Zürich
Sterbehilfe spaltet die Zürcher Regierung
Von Benno Gasser. Aktualisiert am 29.06.2009
Markus Notter. (Bild: Keystone)
Thomas Heiniger. (Bild: Keystone)
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Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und die Organisation Exit stehen kurz davor, einen Vertrag zu unterzeichnen, der die Sterbehilfe detailliert regelt. Mit dem Vorgehen gar nicht einverstanden ist Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP). Für ihn ist dies der falsche Weg: «Die Gesundheitsdirektion kann mit Parteien, die sie beaufsichtigt, keine Verträge abschliessen.» Der Staat dürfe sich nicht auf die Augenhöhe der Sterbehilfeorganisationen begeben, sagt Heiniger. Deshalb schliesse er auch keine Vereinbarung mit der Exit ab.
Justizdirektor Markus Notter widerspricht seinem Kollegen und sieht eine solche Vereinbarung als eine Hilfe für die Betroffenen. Dafür brauche es aber klare Regeln. «Es muss garantiert sein, dass die Leute nach ihrem freien Willen entscheiden. Sie müssen urteilsfähig sein und die Konsequenzen eines Freitodes klar verstehen, aber auch mögliche Alternativen wie Palliativmedizin kennen», sagte Notter der «SonntagsZeitung». Trotz der Auseinandersetzungen sagt Heiniger: «Markus Notter und ich haben keinen Streit.»
Kanton unterzeichnet nicht
Eine Sterbehilfe-Regelung würde Heiniger nie unterschreiben. Das Dokument zeichnen wird deshalb – neben Exit-Präsident Hans Wehrli – Oberstaatsanwalt Andreas Brunner. Der Kanton Zürich taucht nicht als Mitunterzeichner in dem Papier auf, darauf legt Heiniger grossen Wert.
Die Regelung geht auf einen Regierungsratsbeschluss von 2007 zurück. Damals sprach sich die Regierung als «Zwischenschritt» bis zum Erlass eines Gesetzes für die «Schaffung von Standesregeln für Suizidhilfeorganisationen» aus. Heiniger weist die Kritik zurück, dass er diesen Beschluss nicht mittrage. Wie eine solche Regelung aussehen soll, sei damals offen gelassen worden. Obwohl Heiniger am Vertragswerk nicht aktiv mitarbeitete, war er ganz am Rande beteiligt – in Form einer sogenannten Nihil Obstat. Mit dieser schriftlichen Erklärung billigte Heiniger Notters Verhandlungen mit Exit. Der Justizdirektor informierte seine Ratskollegen regelmässig über den neusten Stand der Vertragsverhandlungen. Am letzten Donnerstag erhielt Heiniger die letzte und wohl endgültige Version, die er am Samstag ohne Einwände zurücksandte. Laut Heiniger wird der Vertrag wahrscheinlich in Kürze unterzeichnet. Für den FDP-Politiker ist das Problem damit nicht gelöst: «Es bleibt ein ungutes Gefühl zurück, weil mit nur einer Sterbehilfeorganisation ein Vertrag abgeschlossen wird.» Was mit anderen Sterbehilfeorganisationen – insbesondere Dignitas – geschehe, sei unklar. Wenn man auf den eingeschlagenen Weg setzen wolle, brauche es weitere Vereinbarungen. Obwohl Heiniger ein Gegner des Vertrags mit Exit ist, kann er ihm auch positive Seiten abgewinnen. «Jetzt gelten für die Sterbehilfeorganisationen klare Verhältnisse. Das ist sicher ein Vorteil für die Justizbehörden und Exit.»
Kein Weltuntergang ohne Vertrag
Für Exit-Präsident Wehrli ändert sich mit dem Vertrag grundsätzlich nur wenig. «Mit der Vereinbarung wird grösstenteils unser Wirken der vergangenen 27 Jahre festgeschrieben.» Selbst wenn der Vertrag nicht unterzeichnet würde, gehe keine Welt unter. Die Organisation hat in der Deutschschweiz und im Tessin im letzten Jahr 167 Personen in den Tod begleitet. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 29.06.2009, 07:22 Uhr



