Zürich
Privatunterricht: Familien drohen mit Ungehorsam
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 04.12.2008
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Als der Kantonsrat das neue Volksschulgesetz verabschiedete, war seine Absicht klar: Alle Kinder sollten das Anrecht auf eine qualitativ hochstehende Bildung haben. Deshalb dürfen nur noch Personen, die eine abgeschlossene Lehrerausbildung haben, Kinder länger als ein Jahr daheim unterrichten. Die neue Regelung gilt seit diesem Schuljahr. Für rund 50 Familien im Kanton Zürich bedeutete das eine einschneidende Veränderung ihres bisherigen Lebens: Sie müssen die Kinder, die sie bisher daheim unterrichtet haben, in die Schule schicken. Einige zogen in Kantone, die den Privatunterricht erlauben, andere fügten sich.
Privatunterricht als gut beurteilt
Acht Familien aber wehren sich dagegen. In einem Brief an Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) schrieben die betroffenen Eltern von einem «unüberwindbaren Gewissenskonflikt». Zwar seien sie «loyale Staatsbürger», aber «wir werden mit unserer Weigerung, unsere Kinder den unberechenbaren Risiken an der Volksschule auszusetzen, gezwungen, ein Gesetz zu brechen».
Vier der Familien haben den Weg durch die Instanzen angetreten. Ihre Rekurse liegen beim Regierungsrat. Die Familien argumentieren unter anderem, jene unter ihren Kindern, die der Schulpflicht entwachsen sind, hätten in der Lehre oder am Gymnasium gute Leistungen erbracht. Zeugnisse belegen dies. Auch habe der Privatunterricht nie zu Beanstandungen Anlass gegeben; zum Beweis legen sie positive Berichte von Schulpflegern vor.
Schlechte Noten erteilen die Familien der Bildungsdirektorin Aeppli und ihrem Amt. Sie sei voreingenommen, heisst es, und habe das Gespräch verweigert. Die Direktion habe jeden Kompromissvorschlag verworfen. Die Bildungsdirektion kriminalisiere Eltern, die nur das Beste für ihre Kinder wollten: ihnen die Nähe und Fürsorge zu geben, die sie brauchten.
«Familie allein genügt Kindern nicht»
Kinderpsychologen und Pädagogen beurteilen diese Sichtweise allerdings skeptisch. «Kinder haben von klein auf einen Drang, sich von den Eltern fortzubewegen. Darin sollte man sie nicht zurückbinden», sagt etwa Professor Georg Stöckli vom Pädagogischen Institut der Uni Zürich. «Die Familie allein genügt nicht, um die sozialen Bedürfnisse der Kinder zu befriedigen.» Treffen mit Gleichgesinnten können dieses Defizit nur zum Teil wettmachen.
Der Regierungsrat wird in den nächsten Wochen über die Rekurse entscheiden. Dass die Familien damit Erfolg haben, ist unwahrscheinlich. «Der Gesetzestext lässt keinen Spielraum für Interpretationen», sagt Martin Wendelspiess, Leiter des Volksschulamts. Den Vorwurf, das Gespräch verweigert zu haben, weist er zurück: Man habe mit den Eltern eine umfangreiche Korrespondenz geführt. Aber Ausnahmen und Kompromisse seien im Gesetz nicht vorgesehen: «Also macht es auch keinen Sinn, über Varianten zu diskutieren, die rechtlich nicht möglich sind.»
Dazu gehört das Modell von zwei Familien, deren Kinder an einem Fernkurs teilnehmen. Die Eltern stellten sich auf den Standpunkt, in ihrem Fall handle es sich gar nicht um Privatunterricht, da die Mutter die Kinder bloss anleite. Eine Ansicht, welche die Bildungsdirektion nicht teilte. Das Verwaltungsgericht hat die Bildungsdirektion in dieser Sache bestätigt.
Es drohen Bussen und Gefängnis
Klar ist: Die Familien wollen sich einem abschlägigen Entscheid nicht beugen. Damit drohen ihnen Bussen bis 5000 Franken und schlimmstenfalls sogar eine Strafanzeige wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Das kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.12.2008, 23:20 Uhr


