Freudentränen bei Aleksandra Comagic
Von Claudia Imfeld. Aktualisiert am 16.07.2009 114 Kommentare
Jugendliche engagieren sich für Schwestern
Artikel zum Thema
- Härtefallkommission: Hoffnung für Familie Comagic
- Comagic-Zwillinge: Die SVP schiesst scharf gegen Stadtrat Lauber
- Ausweisung ist «überhart»: Stadtrat stellt sich entschlossen hinter Comagic-Zwillinge
Die Geschichte der Comagics
Die Familie Comagic war 1995 in die Schweiz eingereist, als die Zwillingsmädchen 18 Monate alt waren. Nachdem der Bund das Asylgesuch abgelehnt hatte, musste die Familie im Jahr 2000 das Land aber wieder verlassen.
Nach der Scheidung in Serbien reisten beide ehemaligen Ehepartner wieder nach Zürich und heirateten Schweizer Staatsangehörige, allerdings ohne jemals mit ihnen zusammenzuleben. Laut Regierungsrat hatten sie sich damit in missbräuchlicher Weise den Aufenthalt in der Schweiz gesichert. Ende Februar wies der Regierungsrat den Rekurs der Familie gegen die Ablehnung des Wiedererwägungsgesuchs ab.
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Es war Mittwochabend als Aleksandra Comagics Handy immer und immer wieder läutete. «Ich wollte gar nicht abnehmen, weil ich unterwegs war», erzählt die 15-Jährige gegenüber Tagesanzeiger.ch. Schliesslich sagte sie ihrem Kollegen, er solle ans Telefon gehen. «Er sagte: ‹Du kannst bleiben›», erzählt Aleksandra. «Und ich antwortete: ‹Wo bleiben?› Ich begriff gar nicht, was er meinte.» Als ihr klar wurde, dass sie in der Schweiz bleiben darf, umarmte sie ihren Kollegen, weinte, eilte nach Hause, umarmte ihre Mutter und ihre Zwillingsschwester Tijana und dann wurde gefeiert. «Ich ging sehr spät ins Bett», sagt die 15-Jährige und grinst.
Und dennoch: So richtig trauen sich die Comagics noch nicht, sich zu freuen. «Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann noch weitergezogen werden. Wir müssen noch die 30-tägige Frist abwarten», sagt Ronny Stocker, Sprecher der Vereinigung «Pro Comagic». Die Familie will das Urteil im Moment denn auch nicht gross persönlich kommentieren. «Wir fühlen uns derzeit erst einmal vorsichtig als stille Sieger.» Comagics werden am Samstag ein paar Tage in die Ferien fahren und sich dann langsam an den Gedanken gewöhnen, dass das lange Hin und Her um ihre Aufenthaltsbewilligungen nun vermutlich ein Ende findet.
Anwalt: «Menschenrechte berücksichtigt»
Peter Bolzli, Anwalt der Familie, zeigt sich sehr zufrieden mit dem Urteil. «Es sieht nun wirklich so aus, als wenn sich die Comagics endlich wieder auf ihren Alltag konzentrieren könnten.» Was ihn besonders freut: Das Verwaltungsgericht halte fest, dass bei einer Wegweisung vor allem der Kinder deren Menschenrechte verletzt würden. «Das Gericht hat erkannt, dass das Privatleben der beiden jungen Frauen, die so gut integriert sind, geschützt werden muss.» Bei einer Rückkehr wäre dies nicht der Fall gewesen.
Bolzli glaubt, dass der Entscheid auch bei künftigen Beschlüssen der Behörden Einfluss haben wird. Denn: «Jugendliche, die ihre Teenager-Jahre in der Schweiz verbracht haben, gelten nun laut Gerichtsentscheid als besonders integriert.»
Töchter nicht mehr als Kinder betrachtet
Wie der Generalsekretär des Verwaltungsgerichts, Claude Wetzel, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte, hat das Gericht im Gegensatz zu früheren Verfahren sein Augenmerk auf die eigenen Persönlichkeitsrechte der bald 16-jährigen Töchter gerichtet. Bisher seien diese als Kinder betrachtet und daher nicht selbstständig beurteilt worden. Aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung sei dies aber nicht länger angezeigt. Die Sicherheitsdirektion sei jetzt angewiesen worden, den beiden Töchtern und der Mutter eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.
Peter Bolzli geht davon aus, dass auch Olivera Comagic ihre Aufenthaltsbewilligung nicht wieder verlieren wird. Theoretisch wäre es möglich, dass die Bewilligung der Mutter nicht mehr verlängert würde, wenn der Zweck ihres Aufenthaltes - die elterliche Sorgepflicht - wegfällt. «Das halte ich für unwahrscheinlich, denn auch sie ist sehr gut integriert.»
Ok aus Bern «Formsache»
In einem nächsten Schritt muss der Kanton Zürich nun dem Bund die Anträge für die Aufenthaltsbewilligungen zustellen. Die Genehmigung durch den Bund bezeichnet Bolzli allerdings als reine Formsache.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.07.2009, 16:07 Uhr
Kommentar schreiben
114 Kommentare
Endlich hat die Vernunft gesiegt. Was können die beiden Mädchen für das Tun ihrer Eltern. Ein Riesenkompliment an die Freunde und Schulkollegen (m + w) der Beiden. Ich hoffe, der Einsatz dieser Jugendlichen macht ebenso Schlagzeilen wie auf der anderen Seite eine Minderheit von Schlägertypen. Antworten


































