanspeter Cleis

16.07.2009, 10:30 Uhr
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Grotesk: Diese Woche wurde doch ein Fall im Bündnerland bekannt. Sie Schweizerin, er Armenier. Beide seit 3 Jahren verheirat. Wurden aber von der Regierung der Scheinehe bezichtigt. Er darf nicht in der Schweiz bleiben, obwohl das Umfeld bestätigen kann, dass dies keine Scheinehe ist! Frau Comagic hat betrogen, darf aber in der Schweiz bleiben? Gerechtikeit? Antworten


Doris Le

16.07.2009, 10:25 Uhr
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Endlich hat die Vernunft gesiegt. Was können die beiden Mädchen für das Tun ihrer Eltern. Ein Riesenkompliment an die Freunde und Schulkollegen (m + w) der Beiden. Ich hoffe, der Einsatz dieser Jugendlichen macht ebenso Schlagzeilen wie auf der anderen Seite eine Minderheit von Schlägertypen. Antworten


Peter Amrein

16.07.2009, 10:23 Uhr
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Es gibt Gesetze und Regeln.... die gelten aber nicht für zwei junge Mädchen.... Antworten


Beat Keller

16.07.2009, 10:21 Uhr
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Das ist ok so. Was etwas stört ist die Tatsache, dass es offenbar möglich ist, durch Zwängerei und nochmals Zwängerei und viel Druck auf die Tränendrüsen das Recht auf seine Seite zu ziehen. Etwas betrogen fühlen müssen sich alle Immigranten, welche keine Unterstützung von Presse, SP, Fr. Mauch und andern Notablen geniessen. Antworten


Dani Mauser

16.07.2009, 10:21 Uhr
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Das definitive Signal an die Schweizer Bevölkerung, dass man sich hier bei uns alles erlauben darf, wenn man auf Kosten der Steuerzahler nur durch genügend gerichtliche Instanzen geht. Es muss resigniert werden. Wir arbeiten konsequent an unserem eigenen Untergang. Antworten


Paul Angst

16.07.2009, 10:20 Uhr
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Wer bestimmt eigentlich in "unserem" Land? Die gehören doch ausgeschafft wie viele andere auch! Unser System ist sowas von krank! Und wir dummen Eidgenossen zahlen den Vögten immer noch den Lohn. Antworten


Henry Mancini

16.07.2009, 10:14 Uhr
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So, nun wissen alle wies geht. Biete mich an, um "Scheinehe" gegen Entschädigung einzugehen. Antworten


Martin Baumann

16.07.2009, 10:14 Uhr
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Für mich unverständlich. Die Mutter täuscht die Justiz und dann das. In der Schweiz kann man sich alles erlauben, man muss nur lange genug stänkere. Fehler auch seitens der Justiz: Abgwiesene Asylbewerber dürfen nicht so lange Aufenthalt geniessen. Klar, dass nach Jahren die Leute dann integriert sind und eine Abschiebung schwierig wird. Antworten



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