Kantonsrat will Uetliberggipfel unter Schutz stellen

Aktualisiert am 13.01.2009 19 Kommentare

Ein Postulat von SP, Grünen und EVP fordert, dass der Uetliberggipfel unter Naturschutz gestellt wird. Der Zürcher Kantonsrat unterstütze die Forderung – allerdings knapp.

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Nur knapp haben die Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Überweisung des Postulats an den Zürcher Regierungsrat zugestimmt: 79 unterstützen das Begehren, 77 stimmten dagegen.

Baudirektor Markus Kägi (SVP) zeigte zwar Verständnis für den Unmut gegen das Verhalten des Gastronoms und Hoteliers Giusep Fry, der immer wieder illegal Bauten erstellte. Er plädierte aber dafür, den Nutzungskonflikt des Uto Kulm mit einer Richtplanänderung und einem neuen Gestaltungsplan zu lösen.

Hoffung auf kantonalen Gestaltungsplan verloren

Sie habe die Hoffung auf einen kantonalen Gestaltungsplan verloren, sagte Postulantin Eva Torp (SP, Hedingen). Es gebe zwar heute schon diverse kantonale und eidgenössische Schutzbestimmungen. Trotzdem seien die bedeutsamen Natur- und Kulturdenkmäler in den letzten Jahren durch massive Bautätigkeit und intensive Bewirtschaftung beeinträchtigt worden. Zudem sei der Zugang zum Gipfelplateau für die Öffentlichkeit geschmälert worden.

Nach Ansicht von CVP-Sprecher Christoph Holenstein (Zürich) ist die geplante Richtplanänderung unbefriedigend. Der Regierungsrat habe schlecht verhandelt. Die allgemeine Zugänglichkeit des Gipfels müsse besser gesichert werden. Klarere Regelungen seien aber auch für die zulässige Zahl von Fahrten auf den Zürcher Hausberg nötig.

Auch Michèle Bättig (GLP, Zürich) hält den Kompromiss für zu einseitig und deutlich zugunsten einer privaten Nutzung. Der Gestaltungsplan schaffe zu wenig Platz für die Öffentlichkeit.

Der Üetliberg müsse auch für gewöhnliche Wanderer begehbar sein, die nicht konsumieren wollten, sagte Lisette Müller-Jaag (EVP, Knonau). Das Postulat biete eine Handhabe, der «gesetzeswidrigen Umgestaltung» des Hotel- und Restaurantbetriebs Einhalt zu gebieten.

SVP: Zu fundamentale Forderung

Für SVP-Sprecher Bruno Grossmann (Wallisellen) ist die Forderung der Postulantinnen zu fundamental. Zwar sei in der Vergangenheit beim Ausbau des Ausflugsrestaurants die Grenze der Legalität gelegentlich überschritten worden, was nicht akzeptabel sei.

Trotzdem seien alle Nutzungsinteressen zu berücksichtigen und eine einseitige Weiterentwicklung des Erholungsgebietes zugunsten des Naturschutzes zu verhindern. Der Regierungsrat habe einen vernüftigen Kompromiss präsentiert.

Das Ausflugsrestaurant auf dem Üetliberg sei nötig und die Eigentumsrechte des Besitzers müssten auch geschützt werden, sagte Rolf Walther (FDP, Zürich). (tif/sda)

Erstellt: 13.01.2009, 10:42 Uhr

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19 Kommentare

Dani Meier

11.01.2009, 23:34 Uhr
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Für den Fry gilt wohl nur sein eigenes Gesetz! Mit den Hanswurschten von Richtern und Strafrechtlern in der Schweiz kann man dies wohl leicht durchziehen. Antworten


Joseph Aecherli

11.01.2009, 23:54 Uhr
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P. Ilg's Feststellungen (s. unten) treffen vollumfänglich zu. In der Stadt Zürich braucht es eine Baubewilligung für ein Standart-Marronihäuschen und auf dem Uetliberg kann nach Wild West Methoden gebaut werden. Fry ergreift alle Rechtsmittel zur Legalisierung seiner Eigenmächtigkeiten - was sein gutes Recht ist -, nur sollte er dann unterliegen, so muss zwingend abgebrochen werden. Keine Gnade! Antworten



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