Zürich
Härtefallkommission: Hoffnung für Familie Comagic
Unterstützt von ihren Schulkollegen: Aleksandra (links) und Tijana Comagic möchten in Zürich bleiben.
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Ab dem 1. September können abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers ihre Härtefallgesuche von einem neuen, unabhängigen Gremium beurteilen lassen. Der serbischen Familie Comagic nützt aber auch diese Härtefallkommission nichts.
Die Familie kann zwar ein neues Gesuch stellen, die Härtefallkommission wird dieses jedoch nicht behandeln. «Diese Kommission ist nur für Personen bestimmt, die keinerlei Rechtsmittel zur Verfügung haben, also zum Beispiel Sans-Papiers», sagte Irène Schwitter-Bandli, Sprecherin der Sicherheitsdirektion, am Donnerstag auf Anfrage.
Die Familie Comagic, die seit Jahren durch alle Instanzen gegen ihre Ausschaffung kämpft, hat jedoch diese Rechtsmittel und somit nicht das Recht, von der Härtefallkommission neu beurteilt zu werden. Zudem ist ihr Fall derzeit beim Verwaltungsgericht hängig.
Aufenthaltsbewilligung verweigert
Der Regierungsrat hatte der Familie im Februar die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Die Vorraussetzungen, um als schwerwiegender Härtefall anerkannt zu werden, seien nicht erfüllt, so die Begründung.
Die Familie Comagic war 1995 in die Schweiz eingereist, als die Zwillingsmädchen 18 Monate alt waren. Nachdem der Bund das Asylgesuch abgelehnt hatte, musste die Familie im Jahr 2000 das Land aber wieder verlassen.
Nach der Scheidung in Serbien reisten beide ehemaligen Ehepartner wieder nach Zürich und heirateten Schweizer Staatsangehörige, allerdings ohne jemals mit ihnen zusammenzuleben. Laut Regierungsrat hatten sie sich damit in missbräuchlicher Weise den Aufenthalt in der Schweiz gesichert. (cim/fsc/sda)
Erstellt: 14.05.2009, 16:08 Uhr
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