Zürich
Genozid und Rassismus bestritten
Von Martin Gmür. Aktualisiert am 16.09.2008
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Der Anlass, den zwei der drei Angeklagten organisiert hatten, fand am 30. Juni 2007 im Hotel Zentrum Töss statt. Als Redner war der Führer der (kleinen) türkischen Arbeiterpartei angekündigt, Dogu Perin?ek, der bereits mehrfach in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern im Jahr 1915 geleugnet hatte. (Ein halbes Jahr später sollte ihn das Bundesgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilen.) Perin?ek reiste aber nicht in die Schweiz; an seiner Stelle sprach in Winterthur Ali Mercan, der Europavertreter von Perinceks Arbeiterpartei. Und er sagte in Töss auf Türkisch und Deutsch, was auch sein Chef gesagt hätte, liess sogar noch eine schriftliche Version des Votums verteilen: «Hiermit erkläre ich den Völkermord an Armeniern von den Türken für eine historische und internationale Lüge.»
Dass dies Mitte 2007 so vorgefallen war, bestritten die drei Angeklagten gestern vor dem Einzelrichter in Winterthur nicht. Auf seine oft kompliziert formulierten Fragen gaben sie höflich und milde Auskunft, ohne sich weiter in die Nesseln zu setzen. Gelegentlich erschwerten Übersetzungsschwierigkeiten das präzise Verständnis.
Gemüsehändler und Plattenleger
Die beiden Organisatoren, ein Gemüsehändler aus dem Zürcher Unterland und ein Bodenleger aus dem Kanton Bern, sind lokale Vertreter des Vereins für die Erhaltung der kemalistischen Prinzipien und waren gestern der Gehilfenschaft zu Rassendiskriminierung angeklagt. Rassisten zu sein, bestritten die beiden, ebenso wie der Parteifunktionär Mercan. Er sei Sozialist, betonte dieser mehrfach und sagte, die Massaker seien Kriegsfolgen gewesen, verursacht durch die imperialistischen Mächte Russland, England und Frankreich.
Der Verteidiger der drei nahm diesen Faden auf und bezweifelte, dass Völkermord-Leugner automatisch auch Rassisten seien, folglich nicht bestraft werden könnten. Zudem sei nicht erwiesen, dass das Massaker tatsächlich ein Genozid gewesen sei. Er verlange daher eine Untersuchung durch eine neutrale Historiker-kommission. Die zwei Organisatoren des Anlasses in Winterthur hätten zudem nicht vorsätzlich gehandelt, da der Redner kurzfristig ersetzt werden musste. Für alle drei verlangte er in seinem sehr wortreichen Plädoyer Freisprüche.
Der Staatsanwalt verwies auf das Bundesgerichtsurteil gegen Perin?ek und hielt an seinen Anträgen fest: unbedingte Geldstrafen zwischen 5400 und 12'000 Franken. Angesichts der Beweisanträge des Verteidigers verzichtete der Einzelrichter darauf, sofort ein Urteil zu fällen. Es wird den Parteien nun per Post zugeschickt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 16.09.2008, 22:41 Uhr
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