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Minderjährige Rauschtrinker: Keine Meldung an Polizei

Aktualisiert am 03.11.2008

Jugendliche trinken bisweilen soviel, dass sie auf der Notaufnahme landen. Trotzdem müssen die Spitäler auch in Zukunft die Polizei nicht darüber informieren. Das beschloss der Kantonsrat in seiner heutigen Sitzung.

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EDU und EVP erhielten heute Montag für ihr Postulat nur die Unterstützung der FDP. Die Ablehnung wurde mit 116 zu 44 Stimmen beschlossen. Das Postulat wollte erreichen, dass Spitäler der Polizei jugendliche Rauschtrinker melden müssen, damit diese die Erziehungsverantwortlichen und im Wiederholungsfall die Vormundschaftsbehörde informiert.

Aufgrund dieser Meldungen könnten dann die Verantwortlichen rasch die notwendigen und adäquaten Massnahmen zum Schutz der alkoholgefährdeten Jugendlichen in die Wege leiten, argumentieren die Postulanten. Es gehe darum, soziale und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.

«Überreglementierung verhindert»

Prävention allein reiche nicht aus, fand die FDP. Auch wenn die Meldepflicht Gefahren berge, sei sie ein möglicher Ansatz für die Problemlösung, sagte Jörg Kündig (FDP, Gossau). Vor allem die Eltern müssten in die Pflicht genommen werden.

Der Vorstoss sei gut gemeint, aber nicht nötig, erklärte Silvia Steiner (CVP, Zürich). Es sei schon gängige Praxis, dass Meldung über aufgegriffene Kinder erstattet werde. Eine Überreglementierung müsse verhindert werden. Als «höchst freiheitsfeindlich» wurde der Vorstoss von Seiten der SVP bezeichnet. (fsc/sda)

Erstellt: 03.11.2008, 12:20 Uhr

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