Zürich
Spital Dielsdorf muss über 3 Millionen zurückzahlen
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Am Montag wurde bekannt, dass über 50 Mitarbeiter des Dielsdorfer Spitalzweckverbandes nachträgliche Lohnzahlungen erhalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag zwischen 3 bis 4,5 Millionen Franken.
Das Bundesgericht hatte entschieden, das Spital habe für die Zeit von 1996 bis 2001 Löhne nachzuzahlen. Grund ist ein Regierungsratsentscheid von 2001, der die lohnmässige Gleichbehandlung von Pflegepersonal mit anderen Angestellten der öffentlichen Hand festlegte.
Zweckverband ohne Subventionen
Die Delegiertenversammlung des Spitals Dielsdorf lehne die Lohnnachzahlung bis 2001 jedoch ab, da der Zweckverband ab 1996 keine Subventionen mehr erhielt, wie der «Zürcher Unterländer» schreibt.
Eine Pflegefachfrau war damit nicht einverstanden und forderte auf dem Gerichtsweg die Lohnnachzahlungen ein. Vor dem Bundesgericht erhielt sie nun abschliessend Recht und erhält rund 20'000 Franken, wie ihre Anwältin am Montag sagte. (ep)
Erstellt: 11.11.2008, 09:55 Uhr
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