Zürich

Pauschalbesteuerung: Jetzt muss Tina Turner ihr Vermögen versteuern

52,9 Prozent der Zürcher wollen, dass Superreiche wie Tina Turner, Viktor Vekselberg und Theo Müller keine Steuergeschenke mehr erhalten. Die Annahme der Initiative der Alternativen Liste ist ein Achtungserfolg.


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Nicolas Galladé (SP) und Beat Walti (FDP) äussern sich zu den ersten Hochrechnungen zur Abstimmung über die Abstimmung der Personenfreizügigkeit. (Video: TeleZüri)

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Ausländische Superreiche wie der russische Milliardär Viktor Vekselberg, der deutsche Milchbaron Theo Müller und die US-Sängerin Tina Turner werden im Kanton Zürich künftig nicht mehr pauschal besteuert. Das Zürcher Stimmvolk genehmigte am Sonntag überraschend eine Volksinitiative zur Abschaffung des Steuerprivilegs.

Der Entscheid zugunsten der von der Alternativen Liste lancierten Initiative fiel mit 216'519 gegen 192'762 Stimmen. Die Aufhebung betrifft nur die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer. Die Stimmbeteiligung betrug 50,4 Prozent.

Kantonsregierung und Parlamentsmehrheit lehnten das Volksbegehren ab. Sie warnten unter anderem vor dem Exodus reicher Ausländer in andere Kantone oder ins Ausland, wo wie in Grossbritannien, den Benelux-Staaten, Österreich und Liechtenstein ebenfalls besondere Steuerregelungen für Ausländer bestehen. Eine Abwanderungsdrohung des deutschen Milchbarons Müller wurde bereits in den Medien verbreitet. Zudem bemängelten die Initiativgegner, dass die Aufhebung der Pauschalsteuer nur Kantons- und Gemeindesteuern betreffe, nicht aber die direkte Bundessteuer.

Die Initianten argumentierten vor allem damit, dass das 1999 eingeführte Steuerprivileg gegen das Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verstosse. Ursprünglich für Rentner gedacht, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbrächten, werde die Pauschalbesteuerung vermehrt von «Steuer-Nomaden und Schein-Erwerbslosen» beansprucht, die von Zürich aus teilweise weltweite Firmenkonglomerate steuerten. Pauschal besteuerte Millionäre zahlten zudem für Immobilien marktverzerrende Fantasiepreise, was für die Wohnbevölkerung gewisser Kantonsteile fatale Folgen habe.

Gemäss kantonaler Statistik wurden Ende 2006 im Kanton Zürich 137 pauschal besteuerte Personen gezählt. Sie zahlten 20,11 Millionen Franken an Gemeinde-, Staats- und Bundessteuern. 2005 hatten 103 pauschal Besteuerte 15,05 Millionen Franken entrichtet. Davon entfielen laut Initianten etwa sechs Millionen Franken auf den Kanton, verglichen mit Steuereinnahmen von insgesamt rund 4,8 Milliarden Franken. Neuere Zahlen für den Kanton Zürich liegen nicht vor.

Zürich stimmte als erster Kanton über die Pauschalbesteuerung ab. Das Nein könnte auch Signalwirkung für andere Kantone haben. Auf Bundesebene liegen nur Zahlen für 2005 vor. Gemäss einer Umfrage der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) vom Februar 2007 wurden per Ende 2005 gesamtschweizerisch rund 4'150 Personen mit einem Steueraufkommen von insgesamt etwa 400 Millionen Franken an Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern pauschal besteuert. Laut FDK-Sprecher Peter Mischler handelt es sich um aggregierte Zahlen. Die Kantone seien bei der Aufschlüsselung sehr zurückhaltend gewesen. Nach provisorischen Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die vom Bundesrat im vergangenen September veröffentlicht worden waren, wurden 2005 3'772 Steuerpflichtige nach Aufwand besteuert. Auf die Kantone Waadt, Wallis, Genf, Tessin, Graubünden und Bern entfielen 3'388 pauschal Besteuerte und somit rund 90 Prozent aller Pauschalbesteuerungsabkommen. (fsc/sda/)

Erstellt: 08.02.2009, 17:45 Uhr

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