Zürich
Kantonsrat will gegen Hooligans durchgreifen
Von Daniel Schneebeli. Aktualisiert am 18.05.2009
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Diese Vereinbarung zwischen den Kantonen regelt auf lange Zeit hinaus, was das nationale Hooligangesetz befristet bis Ende 2009 vorsieht. Gegen die Gewalttäter von Sportveranstaltungen kann ein maximal einjähriges Rayonverbot ausgesprochen werden. Dieses verbietet dem Täter, sich vor, während und nach Fussballspielen beim Stadion aufzuhalten. Zudem kann er verpflichtet werden, sich zu abgemachten Zeiten bei einer Polizeistelle zu melden. Ein besonders gewaltbereiter Fan kann maximal 24 Stunden inhaftiert werden.
Grüne und die Alternative dagegen
Der Kantonsrat beschloss den Beitritt praktisch diskussionslos mit 139:26 Stimmen. Lediglich die Grünen und die Alternative Liste wehrten sich. Es gebe genügend bestehende Gesetze, um die Hooligans in die Schranken zu weisen, sagte Markus Bischoff (AL, Zürich). Mit dem Beitritt zum Konkordat gebe der Staat das Gewaltmonopol aus den Händen, weil immer mehr private Firmen für die Sicherheit um die Stadien sorgen würden.
Das Referendum gegen den Kantonsratsbeschluss wollen die Gegner aber kaum ergreifen, wie Bischoff sagt. Die Materie sei schwer vermittelbar. Der Kanton Luzern hat den Beitritt zum Konkordat am letzten Wochenende mit 90 Prozent Ja-Stimmen befürwortet. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.05.2009, 23:10 Uhr
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