Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Jositsch: «Höchststrafe von 10 Jahren ist nicht sinnvoll»

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 24.02.2010

Falls die mutmasslichen Schläger von München wegen versuchten Mordes verurteilt werden, drohen 10 Jahre Haft in Deutschland. Für Strafrechtler Daniel Jositsch ist das viel zu lange.

SP-Nationalrat und Strafrechsprofessor Daniel Jositsch

SP-Nationalrat und Strafrechsprofessor Daniel Jositsch (Bild: Michael Trost)

Artikel zum Thema

Überstellung frühestens in sechs Monaten

Die drei Jugendlichen aus dem Kanton Zürich, die in München wegen Mordversuchs in Untersuchungshaft sitzen, können ihre Strafe eventuell in der Schweiz absitzen.

Es gebe die Möglichkeit, ein Gesuch um eine Überstellung in die Schweiz zu stellen. Das Verfahren sei aber sehr aufwendig und dauere mindestens sechs Monate, sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, auf Anfrage der Nachrichtenagtentur SDA. Es gebe auch keinerlei Anspruch auf Genehmigung.

Sollten die drei Jugendlichen für ihre Strafe in die Schweiz zurückkehren dürfen, würde das in Deutschland verhängte Strafmass von der Schweiz übernommen. In diesem Fall würde das in Deutschland verhängte Strafmass an die Schweizer Rechtssprechung angepasst. (sda)

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Bevor die Details der brutalen Schlägereien von München geklärt sind, werden Forderungen nach harten Strafen laut. Während in der Schweiz 16-Jährigen wegen versuchten Mordes maximal vier Jahre Vollzug droht, liegt in Deutschland die Höchststrafe bei 10 Jahren.

Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch ist gegen eine solch lange Haft: «Das macht bei 16-Jährigen keinen Sinn.» Wenn dann jemand erst mit 26 Jahren entlassen wird, sei er psychisch beeinträchtigt. «Zudem ist die Gefahr sehr hoch, dass er dann wieder straffällig wird,» sagt Jositsch.

Bei schweren Delikten auch therapieren

Bei schweren Delikten wie versuchtem Mord hält Jositsch das Schweizer Modell für sinnvoll: Eine Kombination von empfindlichen Strafen und Therapie. «Mit einer solchen Massnahme ist der Gesellschaft mehr gedient», sagt er. Das Schweizer Jugendstrafrecht gilt deshalb europaweit als Vorbild, hält Jositsch fest.

Laut dem Strafrechtsprofessor ist es gut möglich, dass die mutmasslichen Schläger in die Schweiz überführt werden: «Bei Jugendlichen versuche man in der Regel, den Vollzug in der Nähe des Wohnortes durchzuführen», sagt Jositsch. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.02.2010, 10:55 Uhr

Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.