Zürich
Kanton erhöht Löhne im Gesundheitswesen
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 03.04.2009
Das Pflegepersonal will Löhne, die dem Wert seiner Arbeit entsprechen. (Bild: Keystone)
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Das Personal im Zürcher Gesundheitswesen soll ab 2010 mehr verdienen. Die Regierung reagiert damit zum einen auf die gestiegenen Anforderungen an die Ausbildung in Gesundheitsberufen. Zum anderen will sie bei den Ärzten die Löhne marktgerechter gestalten. Heute sind die Saläre im interkantonalen Vergleich unterdurchschnittlich, wie Ernst Danner vom kantonalen Personalamt sagt. Die Regierung will deshalb zwischen 45 und 55 Millionen Franken für Lohnerhöhungen einsetzen. Rund die Hälfte davon entfällt auf die Ärzte, knapp ein Drittel auf die Pflegenden. Die Unterschiede rühren laut Danner daher, dass die Pflege- und Therapeutenlöhne vor einigen Jahren bereits einmal erhöht wurden. Damals musste der Kanton auf Geheiss des Gerichts frauendiskriminierende Saläre korrigieren.
Weil sich die Versicherer an den Kosten beteiligen, wird der Kanton effektiv nur die Hälfe der Lohnerhöhungen berappen müssen. Das geht aus der Revision des kantonalen Lohnsystems hervor, welche die Regierung am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickt hat.
Welle der Empörung
Trotz der geplanten Gehaltsaufbesserung schlägt der Regierung eine Welle der Empörung entgegen. Die «Aktion Gsundi Gsundheitspolitik» (AGGP) wirft ihr vor, die Lohnsumme möglichst tief halten zu wollen. Der Regierungsrat drücke die Saläre für das Gesundheitspersonal systematisch unter den Arbeitswert. «Unterbewertet werden dabei einmal mehr typische Frauenberufe», sagt Isabel Tuor vom AGGP-Vorstand. Nancy Bellwald von der Zürcher Sektion des Schweizerischen Hebammenverbands spricht von einem Skandal: «Die neue Lohnregelung entspricht der Anforderung einer Hebamme in keiner Weise.» Sie habe den Charakter eines Papiertigers, der am Reissbrett verfasst worden sei. Hebammen werden neu an Fachhochschulen ausgebildet, ebenso Physio- und Ergotherapeutinnen.
Kritik erntet die Regierung insbesondere für ihre Art, die Anforderungen der einzelnen Berufe zu beurteilen. Ein Beispiel: Trotz neuen Ausbildungswegen an höheren Fachschulen will die Regierung beim Kriterium «Geistige Anforderung» die Bewertung der Pflege unverändert lassen; berücksichtigt wird auch nicht, dass die Pflegearbeit immer komplexer wird, weil die Patienten zunehmend älter und kränker sind. Wegen solcher laut AGGP verdeckter Minusklassenentscheide bleibt das Pflegefachpersonal auf seinem bisherigen Lohn sitzen (siehe Tabelle). Die Pflegenden sind mit Abstand die grösste Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Auch im Vergleich zu anderen Berufen ortet die AGGP Dissonanzen. So wird die geistige Anforderung an eine Pflegefachfrau tiefer bewertet wie zum Beispiel bei einem Materialverwalter oder einem Chauffeur MBA (mit besonderen Aufgaben).
Versteckte Sparmassnahmen
Die Lohnrevision enthält gemäss AGGP auch versteckte Sparmassnahmen. Stelle der Kanton im Pflegebereich eine Fachfrau Gesundheit (Fage) anstelle von diplomierten Pflegenden ein, spare er rund 20 Prozent Lohnkosten. Dies, weil die Fage - ein neuer Beruf - zwei bis drei Lohnklassen tiefer eingestuft sei als die diplomierten Pflegenden.
Auch die Assistenz- und Oberärzte fühlen sich unter ihrem Wert verkauft. «Die Regierung will die Rechnung wieder einmal nicht zahlen», moniert Rudolf Reck, Präsident des Zürcher Spitalärzteverbandes. Wie er sagt, hätten aufgrund der Arbeitsbewertung die Assistenz- und Oberärzte mindestens zwei Lohnklassen höher eingereiht werden müssen. Dies hätte jedoch das Lohnsystem gesprengt, weil die Chefärzte dann über die höchste Lohnklasse gestiegen wären.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 03.04.2009, 12:04 Uhr
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